Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) Fragen zur Eingliederungsvereinbarung und wie man sie abwehrt! Bitte gebt in der Überschrift an ob die EGV oder die VA ALG I oder ALG II betrifft. |
![]() |
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 20.01.2010
Ort: Eschershausen
Beiträge: 18
![]() |
![]()
hier meine EGV, aus unwissenheit unterschrieben und auf nachfrage von paolo hier reingestellt
![]() http://img689.imageshack.us/img689/7...annen0001t.jpg http://img191.imageshack.us/img191/8...nnen0002eq.jpg http://img62.imageshack.us/img62/8891/scannen0003n.jpg
__
Die moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuß, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisklasse verwaltet.
|
![]() |
![]() |
#2 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Da hast du aber mehr Glück als Verstand gehabt, dass diese EGV OK ist. Mit den meisten EGVs kann man nämlich nicht leben. Deshalb unterschreibt man nie sofort, zumal es keine Sanktion gibt, selbst wenn man überhaupt nicht unterschreibt. Man nimmt den Vertrag mit und lässt ihn prüfen.
Im Prinzip sieht diese EGV nichts Böses vor: Man will in dich integrieren und will dich geeignet vermitteln und dein Bewerberprofil in die Datenbank der ARGE aufnehmen. Man erstattet dir Bewerbungskosten, wenn du vorher noch einen separaten Antrag stellst. Mach das bitte sofort, falls du es noch nicht gemacht hast. Man erstattet dir diese Kosten bis zu 360 Euros pro Jahr und als Nachweis sollst du die gesamten Ein- und Ausgangskorrespondenz vorlegen. Dann wollen sie Fahrtkosten für Vorstellungstermine erstatten, aber nur wenn es um einen sozialversicherungspflcihtigen Job geht, wenn du vor jeder Fahrt den Antrag stellst. Dafür beschreiben sie ja ausgiebig, was und wie sie das übernehmen. Dann übernehmen sie Fahrtkosten, wenn du eine sozialverischeungspflichtige Arbeit findest. Aber nur für 6 Monate und nur wenn diese Fahrtkosten mehr als 50 Euros pro Monat betragen. Diese Fahrtkosten nennen sich "Mobilitätshilfen". Manchmal findet man einen Job, der weit weg ist und der nicht sonderlich bezahlt wird. Wenn man aber die Fahrtkosten (zumindest für 6 Monate) bezahlt bekommt, lohnt es sich trotzdem. Du sollst innerhalb der Laufzeit der EGV 18 Bewerbungen nachweisen können. Das ist recht wenig und durchaus machbar. Wenn die dir einen VErmittlungsvorschlag schicken, musst du diesem sofort nachgehen. Die gesamten restlichen Sätze sind alle nicht OK. Es sind aber Gesetzestext, d.h. auch ohne EGV musst du dich ortabwesend melden, krank melden etc. Es ist nicht OK, dass es in einer EGV wiederholt wird. Es hat aber keine Auswirkungen auf dich. |
![]() |
#3 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 20.01.2010
Ort: Eschershausen
Beiträge: 18
![]() |
![]()
ok danke
![]() dachte mir auch das die so unterschrieben werden kann, und 18 bewerbungen sind ja nüscht (mache ich ja sowieso) ![]()
__
Die moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuß, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisklasse verwaltet.
|
![]() |
![]() |
Stichwortsuche |
egv |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Meine EGV | keindurchblickmehr | Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) | 29 | 20.10.2008 12:44 |
Meine EGV | M.aus.B | Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) | 12 | 09.10.2008 23:47 |
Meine Mutter hat Geburtstag - und meine Freundin muss zur ARGE. | Raziel | ALG II | 5 | 22.04.2008 23:13 |
Meine EGV | angpe | Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) | 9 | 28.03.2008 16:00 |
Meine EGV.... | RobertKS | Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) | 13 | 12.05.2006 11:36 |