Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) Fragen zur Eingliederungsvereinbarung und wie man sie abwehrt! Bitte gebt in der Überschrift an ob die EGV oder die VA ALG I oder ALG II betrifft. |
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#1 |
Neuer Nutzer
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Was ist denn das für eine neue Masche? Ich habe jetzt eine neue Einladung bekommen und da steht gleich direkt drin "Ich möchte mit Ihnen eine EGV abschließen".
Bisher stand in den Einladungen sinngemäß, dass sie über meine berufliche Situation sprechen möchten. Diesmal auch kein Hinweis, dass ich meine Bewerbungsunterlagen oder Bewerbungsbemühungen oder sonst was mitbringen soll. Oder hängt das damit zusammen, dass ich eh schon in einer Sanktion (30%, weil ich eine "Maßnahme" abgebrochen habe) stecke? Weiß jemand, was das bedeutet? Schon mal vielen Dank. |
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#2 |
Foren-Moderator/in
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Vermutlich sollst du eine EGV unterschreiben.
![]() Hast du denn derzeit eine unterschriebene EGV laufen?
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audiatur et altera pars [lat.: Man höre auch die andere Seite. ]
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#3 |
Neuer Nutzer
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![]() ![]() Ich habe eine unterschriebene EGV, mit einem Zeitraum vom 24.03. bis zum 23.09.. |
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#4 |
Foren-Moderator/in
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Also ist die alte am Samstag ausgelaufen und nun muss eine neue her, damit der SB sich ein Fleißbienchen ins Heft malen kann.
![]() Nun, immerhin weißt du im Vorfeld so in etwa, was auf dich zukommt. Zumindest ist die Angabe eindeutiger als "Ich will über ihre berufliche Zukunft sprechen." Tips für den Termin: - Nichts unterschreiben - EGV direkt einstecken - Wenn gefragt wird "Warum?"---- > "Zur Prüfung" - Die EGV hier anonymisiert hochladen und dann sehen wir weiter.
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#5 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 02.07.2011
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Du könntest dich auf die Hinterbeine stellen, indem du beim Teamleiter deines SBs schriftlich und nachweisbar nachfragst, ob es es sich bei dieser Vorladung lediglich um eine fehlerhafte Formulierung oder um (un)bewußt in Kauf genommenen Mißbrauch der gesetzlich geregelten Meldepflicht handle.
Sollte letzteres zutreffen, möge der Autor des Anschreibens einer Auffrischungs-Maßnahme zwecks Nachschulung zugeführt werden. Was dich so "irritiert" hat: Den Meldezweck "Eingliederungsvereinbarung abschließen", was übersetzt soviel heißt wie "rechtsverbindliche Verträge eingehen", hättest du im SGB III, § 309 in Abs. 1 nicht finden können. Quelle Dann hättest du dir zwar Luft gemacht, die Folge-Einladung mit dem allseits bekannten und zulässigen Feigenblatt-Meldezweck ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Wer vergnügungssüchtig ist, spielt solche Spielchen. Es kann jedoch passieren, daß SB nicht lange fackelt und eine Sanktion (Meldeversäumnis) verhängt. Wenn der Richter der Auffassung folgt, daß hier kein Mütchen gekühlt werden sollte, keine Mutwilligkeit vorliegt, sondern konkreter Beratungs- und Aufklärungsbedarf bestand, ließe sich die Sanktion wahrscheinlich vorm SG kippen. Sag selbst - würde sich das Theater lohnen? An dieser Stelle? Wer mehr dazu wissen möchte, sucht nach "unzulässiger Meldezweck"
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Mostly harmless... „Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“ (A. Lincoln) „Der Elo geht so lange zum JC, bis er bricht." (Aus unveröffentlichten Werken des Ozymandias) |
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#6 |
Neuer Nutzer
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Ich will natürlich keine schlafenden Hunde wecken, deswegen werde ich die Formulierung erstmal nur zur Kenntnis nehmen und dann der Einladung folgen.
Die EGV werde ich dann "zur Prüfung" mitnehmen und hier hochladen. Letztes Mal war ich unvorsichtig und bin in einer 12-wöchigen Maßnahme gelandet. Das passiert mir nicht mehr. ![]() |
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#7 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 13.12.2008
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Hätte jetzt nicht gedacht, dass die einen nicht offiziell nur dafür nicht einladen dürfen. Immerhin soll die EGV verhandelt werden und im besten Fall gemeinsam erarbeitet.
Bei einem Termin ginge das doch theoretisch am einfachsten.
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Meine Posts beruhen auf meiner eigenen Erfahrung und sind keine Rechtsberatung. Geändert von TazD (28.09.2017 um 20:16 Uhr) Grund: Für deinen Zweizeiler brauchts kein Vollzitat. |
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