Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) Fragen zur Eingliederungsvereinbarung und wie man sie abwehrt! Bitte gebt in der Überschrift an ob die EGV oder die VA ALG I oder ALG II betrifft. |
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#26 |
Elo-User/in
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@ Mobydick
Wir könnten auch kommentarlos alle Punkte in der EGV streichen, die rechtswidrig sind, dann kommt ein VA. Hätte schon Lust, es so zu machen Das Dumme dabei ist, dass wir dann das blöde Gesicht der uns unbekannten SB nicht sehen können.Die wollte sich wahrscheinlich nur profilieren, ist wohl von dem Teamleiter nicht informiert worden, dass sie es mit permanenten "Quertreibern" zu tun hat. Jetzt bin ich müde und gehe schlafen. Gucke morgen noch mal rein. Gute Nacht an Alle und Danke Karma |
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#27 | |
Gast
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Und an die Adresse von Canigou gewandt: "Wir reden hier über Möglichkeiten die wahrscheinlich eintreten könnten." Man kann ja mal an die Zukunft denken. Ängste beziehen sich im übrigen immer auf die Zukunft, denk da mal drüber nach. Es ist immer eine Aufgabe von echten Beratern hier, dämpfend zu wirken. |
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#28 | |
Forumnutzer/in
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... Bedarf in seiner Spalte. Höchstwahrscheinlich erst durch Überhang ein Bedarf an Kosten der Unterkunft (denn darum geht es ja: Der Bund spart, die Kommune zahlt!)
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#29 | |
Elo-User/in
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ich hoffe, ihr hattet einen schönen, sonnigen Tag und habt den Computer auch mal abgeschaltet. Deine o.g. Erklärung habe ich nicht kapiert.Mein Lg. verdient im Schnitt 1500.-€ netto. Werbungskosten: Verpflegungsmehraufwand, Kilometerpauschale, Kfz-Vers.,Haftpflicht- gesmt ca.220.- €, hinzu kommt ein titulierter Unterhalt an den Sohn 94.-(wurde anerkannt) und ein Mankogeld von 40.- € netto (wurde anerkannt) Die kompletten Werbungskosten werden seit 6 Monaten verhandelt und von der Arge nicht anerkannt- Grund? Außerdem wird mir ein fiktives Einkommen angerechnet, welches ich nie erhalten habe.Wenn diese rechtmäßigen Werbungskosten endlich anerkannt werden und das falsche, fiktive Einkommen endlich zurückgenommen wird, würden wir lt. ALG II rechner monatlich ca 200.- austockende Leistungen erhalten. Aktuell erhalten wir Febr. 69.- und März 0. wie sich das von der Arge genau zusammenrechnet, bleibt deren Geheimnis. Wir haben seit Nov/08,10 Widersprüche eingelegt, mit der Bitte um Erklärung der Berechnungen....und nichts ist passiert. Das Gericht wird ohne Bedenken von der Arge/Rechtsstelle getäuscht und offen belogen und hingehalten und jetzt hat die Arge ein Problem, weil der Richter jetzt richtig gegen die Arge loslegt. Wenn das Gericht von dieser rechtswidrigen EGV meines Lg. erfährt, ist die K.... am dampfen. ![]() Gruß Karma |
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#30 | |
Elo-User/in
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Heute hatte ich einen Termin bei meinem Anwalt (Fachanwalt für Sozialrecht).Ich habe Ihn gebeten, sich die EGV anzusehen.Während ich redete, mich noch aufregte, las er sich die EGV durch.Ergebnis: Kein Gegenvorschlag schreiben, die EVG in meine Akte zurück und abwarten.Die EGV in dieser Form ist falsch. ![]() L.G. Karma |
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#31 |
Gast
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Eigentlich habe ich die EGV nicht als "rechtswidrig" betrachtet, sondern als lächerlich. Hast du eine Ahnung, warum er meinte, sie sei rechtswidrig?
Nichts zu ist auch eine Lösung. Evtl. kommt gar nichts mehr, oder es kommt per VA. Wenn es per VA kommt, kann man dagegen vorgehen. |
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#32 | |
Elo-User/in
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Mein Anwalt fand die EGV wörtlich "falsch" und hat tatsächlich gelächelt. Er hat natürlich über die Textbausteine den Kopf geschüttelt. ![]() Sollte tatsächlich noch etwas kommen, wird mein Anwalt sofort tätig. Obwohl....es kribbelt in meinen Fingern, der dummen Sb mitzuteilen, welchen Mist sie zusammengeschustert hat, und dies als EGV zu bezeichnen.Werde dir weiter berichten, sollte sich die Arge noch mal melden, denn dann wird mein A. die EGV auseinanderpflücken...da wird nicht mehr viel übrigbleiben ![]() L.G. Karma |
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#33 |
Gast
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Irgendwie ist hier aus dem Sinn gekommen, daß die ARGE versucht, eine Kontrolle über einen Menschen auszuüben, der über genügend eigenes Einkommen verfügt. Es geht hier nicht um Richtig oder Falsch, sondern um die Zulässigkeit (und um Freiheit!). Begreift dies der Anwalt?
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#34 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ich glaube schon,dass das der Anwalt begriffen hat. Er will ja "nichts tun". Kommt etwas, wird dem Amt unter die Nase gerieben, das sie inkompetent sind. Das wird der schon gründlich machen.
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#35 |
Elo-User/in
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Mein Anwalt hat Biss und hat eine hohe soziale Kompetenz,viel Erfahrung und hat bisher schnell agiert.Er hält die meisten SB für mehr als inkompetent, vielmehr hält er sie für dumm.Das er die EGV meines Lg nicht weiter ausdiskutiert hat, hat eben den Grund, dass er wohl aus Erfahrung weiß,dass nichts mehr nachkommt,denn zwischenzeitlich wissen die "Dummis", dass ich einen Anwalt eingeschaltet habe.Wie schon erwähnt, kennen wir diese SB überhaupt nicht, es wurde mit ihr nie ein persönliches Gespräch über diese EGV geführt, allein dieser Punkt ist rechtswidrig.Profiling-Fehlanzeige,Laufzeit 12 Monate,Ortsabwesenheit etc....wenn sie nicht ganz schwachsinnig ist, wird sie einen VA schnell vergessen, der vor Gericht nicht durchzusetzten ist.
L.G. Karma |
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#36 |
Elo-User/in
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#37 | |
Emailadresse berichtigen!
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#38 |
Elo-User/in
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Ich möchte diesbezüglich eine Rückmeldung geben:
EGV wurde nicht unterschrieben und es wurde kein Gegenvorschlag geschrieben!! Die Arge hat sich nicht mehr gemeldet ( seit über 5 Wochen warten wir auf den VA) Gruß Karma |
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ausreichend, eigenem, einkommen, lebensgefährten |
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