Existenzgründung und Selbstständigkeit Diskussionen, Rat & Hilfe zur Gründung und bei bestehender Selbstständigkeit |
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#1 |
Elo-User/in
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Anhang 24460Liebe Mitstreiter,
ich bin mir gerade nicht sicher, was das als Anlage beigefügte Schreiben bedeutet - heute war ein raabenschwarzer Tag für mich und ich sitze gerade vor einem Haufen Papier, den ich bis morgen früh zu erledigen habe. Bisher dachte ich, dass das Schreiben dafür sei, dass wenn ich jemanden einstelle, eine gewisse Förderung erhalten kann - bin gerade zu müde "richtig zu denken" hatte sehr sehr wenig Schlaf und heute habe ich meinen Italiener sozialversicherungspflichtig angemeldet was mir schlaflose Nächte bereiten wird. Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Antrag bzw. kann mir jemand sagen, was damit möglich ist? Bin wirklich matt und übermüdet und jetzt muss ich noch mind. 3 Std. Papierkram machen - puh aber was sein muss muss sein... |
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#2 |
Forumnutzer/in
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Gehts um Lohnkostenzuschüsse?
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Der Sozialismus muß eine Sache der Menschheit sein und darf nicht zur Sache einer Klasse herabgewürdigt werden. |
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#3 | ||
Elo-User/in
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Bin mir ja selber absolut unsicher, mir geht heute so viel durch den Kopf - ein Mitstreiter von mir hat mehrfach gegen meine Anweisungen gehandelt und mir Kunden vergrault - ich überlege die ganze Zeit was ich dagegen unternehmen soll - ausserdem ist der heute 90 Min. früher gegangen weil es ihm angeblich sehr schlecht ging.....
Sage ja, heute ist ein raabenschwarzer Tag... Stelle die Gesetzestexte mal rein:
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#4 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 24.02.2006
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Die Graphik ist schlecht zu erkennen...aber was ich daraus sehe..jut
Laut meiner Falli Tante die ich da mal angesprochen habe vor einigen Wochen,sind Zuschüsse für den AG verhandelbar. Geht in der Spanne von 30 - 100%. Ist aber kein Muss.Ist eine Kann Leistung.
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#5 |
Forumnutzer/in
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Vielleicht hilft dir das weiter
Lohnkostenzuschüsse — G.I.B. NRW Aber wie gesagt...meine Falli Tante meinte(Nachdem ich mal nachgehakt habe was ein AG bekommen könnte wenn er mich einstellt) das es bis zu 100 % gehen könnte...das ist verhandelbar. Ohne Gewähr....ARGE labert viel schei*s
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#6 |
Elo-User/in
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Das wird es garantiert nicht sein - ausserdem wurde mein diesbezüglicher Antrag abgelehnt, dafür ist mein Unternehmen zu jung und zu klein...
Ganz schön hirnrissig diese Aussage, nur heute werde ich mich nicht mehr darüber aufregen - in 8 Std. rappelt der Wecker und bis dahin muss ich noch einiges fertig machen. |
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#7 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 24.02.2006
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#8 |
Forumnutzer/in
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Hi Franky,
hm, mir ist nicht klar, ob das Antragsforumular für Eingliederungsleistungen nach SGB II § 16 Abs 1 an dich als ALG_II-Aufstocker(?) gedacht ist oder als Antragsforumular für Eingliederungsleistungen, die du (als Maßnahmenträger/Arbeitgeber??) für deinen Angestellten beantragen könntest. Was ich auf die Schnelle als einziges dazu fand, was ganz vielleicht auf deinen Fall zu übertragen wäre, ist die Diskussion der Verwendung des Vermittlungsbuget nach SGB II § 16 durch einen Maßnahmeträger (Arbeitgeber??). ... aber ich fürchte, das ist für eine Diskussion in diesem Forum alles viel zu speziell und kompliziert.. Hast du denn eine gute Existenzgründungsberatung oder pfiffigen Anwalt für Sozialrecht dort bei dir vor Ort? Denke, das bräuchtest du dringend, um mit deiner Gründung nicht auf den Bauch zu fallen - scheint mir alles reichlich kompliziert & chaotisch bei dir. Ansonsten vielleicht hier im Forum nochmals nach den Diskussionen zu diesem Vermittlungbudget nach SGB II § 16 suchen und dort die 'Kenner' fragen. Wobei es bei jenen Diskussionen hier im Forum m.W. bisher nie um Leistungen ging, die man vielleicht für Dritte/Angestellte damit beantragen könnte. Hier nochmals der Gesetzestext dies § 16 ... wo die ganzen Verzweigungen auf andere § gekannt werden müssten... da muss bei dir m.E. ein/e Fachmann/frau ran.
