Existenzgründung und Selbstständigkeit Diskussionen, Rat & Hilfe zur Gründung und bei bestehender Selbstständigkeit |
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#1 |
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Beiträge: 28
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Hallo,
hat jemand von Euch das gemacht? Wenn ich mich da ein Jahr lang mit ca. 40 Euro monatl. weiter versichern lasse, habe ich wieder Anspruch auf ein halbes Jahr Arbeitslosengeld. Weiß jemand, wie das mit meinem anderen Restanspruch an ALG 1 ist? Wenn ich dieses Überbrückungsgeld in Anspruch nehme, habe ich nämlich noch ca. 2 Monate Restanspruch... der verfällt doch hoffentlich nicht, wenn ich diese freiwillige Versicherung mache? Und noch ne blöde Frage: Das Arbeitslosengeld aus dieser freiwilligen Versicherung errechnet sich nach angenommenen Verdiensten. Bei mir, weil ich keinen Meisterbrief/Hochschlussabschluss habe, wird ein recht geringer Verdienst angenommen, so dass ich nur auf ca. 700 Euro ALG 1 kommen würde. Davon könnte ich nicht leben, da stünde ich ja mit Hartz IV besser, weil dann wenigstens meine Miete noch für ein halbes Jahr übernommen würde... Hätte ich dann mit ca. 700 Euro ALG 1 Anspruch auf Wohngeld? Oder wäre es für mich besser, diese freiwillige Arbeitslosenversicherung mir ganz zu klemmen, da ich im Notfall als Hartz IV-ler besser abgesichert wäre? Fragen über Fragen. :icon_kinn: Viele Grüße Frau Mahlzahn |
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#2 |
Redaktion
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Ort: NRW
Beiträge: 2.549
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Es kann sein,das Du Dir darüber keine Gedanken mehr machen musst!!
http://www.mittelstanddirekt.de/Desk...ssmaxhoehe=300
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#3 | |
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#4 |
Forumnutzer/in
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Ich würde trotzdem empfehlen das zu beantragen wenn du über die 29 Monate kommst.
Die Regierung hat die Frist rückwirkent vom 31.12.06 auf den 01.06.06 verkürzt. Laut experten ist so ein verhalten rechtswidrig !!!! michael |
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#5 | |
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