Existenzgründung und Selbstständigkeit Diskussionen, Rat & Hilfe zur Gründung und bei bestehender Selbstständigkeit |
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#1 |
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moin moin,
für meinen folgeantrag wurde eine gewinn- und verlustrechnung verlangt. netterweise habe ich ihnen dann auch zur überprüfung noch meine ein- und ausgabebelege dazu gepackt, damit sie bei fragen nachschauen konnten. als ich gestern die belege wieder abgeholt habe, kam die mitteilung, dass der bescheid heute rausgeht und das ich damit wahrscheinlich nicht einverstanden wäre und "sie können ja widerspruch einlegen, dann geht es wieder über den kreis". in der freien wirtschaft übersetzt heisst dass, ich repariere etwas und sage am schluss der arbeiten, dass der kunde wahrscheinlich damit nicht zufrieden sein wird, aber dann kann er ja den chef anrufen und dann kommt jemand, der es richtig macht. heute dann das ergebnis, sie hat meiner vermutung nach, da sie null ahnung hatte, was da für zahlen auf dem papier stehen, einfach die gesamteinnahmen ohne abzug der ausgaben durch zwölf geteilt und das als monatliche einnahmen eingetragen. den anteil der anrechnungsfrei ist hat sie auch gleich weggelassen, sodass am ende 71,89 rauskam. als erstes mache ich jetzt mal einen widerspruch mit der begründung, dass das einkommem nach sgb IV § 15 zu berechnen ist. (das können die sich dann ja raussuchen wie das geht) zweitens mache ich dann mal ein initiativ-angebot: schulung der mitarbeiter des sozialzentrums in fragen zu sgbII und guv-rechnung. grüsse |
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#2 |
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Tja, das wundert mich nun garnicht. Bei mir is es auch bald soweit das ich meine Verlängerung beantragen kann. Ich bin mal gespannt ob die das bei mir besser geregelt bekommen. Auf jedenfall bin ich auf das schlimmste gefasst. Die SB haben damals nicht mal genau gewusst wie ich das Einstigesgeld beantragen kann.
So wie es sich bei dir liest, is es ja anscheinend besser wenn man im ersten Halbjahr der Existenzgründung nur Verlust schreibt und ja keinen Gewinn erziehlt. Wünsch dir viel Erfolg das sich doch noch was positives für dich tut. Sach mal bescheid was bei raus gekommen is. Mfg Desantes |
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#3 | |
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Meine Story geht so: Die Münchner ARGE hatte mit mir einen Zeitraum von 3 Monaten vereinbart, nach dem ich dann die E/Ü-Rechnung vorlegen und die Vorausberechnung für die nächsten Monate erfolgen soll. Ende Januar bin ich mit meiner E/Ü-Rechnung erschienen, und zwar für die einzelnen Monate. Im Nov 4€ und im Dez 480€ Gewinn, im Januar 06 580€ Verlust, da keine Einnahmen da waren, aber die USt-Voranmeldung fällig war. Insgesamt gab es einen Verlust von 120€. Mein Betreuer bei der Arge meinte dann nach Rücksprache, dass die ARGE Verluste nicht anerkennen könne, aber die Einnahmen zur Berechnung heranziehen würde. Das hatte dann zum Ergebnis, dass ich man mir ab Feb 132€ monatlich wegen meines "Einkommens" von den 345€ abziehen müsse. Da ich die gesetzlichen Regeln der Buchführung seit ca. 20 Jahren ziemlich gut beherrsche, kommt das natürlich wie ein Schock, dass die ARGE da in den Zahlen vollkommen ohne Sachkenntnis rumstochert und sich das rauspickt, was "Einnahme" heißt, gesetzliche Abgaben wie die USt-Voranmeldung aber als privat verursachtes Verlustvergnügen bezeichent: Mit Ihren Verlusten haben wir nichts zu tun, so der Kommentar. :x Jedenfalls bin ich auf die Antwort gespannt. Ist ja schließlich doch etwas gewagt, darauf hinzuweisen, dass von der ARGE Gesetze missachtet werden. :shock: |
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#4 |
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Hallo Taurus50,
würde mich mal interessieren was deine Massnahme auf diese doch sehr unsachgemässe Antwort der Arge war bzw. was hast du jetzt gegen diesen Bescheid unternommen? Mfg Desantes |
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#5 |
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Hallo Desantes,
ich habe mich belesen und eine Liste der § aus dem SGB zitiert. Vor allem vielen Dank an heinbloed, der hier viel davon gepostet hat. Im Prinzip hat man mir aufgrund der kreativen Berechnung das ALG II um 38% gekürzt. Ich habe noch darauf hingewiesen, dass diese Kürzung keine Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet. 3 Monate will ich nicht warten, sondern werde mal beim Sozialgericht anfragen. |
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#6 | |
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Mein Kommentar, daß es doch kein Gewinn ist, wenn ein Kunde endlich mal die Ware bezahlt. Das ist Umsatz - aber damit habe ich den FM überfordert. Für ihn gilt das Zuflußprinzip und den Rest soll vermutlich das Sozialgericht klären.
