Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 53/08 R, Urt. vom 18.02.2010 Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job" auszuführen, nur zulässig bei vorheriger Belehrung über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung Der Absenkungsbescheid, mit dem die Beklagte die der Klägerin gewährten Grundsicherungsleistungen für die Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2007 herabgesetzt hatte, ist rechtswidrig, weil die Beklagte die Klägerin nur unzulänglich über die Rechtsfolgen belehrt hat, die sich aus der Weigerung ergeben würden, die zusätzliche Arbeitsgelegenheit im Projekt "Job for Junior" weiter auszuführen. Zwar hat die Klägerin damit ihre in der Eingliederungsvereinbarung übernommene Verpflichtung verletzt. Die...