Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) Fragen zur Eingliederungsvereinbarung und wie man sie abwehrt! Bitte gebt in der Überschrift an ob die EGV oder die VA ALG I oder ALG II betrifft. |
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Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe diese Woche von meinem SB eine EGV erhalten. Er will sie nächste Woche unterschrieben zurück. Vielleicht kann ja mal jemand einen Blick drüber werfen. THX
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Wir brauchen dringend einige Verrückte. Guckt euch an, wo uns die Normalen hingebracht haben. George Bernard Shaw (1856-1950) |
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hast den den mist eigentlich mal selber richtig gelesen? ^^ dann hätte sich eine frage erübrigt. wer unterschreibt schon gerne selbst sein todesurteil? mfg physicus
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#4 | |
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NEIN, dort haben die ne hintertür für die ARGE eingebaut ^^
wenn du das unterschreibst kommt die zuweisung zur maßnahme mit dem hinblick auf die unterschriebene EGV und man wird dort anführen das du ja unterschrieben hast
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#5 |
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Wenn Du diese EGV unterschreibst, hat Dein SB alle Möglichkeiten
Dich zu sanktionieren wann, wie und wie oft er will. Du stellst ihm damit nicht nur den Strick zur Verfügung, Du steckst auch Deinen Kopf noch freiwillig in die Schlinge. Hast Du soviel Vertrauen zu Deinem SB ? Mein Rat, diese EGV auf keinen Fall unterschreiben. Wenn SB möchte, kann er EGV als VA erlassen. Dann EGV als VA widersprechen. Ergo, keine Sanktion, da EGV nicht von Dir unterschrieben. EGV als VA soll laut Dienstanweisung 2009 nicht sanktioniert werden. Also EGV als VA ist immer die bessere Wahl. SB ist weisungsgebunden, hat sich also an die Vorgaben seinen Dienstherren zu halten. Habe gerade mal wieder so eine ähnliche Sache am laufen. Nur ich habe die vorgeschlagene EGV nichtmal zurück geschickt. Die eingesparten 55 Cent Porto kann ich sinnvoller ausgeben. F G MM |
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#6 |
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Ok, dank euch!
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#7 |
Gast
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Man kann sich darüber streiten, ob die SB mit den Worten "an allen Maßnahmen teilnehmen" nur das GEsetz zitiert hat, oder ob sie etwas im Hinterkopf hat, nämlich dich danach zu irgend einer Maßnahme zuzuweisen.
Die EGV ist ja an sich harmlos: 1. MAn will dich vermitteln und dein Profil in der Datenbank aufnehmen 2. Man will dir "angemessene" Bewerbungskosten erstatten, wenn du vorher einen Antrag stellst. D.h. stelle bitte gleich einen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten und frag mal nach, was die für "angemessen" halten. 3. Wenn du einen Vorstellungstermin hast, wollen sie dir die Fahrtkosten erstatten. Wieder nur die "angemessenen" und nur wenn du vor jeder Fahrt einen Antrag stellt. Bitte fahre nie ohne genehmigten Antrag! 4. Man zahlt an einen Betrieb, der dich einstellt, eine Unterstützung. 5. Du musst dich - sobald du einen Vermittlungsvorschlag erhälst - sofort bewerben und Rückmeldung geben. 6. Man legt dir keine bestimmte Bewerbungspflicht auf. Das bedeutet: Wenn man dich einmal ruft,solltest du immer ein paar Bewerbungsbemühungen vorlegen können. Auch wenn es nur 2 oder 3 pro Monat sind. Du sollst im Internet,in der Zeitung und in den gelben Seiten suchen. D.h. man erwartet von dir auch Blindbewerbungen. Diese EGV enthält ja nichts anormales. Man könnte sie durchaus unterschreiben, weil man damit leben kann. Bist auf den Satz: "Verpflcihtet sich, an allen Maßnahmen mitzuwirken". Ich würde mal folgends machen: ich würde die SB mal fragen, welche Maßnahmen sie denn hier meint, denn schließlich wurde ja gar keine vereinbart. Wenn sie dir antwortet: "Die weisen wir Ihnen noch zu", dann weisst du genau was dich erwartet. Ich würde diese EGV dann nicht unterschreiben und auf den Verwaltungsakt warten. Sagt die SB aber "das steht so im Gesetz und wir haben das übernommen", dann kannst du ihr sagen, dass gem. § 15 SGB II die Leistungen in der EGV "bestimmt" sein müssen und das ist ja wohl sehr unbestimmt. Außerdem gilt das Gesetz auch ohne EGV. Sie möchte doch bitte diesen kleinen Satz entfernen, oder aber ihn abändern in: "an allen vereinbarten Maßnahmen mitzuwirken" (dann muss sie dich fragen, bevor sie zuweist). Wenn sie das entfernt oder entsprechend abändert, würde ich die EGV unterschreiben, denn sie ist harmlos. Wenn sie das nicht entfernt oder abändert, sondern auf ihre Version besteht, dann kann sie es vermutlich nicht ändern, weil es ihre Software nicht zulässt. Ich würde das aber trotzdem nicht unterschreiben, denn das kann zu einem Problem führen. Soll sie dir das per Verwaltungsakt schicken. Da schreiben wir einen Widerspruch. Sanktion ist nicht zu erwarten. |
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#8 | |
Gast
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Habe einige Einwände, sehe es etwas anders.