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viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * |
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#7 |
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moin moin,
ich bin in der zwischenzeit wegen einstweiliger anordnung beim sozialgericht gewesen und warte auf deren bescheid. die sachbearbeiter/innen sind zu grössten teil ja noch nicht mal in der lage normale anträge richtig zu bearbeiten, das sehe ich bei den fällen in unserer erwerbslosen initiative fast täglich. vor allem sind sie nicht in der lage fragen zu stellen. sie nehmen den antrag an, rechnen darauf rum und erstellen den bescheid. mein bescheid ist vorläufig, d.h. alle einnahmen, -20% pauschale (§2a) neben der tatsache das alle unterlagen da waren, also kein grund für §2a, gibt es noch folgende rechenaufgabe zu klären, wenn der ansatz des sozialzetrums richtig ist: 7782,66 x 4 / 5 x 12 = 634,14 vielleicht finde ich ja noch irgendwann eine erklärung grüsse |
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#8 |
Redaktion
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Da kann man eigentlich jedem nur abraten sich selbständig zu machen,um so mittelfristig seinen Hilfebedarf zu verringern.
Das liest sich wie Geschichten aus dem Tollhaus :motz:
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Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) |
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#9 | |
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moin silvia
aber grundsätzlich brauchst du ungefähr die hälfte der energie für die einarbeitung der sachbearbeiter. grüsse |
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#10 | |
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Natürlich gibt es Ausnahmen. Da ich mein Leben lang nichts mit Ämtern zu tun hatte, kommt das jetzt wie eine eiskalte Dusche. Und ich habe in meinem ersten Widerspruch noch erwähnt, dass ich gern eine Antwort innerhalb von 1 Woche hätte. :lol: :tonne: Langsam frage ich mich, ob wir mit den Beamten eigentlich im gleichen Land wohnen. Langsam frage ich mich auch, ob das mit dem Rechtsstaat nicht auch nur so eine Redensart ist, die mit der Wirklichkeit gar nichts mehr zu tun hat. Ich Idiot habe nämlich nicht nur immer eine korrekte EKSt-Erklärung abgegeben, von wegen irgendwelcher "Ehrlich währt am längsten" Sprüchen, nein, anderen gegenüber habe ich auch immer den Standpunkt vertreten, es gehe hierzulande gerecht zu. :| Sicher, ansatzweise manchmal schon. Besonders für die Rechtsabteilungen großer AGs. Heute jedenfalls würde ich die Begriffen "legal- illegal" vor allem unter dem Gesichtspunkt betrachten, alles zu unternehmen, was verhindert jemals in die Hände von Beamten zu fallen, die über deine finanzielle Existenz zu entscheiden berechtigt sind. Gut, ist zu spät jetzt, aber es fehlt an einem kleinen Büchlein für Existenzgründer, das nicht nur auf die praktischen Dinge des Überlebens auf dem freien Markt abzielt, sondern darauf aufmerksam macht, was passiert, wenn die Geschäfte mal nicht so gut laufen. Ein kleiner Apell an den Überlebensinstinkt also. Und dann kann ja jeder selbst entscheiden.... :idee: |
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#11 | |
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Titel : Jagd auf Existenzgründer Autor : Günther van de Lücht Verlag : Bernd-Michael Paschke Verlag www.bmp.de Bei Google habe ich auch gleich noch den Link entdeckt http://www.bmp.de/ISBN/3-929711-05-2/inhalt.html
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#12 | |
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Hallo Bruno I.,
na das scheint ja wirklich ein interessantes Lesevergnügen zu werden. Meinst du, ich sollte daraus in meiner Korrespondez mit den Ämtern zitieren? :P
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#13 |
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[quote="Taurus50"]Hallo Bruno I., na das scheint ja wirklich ein interessantes Lesevergnügen zu werden. Meinst du, ich sollte daraus in meiner Korrespondez mit den Ämtern zitieren?[quote]
Auf KEINEN Fall - ich persönlich lehne es immer mehr ab, "dumme" Leute "schlau" zu machen - und damit ist nicht "etwas beibringen" gemeint, sondern sie mit "Waffen" zu versorgen, deren Wirkung sie nicht abschätzen können. Genauso wie "Der Fürst" sollte man auch dieses Buch und die Ratschläge im Hinterkopf haben und die "Informationen" der Behörden entsprechend werten. Beim Existenzgründungsberater (Sep. 05) habe ich nach der zweiten Falschinformation seinerseits abegschaltet. Gut ich hätte ihn verbessern und weiterbilden können, aber dann wäre der Nächste vielleicht in siene Falle getappt. Und im Zweifelsfall : diese Typen erst einmal kommen lassen - normlaerweise ernähren sie sich von unseren Informationen die einfach rhetorisch neu aufbereitet widergegeben werden. viele Grüße Bruno (einfach Bruno und nixxe I.)
