Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) Fragen zur Eingliederungsvereinbarung und wie man sie abwehrt! Bitte gebt in der Überschrift an ob die EGV oder die VA ALG I oder ALG II betrifft. |
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#1 |
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Beiträge: 32
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Hallo !
Ich habe Anfang Dez.05 eine Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter zugeschickt bekommen. Dort steht, das die EV bis 31.01.06 befristet ist. Soll heißen, wenn ich bis zum 31.01.06 keine Arbeit gefunden habe, dann muß ich einen 1 € Job annehmen. Da ich die EV unterschreiben mußte habe ich noch einen Zusatz darunter geschrieben. Wegen Schadensersatz und so, wenn die EV rechtswidrig ist. Na ja ihr kennt den Standardsatz bestimmt. Meine Frage an euch, warum lässt mir das Jobcenter nur 8 Wochen Zeit um mir einen Job zu suchen ? ( Anfang Dez. bis 31.01.06 ) Bei eurem MUSTERTEXT steht aber 6 Monate EV gültigkeit. Sind diese nur 8 Wochen rechtens ? Ich bin seit 3 Jahren arbeitslos, seit ca. 1 Jahr ALG 2 Empfänger. Ach ja von verhandeln der EV keine Spur, wurde einfach zugeschickt, ohne Erklärung, Hinweise oder ähnliches. Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet. Gruß |
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#2 |
Gast
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Die Aufnahme eines Ein-Euro-Job hängt nicht von der Dauer einer EV ab.
Die EV ist lediglich meist die Voraussetzung dafür einen machen zu können ( müssen), weil das da drin vreinbart wird. Theoretisch kannst du auch sofort einen aufgedrückt kriegen. Es gilt für 6 Monate also, was in der EV drin steht und das kann auch sein, dass du in 8 Wochen einen Ein-Euro-Job machen musst. |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 150
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Die sechs Monate für eine Eingliederungsvereinbarung ist nur eine Sollvorschrift. In der Praxis kann davon beliebig nach oben oder unten abgewichen werden.
Die sehr kurze Dauer ist aber ungewöhnlich. Aber ohne genaue Kenntnis des Inhaltes läßt sich nur ins Blaue spekulieren. Wenn Sie eine bessere wollen, erarbeiten Sie einen eigenen Vertrag und schicken diesen unterschrieben ans Arbeitsamt. Damit beweisen Sie auch, daß Sie bereit sind, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Eine gute Mustervereinbarung steht in diesem Forum zum Abruf bereit. einen freundlichen Gruß narssner |
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#4 |
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Beiträge: 32
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Hallo !
Danke für die Antworten. Natürlich würde ich gerne eine neue EV basteln, der MUSTERTEXT ist eine große Hilfe, aber ich denke das es zu spät ist, da ich die EV schon unterschrieben zurück geschickt habe. IST ES ZU SPÄT ????? Gruß |
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Wohl leider ja. Schade. Es sei denn , dein SB stimmt Änderungen zu. Aber ob der dies tut?
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#6 |
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Beiträge: 32
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Hallo !
Nein, das wird sie bestimmt nicht machen. Die SB mag mich nicht. :cry: Naja, danke Dir trotzdem. Gruß |
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