Existenzgründung und Selbstständigkeit Diskussionen, Rat & Hilfe zur Gründung und bei bestehender Selbstständigkeit |
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#1 |
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Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 6
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Hallo - Ich habe eine kurze Frage zum Thema Existenzgründung / Gründungszuschuss.
Lt. Bundesag. riet man ( In meinem Fall ) dazu, mich hauptberuflich selbständig zu machen. Ich bin nebenberufl. schon seit ca. 3 Jahren selbst. und derzeit arbeitsuchend gemeldet - jedoch bislang ohne Erfolg. Bei meinem letzten Beratungsgespräch riet man nun dazu den Schritt doch mal anzugehen, da die Qualifikationen, etc. ja da sind. Nun blicke Ich da jedoch nicht ganz durch ... Ich beziehe normales Arbeitslosengeld ( noch ca. 10 Mon. Anspruch ) und habe mich durch die Unterlagen soweit durchgefitztelt was diese 2 Phasen betrifft. Nun meine Frage, lt. den Papieren die Ich vom Amt bekam, heißt es dort, dass meine Einkünfte ( Umsatz minus 30 % pauschalen Abzug ) vom dem gezahlten Arbeitslosengeld ( abzgl. 165,00 € Freibetrag ) abgezogen werden, lt. Internet heißt es jedoch, dass solange Ich den Gründungszuschuss bekomme, die Einnahmen des Gewerbes nicht davon abgezogen werden. Deshalb wollte Ich nochmals nachfragen was denn da nun stimmt. Da Ich den Sachverhalt auch nicht ganz verstehen würde, wenn man die 9 Monate lang Arbeitslosengeld plus 300,00 € bekommt, wenn man dieses doch um den geleisteten Gewinn abgezogen bekommt, zumal Ich gerade am Anfang 30 % pauschalen Abzug als nicht realitisch erachte. Danke schon mal ... |
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#2 |
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Registriert seit: 05.09.2009
Beiträge: 3
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Hallo,weiss nicht ob es dir weiterhilft:aber bei mir ist es so,ich bin selbständig,bekomme monatlich den gründungszuschuss und teileise ergänzende regelleistungen,ich muss jeden monat eine EÜR beim amt abgeben und danach wird der gewinn von der arge von den regelleistungungen angerechnet und abgezogen!!!
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#3 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 1.051
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![]() Machst Du Dich hauptberuflich selbständig bist du nicht mehr arbeitslos. In der Zeit bekommst Du Gründungszuschuss. Das hat nichts mit Arbeitslosengeld 1 im eigentlichen Sinne zu tun. Der Hinweis auf das ALG ist lediglich zur Orientierung gedacht, was die Höhe angeht. Sonst hätte man schreiben müssen "60 bzw. 67% vom pauschalisierten Netto des letzten Arbeitsentgelts bei Berücksichtigung der in den letzten 24 Monaten getätigten Einnahmen abzüglich ... und zuzüglich 300,-€". Würde ja kein Mensch verstehen. ![]() Also: Bist Du selbständig und nicht mehr arbeitslos, bekommst Du Gründungszuschuss, unabhängig von der Höhe deines Einkommens (Gewinn, Umsatz) aus Deiner Selbständigkeit. Nach 9 Monaten stellst Du einen Folgeantrag und weist mit einfacher Gewinn- und Verlustrechnung nach, dass du tatsächlich selbständig gewesen bist (und natürlich auch weiterhin), denn du hattest Ausgaben und Einnahmen. Und dann kriegst du für weitere 6 Monate jeweils 300,-€/Monat. Alles klar? |
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