Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) Fragen zur Eingliederungsvereinbarung und wie man sie abwehrt! Bitte gebt in der Überschrift an ob die EGV oder die VA ALG I oder ALG II betrifft. |
![]() |
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 20
![]() |
![]()
Hallo,
ich bin recht spät dran. Morgen habe ich einen Termin bei der ARGE. Mein Fall. Ich habe 13.02.2009 eine Eingliederungsvereinbarung bis zum 15.11.2009 unterschrieben. Zu den Pflichten zählt. Sie unternehmen in den nä. 6 Monaten - beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung - mindestens 12 Bewerbungsbemühungen (mindestens 2 Bewerbungen je Monat) um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten Zeitraum folgende Nachweise vor. Jetzt zu meiner Frage. Ich bin über 25 Jahre alt. Da darf man doch keine EGV anbieten die über 6 Monate ist. Ich habe meinen Vermittler darauf nicht angesprochen. Jetzt ist es so das ich in den ersten sechs Monaten ab 13.02.2009 je 2 Bewerbungen pro Monat habe (bis Ende August 2009). Aber ab da nur noch eine Bewerbung pro Monat. Kann der mir jetzt Leistungen kürzen, weil ich könnte doch sagen in den Pflichten steht "in den nächsten sechs Monaten" und nicht in den nä. 8 Monaten. Ich denke ich bin auf der sicheren Seite. Ich müsste normal überhaupt keine Bewerbung schreiben weil die EGV ungültig ist. Länger als 6 Monate bei einem älteren als 25 jährigen. Würde mich über jede hilfreiche Antwort sehr freuen. MfG donaldd P.S. Und wie sieht es aus mit dem geringfügigen Beschäftigungen, soll ich jetzt Teilzeit oder auf 400 Euro arbeiten, wo Sprit und Fahrkosten mehr verschlingen als ich verdienen würde, ausserdem ist des bei geringfügigen doch nicht mehr als 359 Euro plus Wohnkosten was ich verdiene. Oder? |
![]() |
![]() |
#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 12.346
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Du sollst 12 Bewerbungsbemühungen ab Gültigkeit der EGV vorweisen. Sind es 12, die du hast?
Mario Nette
__
Im Süden, im Osten, im Norden, im Westen, es sind überall dieselben, die uns verpesten. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Fehlende Tagesstruktur? Quatsch! Ich lebe in Gleitzeit. Bescheiß das Elend! Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
|
![]() |
![]() |
#3 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 20
![]() |
![]()
Hallo,
ja es sind zwölf Bewerbungen. greetz und gute nacht P.S. Und ist die EGV ungültig weil länger als 6 Monate? |
![]() |
![]() |
#4 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 6.175
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Ist doch eh egal, ob die EGV gültig oder ungültig ist. Die ist doch eh zu Ende. Und die 12 Bewerbungen hast du doch auch geschrieben. Warum willste denn jetzt nachträglich die EGV ablehnen? Ich vermute, dass du morgen eine neue unterschreiben sollst. Und da weißt du ja nun, worauf du zu achten hast. |
|
![]() |
![]() |
#5 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 20
![]() |
![]()
hallo ela1953,
danke für deine antwort. es geht mir darum, wenn der von der arge das mit den pflichten in der egv so auslegt (mindestens 2 Bewerbungen pro Monat, und die EGV geht nun mal 8 Monate, das sind 16 Bewerbungen und nicht 12) das ich dann etwas in der hand habe, der hat nämlich einmal gesagt das ich mehr bewerbungen als in der egv steht schreiben muss. siehe hier http://www.elo-forum.org/alg-ii/4043...monat-egv.html bye |
![]() |
![]() |
#6 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Die EGV ist nicht ungültig, solange das nicht ein Richter feststellt. Was hast du denn gegen die EGV, wenn man von dir nichts mehr als 12 Bewerbungen während der Laufzeit der EGV fordert? Wenn du mal in einem Monat die 2 Stück nicht hast, kannst du das sogar nachholen!
|
![]() |
#7 | |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 20
![]() |
![]()
sorry das ich so spät antworte, hatte viel zu erledigen. sagen wir mal der von der arge kürzt mir das geld weil ich meinen pflichten in der egv nicht nachgekommen bin, und ich zu einem rechtsanwalt gehe weil die egv 8 monate lang läuft und nicht 6 monate, bekomme ich dann nicht recht? das ist ja schlimm wenn das erst durch einen richter festgestellt werden muss ob die egv gültig oder üngültig ist, solange hat doch die arge zeit mir nach "belieben" zu kürzen. ja stimmt ich sollte froh sein das ich nur 12 bewerbungen in 6 Monaten schreiben muss, es gibt schlimmere egv, findet man viele hier im forum. wie meinst du das dass ich wenn ich einen monat die zwei bewerbungen vergessen habe das ich die nachholen kann, habe ich so ein recht bei der arge, sorry wenn ich so blöd frage. danke für eure antworten. der thread kann als erledigt betrachtet werden. mfg donaldd ![]() |
|
![]() |
![]() |
#8 | |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Sag mal, glaubst du wirklich,dass nur weil du oder ich behaupten, deine EGV sei rechstwidrig, sie auch wirklich rechtswidrig ist?
Über diesen Satz
|
|
![]() |
Stichwortsuche |
bewerbungen, monate |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
8 Bewerbungen genug, für die ersten drei Monate | Freeway | ALG I | 6 | 12.08.2009 06:53 |
EGV 6 Monate, Maßnahme 9 Monate?? | MarionundFalco | Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) | 5 | 23.07.2009 00:20 |
1€Job und Bewerbungen? | hartzhasser | Ein Euro Job / Mini Job | 4 | 10.05.2009 18:10 |
Ab 1.12. 2007 für 2 oder 3 Monate Arbeitslos | Borgi | ALG I | 3 | 23.11.2007 00:40 |
Bewerbungen | Schalli76 | Allgemeine Fragen | 2 | 30.11.2006 22:20 |