Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) Fragen zur Eingliederungsvereinbarung und wie man sie abwehrt! Bitte gebt in der Überschrift an ob die EGV oder die VA ALG I oder ALG II betrifft. |
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#1 | ||||||
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 30.07.2009
Ort: Erlangen
Beiträge: 97
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Ist das Teil nicht absolut rechtswidrig - z.B.
Hinweis auf Schadensersatz abgesehen von den Gesamtkosten und Laufzeit über 9 Monate?
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Ein Vorteil der Intelligenz besteht darin, dass man sich mühelos dumm stellen kann. Umgekehrt wird es schon schwieriger. |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hast du dieses EGV schon unterschrieben?
Hast du diese Bildungsmaßnahme selbst ausgewählt? Bildungsmaßnahmen sind nämlich freiwillig. |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
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Ort: Erlangen
Beiträge: 97
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Ja, aber nicht freiwillig...
Die Massnahme zur Bildung... war ja ein Muß.
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Ein Vorteil der Intelligenz besteht darin, dass man sich mühelos dumm stellen kann. Umgekehrt wird es schon schwieriger. |
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#4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Verstehe ich das richtig, dass du diese EGV schon unterschrieben hast? Wenn ja, dann gehst du nämlcih "freiwillig" zur Bildungsmaßnahme. Du kannst die Unterschrift ja nicht zurücknehmen. Das ist ein Vertrag.
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#5 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 37
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Oje..., da hilft nichts weiter, da musst du nun durch, schätze ich mal.
Diese EGV sieht eher aus wie ein von der Dekra erstelltes Gutachten zum Unfallhergang einer Autobahn-Massenkarambolage, einschließlich Kostenschätzung der Schadenssumme. Unglaublich was die ARGE da für Schindluder treibt! Alleine schon wegen den TausenderZahlen hätte ich diese EGV niemals unterschrieben, und wegen den 9,5 Monaten, obwohl eine EGV ja nur 6 Monate betragen sollte. Aber ich weiß um die Bosheit der ARGEn, hilflose Menschen zur Unterschrift zu "bewegen". Und merke dir (und andere die es lesen) fürs nächste mal: 1. Die EGV immer mit nach Hause zu nehmen zum überprüfen, egal wie sehr die ARGE dich dann einschüchtert, egal wie toll die EGV auf den ersten Blick erscheinen mag. 2. Mindestens 1 Woche Bedenkzeit einfordern, besser sind zwei Wochen. 3. Die EGV dann erst hier ins Forum einstellen, und danach erst evtl. zu unterschreiben. |
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#6 |
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 4.189
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Nicht zu unterschreiben.
Wovon soll denn der Schadensersatz geleistet werden können? Wenn hier kein Schonvermögen vorhanden ist, dann droht im schlimmsten fall sogar ein Strafverfahren. Anderes Extrem: SB kann sich den Schadensersatz "stecken" (Sandra B.). SB kennt schließlich die finazielle Leistungsfähigkeit des Kunden. Vorher gibt es zudem rechtliche wie inhaltliche ettliche Ungenauigkeiten. Wer bekäme den "Gelben Schein"? Warum soll der zugewiesene Kunde sich auch noch verpflichten mit dem Massnahmeträger einen Vertrag zu schliessen? |
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#7 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Man möchte sich doch nicht strafbar machen ![]() |
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#8 |
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 4.189
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Manchmal "muss" man. Wenn SB sagt man muss und das vor Unbeteiligten.
Habe ich durch. Folgt das Gericht meiner Rechtsauffassung, wird der Dienstherr meines SB, Beamter, bei diesem SB einen Teil dessen, was das Gericht mir gönnt, zurückfordern. Dise Sanktion wird er nie vergessen. |
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hammer, rechtswidrig |
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