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#14 |
Forumnutzer/in
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Nun mal zum aktuellen Problem.
Ich habe das schon mal in einem anderen Beitrag geschildert. Der Ausweg ist extrem einfach. Wenn ihr im Januar zb. Verluste macht dann müßt ihr euch das Geld von jemanden Leihen. Ein kurzfristiger Kredit ist zum Beispiel ein Wechsel. Dadurch das ihr die Einnahme des kurzfristigen Kredits als Betriebseinnahme bucht mus das monatliche Ergebniss eigentlich immer um die +/- null sein. Wenn im nächsten Monat die Kunden endlich ihre Rechnungen bezahlen dann wird euch der Wechsel vorgelegt, und ihr seit gesetzlich verpflichtet diesen zu bedienen. Damit ist das Bedienen des Wechsels eine Betriebsausgabe und das Problem ist gelöst. Denn bedenke wenn du Hartz IVer bist kannst du gar keineGelder für Aufträge vorstrecken deswegen mußt du dir das immer leihen. Michael Ulbricht |
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#15 |
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moin moin,
habe heute einen brief vom sozialgericht mit stellungnahme kreis nordfriesland bekommen. 1) es wird eingeräumt, dass der alte bescheid falsch ist 2) es werden irgendwelche abstrusen zahlen, auf deren grundlage ein neuer bescheid ergehen wird, aufgeführt (. damit ist natürlich erstmal, meine einstweilige anordnung hinfällig, da ich ja jetzt erstmal geld bekomme. der widerspruch gegen den bescheid bleibt natürlich bestehen. 3) vom nettoeinkommen, werden 100 € und 20% von rest abgezogen. hatte immer gedacht, dass nur 20% abgezogen werden, da die ausgaben ja schon belegt sind. das wird dazu führen, dass auch gegen die abrechnung vom vorjahr ein überprüfungsantrag rausgehen wird, da dort bis 10/05 bei dem einkommen die versicherungspauschale und ab 10/05 die 100 € nicht anerkannt wurden. das sieht nach einem warmen geldregen aus. 4) bleibt die frage, was die kleine stichelei am ende des briefes soll. "Das Gericht wird darauf hingewiesen, dass zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens bereits im vergangenen Jahr ein Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes anhängig war." querulant oder was. nach 6 monaten ohne geld, wegen erstbescheid, der ohne rechtliche grundlagen erstellt wurde (aussage BMWA), wurde zur beschleunigung der widerspruchstelle kein anderer ausweg gesehen. wir werden sehen grüsse |
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#16 | |
Redaktion
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Also reagiere drauf und weise drauf hin, dass die ARGE etwas garantieren will, was überhaupt nicht möglich ist und Du das Gericht jetzt um Richtigstellung bittest. Äußere auch deinen Verdacht und bitte die Antragsgegnerin um eine verbindliche Stellungnahme gegenüber dem Gericht. Ich sehe dich sonst schon nächsten Monat wieder beim Gericht.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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#17 | |
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moin moin,
bis jetzt kriege ich immer nur änderungs-, teilabhilfe-, abhilfe- und folgesbescheide, bei denen immer irgendwas nachgebessert wird und wo ich dann wieder einen monat widerspruchsfrist habe und dann geht das ganze wieder von vorne los. z.z. läuft bei mir ein widerspruch gegen die ablehnung des überprüfungsantrags für die zeit bis 30. august 2005 ein widerspruch für den änderungsbescheid für die zeit von 1. Sept. bis 31. Dez 2005 ein widerspruch gegen den änderungsbescheid vom folgebescheid ab 1. Januar 2006 warte immer noch auf den ersten, gegen den ich klagen kann. grüsse
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**************************************** Heinbloed - Unternehmer, Halbtagsjobber, Kurzarbeiter |
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#18 |
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Gibt es eigentlich schon eine Sammlung von Gerichtsurteilen Selbständige und die ARGEn betreffend?
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