Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) Fragen zur Eingliederungsvereinbarung und wie man sie abwehrt! Bitte gebt in der Überschrift an ob die EGV oder die VA ALG I oder ALG II betrifft. |
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#26 | |
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Hast Du jetzt einen schriftlichen Nachweis dafür, dass Du heute da warst und Dir die 14 Tage ausgebeten hast? Neuen SB auf Wunsch gibt es nicht. Gruß Sun
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Alles, was ich schreibe, gibt meine persönliche Meinung wieder. Für Beratung bitte zum Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt, Architekten, Statiker, etc. etc. gehen. |
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#27 | |
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![]() Bei allen anderen Anliegen werde ich dann aber in Zukunft einen Nachweis verlangen ![]() nochmal zum SB, da es ja nicht nur ein grundloser Wunsch ist, meinen alten SB oder eine/n andere/n zu bekommen, wäre folgendes in meinem Fall eventuell zutreffend? § 17 SGB X. Besorgnis der Befangenheit (1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält. Bei den Geschäftsführern der Versicherungsträger tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde der Vorstand. (2) Für Mitglieder eines Ausschusses oder Beirats gilt § 16 Abs. 4 entsprechend. *grübel* Grüße Smithan |
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#28 |
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Moinsen,
Mir ist das mit der Gründercenter und Fortbildungs/Studiums Sache noch nicht ganz so klar. Kann ich wirklich nur über den Weg der Existensgründung, durchs Gründercenter, an meine Fortbildung/Studium kommen? In der EGV stehen im zweiten Abschnitt einige Sachen drinnen, die irgendwie nicht so passen,denn das bezieht sich ja alles auf eine Existensgründung, aber soweit bin ich ja noch gar nicht, demnach kann ich zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich kaum etwas von den Angeboten in diesem Existensgründungs Paket sinnvoll nutzen? Meine Fortbildung würde ca 6-18 Monate dauern, je nachdem wieviel Zeit man investieren kann. Mag sich das mal bitte jemand anschauen und mich eventuell ein wenig aufklären :) Vielen Dank schonmal ! Grüße smithan |
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#29 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.03.2008
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Was genau hindert dich eigentlich einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen ? |
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#30 | |
Elo-User/in
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Sie haben Anspruch auf Urlaub, werden ab und an krank, machen Karriere, wechseln die "Firma" oder gehen in Rente. Einen neuen SB gibt's nur, wenn Du ihm/ihr eindeutig (mit Beistand/Zeugen) mehrfaches Fehlverhalten bzw. Fehler im Handeln/Unterlassen nachweisen kannst. Dann läßt sich sicherlich was machen. Aber sonst? Die SB's können ja auch nicht sagen: Die und die Kunden mag ich nicht. Ich will andere. Nein, ich bin nicht vom "Amt". Bin selber Harzi.
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Signatur? Muss das sein? |
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#31 | |
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ich war mir nun wirklich nicht bewusst, das meine Fragen so kompliziert sind, das du oder andere sich hier überfordert fühlen, tut mir leid. Zum anderen verlange ich hier schonmal rein gar nix, sondern bitte lediglich um Hilfe, keine Ahnung wieso du dich hier jetzt in irgendeiner Art und Weise angegriffen fühlst? ![]() Da es solche hilfreichen Foren wie dieses hier gibt, war ich der Meinung, das ich hier grob ein paar Tips und Antworten bekommen würde, ohne sofort zum Anwalt rennen zu müssen. Ich habe doch keine Ahnung von dieser ganzen Materie und genau aus diesem Grund bin ich auf dieses hilfreiche Forum gestossen.... Grüße smithan |
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#32 | |
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Danke dir Marsupilami :) |
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