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Viele Grüße aus Berlin ----------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------- N.B. Meine Beiträge sind meine persönlichen Meinungen und keine Rechtsberatung. |
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#9 |
Elo-User/in
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War für mich auch neu nur ist es eben die realität der ARGE Gelsenkirchen; eine Abteilungsleiterin sagte mir das heute so weil in der Vergangenheit genügend junge Firmen baden gegangen sind und dieses soll vermieden werden... sie hätten eben nur einen begrenzten Rahmen...
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#10 | |
Elo-User/in
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#11 | |
Forumnutzer/in
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Das wird immer schnell erzählt.Ob es Zuschüsse sind oder Weiterbildung etc. Die Mittel sind da. Ich kann dir da nichts raten....ich kann nur sagen was ich machen würde...setze der ARGE die Pistole auf die Brust. Wenn keine Zuschüsse kommen bist du gezwungen den Betrieb aufzugeben und wieder in die Arbeitslosigkeit zu gehen.
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#12 |
Forumnutzer/in
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Vielleicht noch das - da ich gerade kürzlich bei einem Anwalt war, der zu meinem Kram u.a. meinte:
"Also beantragen können Sie immer alles. Ob es dann bewilligt wird, ist natürlich eine andere Frage. Aber bei einer Ablehnung sieht man dann bereits weiter." Und das ist natürlich richtig. Wenn du mit demAntrag irgendetwas für dich nützliches beantragst, muss die Agentur für Arbeit das anders als per Lapidarsatz mündlich, ggf. begründet schriftlich ablehnen. Damit kann man dann auf jeden Fall weiter nachbohren, nach dem warum sie das bewilligen und jenes halt nicht. Halt ein mühsamer Versuch-&Irrtum-Weg. Und das Vermittlugnsbudget ist halt aus meiner Sicht ein prima Spar-Paragraph, wo jeder ARGE-SB sich als knausriger Vollstrecker des Spar-Väterchen Staats über die 'blöden' ALGII-Aufstocker aufspielen darf....
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#13 | |
Forumnutzer/in
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Gute N8 und schlaf schön ![]()
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#14 | ||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 24.02.2006
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Das ist das schlimme....jeder gerade ausgelernte Verwaltungsangstellter/in(Die werden erst ja mal verheizt in den ARGEN) kann auf einmal entscheiden aus dem "Wirtschaftlichkeitsprinzip" was gut ist und was böse. Ich erlebe es gerade bei meiner von mir geforderten Weiterbildung(Die Betonung liegt darauf das ich fordere!) Aus dem Wirtschaftlichkeitsprinzip geht es nur bei Einstellungszusage. Nur merkwürdig das meine ARGE dieses Jahr alleine 13,5 Millionen nur für Weiterbildungen zu Verfügung hat...... Zurück zu Franky:
Vielleicht bewegt sich was....er ist ja auch zukünftiger Gewerbesteuerzahler..
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#15 |
Gast
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Franky soll einfach bei "Art" Lohnkostenzuschuss für (Bekannter) eingeben, dann bei "Höhe" das Bruttogehalt angeben.
Das Ganze dann ausreichend belegt, abgeben und warten, was kommt. |
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#16 | |
Gast
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Ich bin überzeugt davon, dass man das Gesetz mit Blick auf die Wirtschaftskrise 'passend' gemacht hat. Auf diese Weise hat man ganz legal die Möglichkeit, Ausgaben zu begrenzen bzw. zu verhindern. |
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