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#9 |
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das profil kann auch anonym eingestellt werden, verstößt nicht gegen den datenschutz...
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#10 |
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#11 |
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#12 | |
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Wollte Dir nicht zu nahe treten, sorry. Habe in Bezug auf eine EGV nur meine eigene Meinung. Sag mir nur einen Vorteil den ich aus einer EGV habe. Ich sehe halt nur Nachteile. Deshalb aus meiner Sicht immer auf eine EGV als VA ankommen lassen. Der kannst du sogar widersprechen. Oder Feststellungsklage anstrengen. Schadenersatz einfordern. Ist nur meine Meinung. Bitte beteilige Dich weiterhin, freundlichen gruß an Dich |
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#13 | |||||
Gast
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Der Vorteil einer unterschriebenen EGV, die keine Nachteile hat, ist, dass du erstmal deine Ruhe hast. Kein Widerspruch, kein gezedere mit dem Sozialgericht. Letztendlich ist das ja alles nervig und du bist voll auf Hilfe angewiesen.
Über dieses Thema ist hier schon genug diskutiert worden. Hol doch mal den thread von Dora hervor und greif das nochmal auf, wenn du der Meinung bist, dass man EGVs grundsätzlich nicht unterschreiben sollte.
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#14 | |
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#15 | |
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Hast du den mal ein Bewerbertraining mitgemacht? Wie sehen deine Bewerbungsunterlagen aus? Ist dein Verhalten beim bewerbergespräch mit einem AG ok? Meine Bewerbungsunterlagen wurden mehrmals als gut ausgezeichnet. Bewerbertraining wäre da für mich irgendwie nicht relevant. |
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#16 |
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Hab dem SB mal ein Fax geschickt und gefragt um welche Maßnahmen es sich denn genau handelt.
Vor gut 3 Jahren hab ich mal ein Bewerbertraining mitgemacht. Meine Bewerbungsunterlagen wurden, soweit ich weiß, noch nicht beurteilt. Wer macht das? Und ein Vorstellungsgespräch hatte ich seit dem auch noch nicht.
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#17 | |
Gast
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Ich habe meine bei einem Freund checken lassen. Dieser arbeitet in einer Personalabteilung Lebensmittelkette (kein Discounter). Und da ich da gerade zufällig gelernter Verkäufer bin fragte ich ihn nach seine fachlichen Meinung. Und sagte das die gut sind. Und das er mir eine Stelle besorgen würde wenn er was hätte. nur zurzeit haben die ein Einstellungsstopp. Leider. |
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#18 | ||
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Die Antwort des SB:
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#19 | |
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das ist eine hintertür der SB um dich genau dort sanktionieren zu können. unterschreibst du die EGV dann kann sie dir jeden mist überhelfen den du dann natürlich erledigen musst, wenn du keine sanktion haben willst. mein tipp: finger weg von der EGV und die unterschrift genau wegen diesem satz nicht leisten! mfg physicus
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#20 |
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Wollte sie das denn nicht abändern in "verpflichtet sich, an allen vereinbarten Maßnahmen teilzunehmen"? Schließlich will sie dir ja eine neue EGV vorlegen, wenn sie eine Maßnahme hat.
Das mag schon alles zutreffen, was deine SB dir da sagt. Trotzdem würde ich hier mal lieber nicht unterschreiben, denn wenn die dir danach eine EGV mit einer Maßnahme vorlegen, du nicht unterschreibst und die das per VA schicken, dann könnte man sich wohl kaum noch auf das BSG Urtein "Keine Sanktion bei Eingliederungsmaßnahmen ohne Eingliederungsvereinbarung" bei Abwehr beziehen. Schließlich hast du ja unterschrieben, dass du an allen Maßnahmen teilnimmst. Ich würde mal folgendes machen. Wenn die SB den SAtz in "verpflichtet sich an allen Maßnahmen teilzunehmen" nicht in "verpflichtet sich, an allen vereinbarten Maßnahmen teilzunehmen" abändert, würde ich das nicht unterschreiben. Als begründung kannst du ruhig die Wahrheit angeben ("Ich betrachte das wie ein Blanko-Scheck, um mich überall hinzuschicken"). Wenn du das nicht unterschreibst, kommt das per VA. Das ist dann auch OK. DA legen wir einen Widerspruch ein. |
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