Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) Fragen zur Eingliederungsvereinbarung und wie man sie abwehrt! Bitte gebt in der Überschrift an ob die EGV oder die VA ALG I oder ALG II betrifft. |
![]() |
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#1 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Im Dezember 2006 trat ich einen Ein-Euro-Job an. Lt. Bescheid erstattete man mir die Fahrtkosten; ich sollte mir eine Monatsfahrkarte abholen. Da die Arbeitsstätte aber ein Forsthaus im Wald ist, ist sie mit dem Bus nicht erreichbar. Ich habe aber noch mein Auto.
Die SB sagte mir telefonisch die Kosten mit dem PKW zu. Ich sollte ihr monatlich die Rechnung schicken; sofern sie die Buskosten nicht übersteigt, würde das erstattet werden. Ich bat deshalb um einen aktualisierten Bescheid, in dem die Fahrtkosten für 10 km (hin und zurück) pro Arbeitstag á 0,30 € pro km genehmigt werden (anstelle der Busfahrkarte). Dieser Bescheid kam trotz vielen schriftlichen Anmahnungen nie; das Geld für die Fahrtkosten auch nicht. Erst nach einer Beschwerde wegen Untätigkeit bei dem Landrat (für Hartz IV ist hier der Kreis zuständig) kam ein Schreiben von der SB, dass sie pro einfache Fahrtstrecke (5 km) nur 0,36 € auszahlen, also 1,80 € pro Tag. Und das hat sie dann auch für die ganzen Monate überwiesen. Sie ignorierte einfach ihre telefonische Zusage und all meine Rechnungen auch. Das ist zermürbend. Soll ich das so stehen lassen? |
![]() |
#2 | |
Redaktion
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.512
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Was sagt die ursprüngliche EGV bzw. dein Eigenexemplar zu dem Komplex aus, was steht in der frisch übersandten Ausführung? Ich glaube, die SB's müssen die Auszahlungen auch irgendwie rechtfertigen und belegen. ![]() |
|
![]() |
![]() |
#3 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
In der EGV wurden keine Fahrtkosten ausgehandelt. Im Bescheid, der Serienmäßig ausgedruckt wurde, steht die Übernahme der Fahrtkosten mit dem Bus. Die mündlich ausgehandelten Fahrtkosten hat man mir ja nie im Bescheid aktualisiert, trotz vielen Anmahnungen.
Ich weiß nicht genau, was eine Busfahrkarte im Ortsgebiet Rhein-Main kostet. Da müsste ich mich erkundigen. Jedenfalls schätze ich mal so 50 Euro. Für 10 km stellte ich in Rechnung: Dezember: 9 Tage = 27 Euro Januar: 19 Tage = 57 Euro Feburar: 17 Tage = 51 Euro März: 20 Tage = 60 Euro Gezahlt wurden: Dezember: 11 Tage = 19,80 Euro Januar: 19 Tage = 34,20 Euro Februar: 17 Tage = 30,60 Euro März: 20 Tage = 36 Euro ... und das erst im April nach einer Beschwerde wegen Untätigkeit bei dem Landrat. |
![]() |
#4 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 296
![]() |
![]()
Was heisst das genau: Mit dem Bus nicht erreichbar. Wie weit fährt der Bus an die Arbeitsstätte ran. Soweit ich weiss sind 2km Fussweg zulässig.
__
Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
![]() |
![]() |
#5 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Hallo Unwichtig, wir treffen uns ja schon wieder.
Vielleicht sind 2 km Fußweg zulässig, vergiss aber meine 57 Jahre nicht. Nein, es sind keine 2 km Fußweg, nur ca. 500 m, es ist aber ein Forsthaus an einem Waldpfad und im Winter ist es nicht lange hell. Ich wollte nicht im Dunkeln laufen. Kommt hinzu, dass die Arbeitsstelle, die eigentlich nicht weiter als 5 km von meinem Wohnort entfernt ist, nur mit 2 Bussen erreichbar gewesen wäre, die in der "Pampa" nicht oft fahren, und dann kommen noch die 500 m Fußmarsch durch den Wald. Das hat die SB auch eingesehen und deshalb telefonisch die Fahrtkosten, sofern sie nicht die Monatskarte mit dem Bus übersteigen, zugesagt. Aber zu 0,30 Euro pro km. |
![]() |
#6 | ||
Redaktion
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.512
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Gehste am Besten auf die HP des Verkehrsbetriebes und schaust nach der Tarifübersicht (hängt in der Regel auch in den Bushaltestellen). Dann hast Du ein zusätzliches Instrument, wenn sich eine Differenz zu Deinen Gunsten errechnet. Diese würde ich dann noch nachfordern.
In dieser Angelegenheit empfehle ich, einen Termin auszumachen und wirklich eine Vereinbarung zu treffen. Zur Zeit bestehen im Prinzip zwei einseitige Erklärungen. Kannst ja ein Schreiben aufsetzen, indem Du die Version der SB widerlegst, den Empfang bestätigen lassen. Zeugen brauchst Du für Deine Schilderung auch nicht, weil Aussage gegen Aussage und durch schlüssiges Handeln belegt. Zeige dich kooperationsbereit und fordere Deine Rechte ein. ![]() Good luck. |
||
![]() |
![]() |
#7 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Hallo Gerda,
das mit der EGV ist wieder ein anderes Thema gewesen. DA hat die Frau auch geschludert (s. meine Fragen unter ALG II, wo die EGV erst jetzt kurz vor Abschluss der Maßnahme abgeschlossen werden soll). Die Dame hat mir den Ein-Euro-Job per Bescheid zugewiesen und den Gegenvorschlag der EGV einfach nicht bearbeitet. Tut aber nichts zur Sache, denn die Zusage der Fahrtkosten war im Bescheid ("Sie erhalten gem. § 16 Abs. 3 SGB II eine angemessene Entschädigung von einem Euro pro geleistete Stunde; zuzüglich zu den Grundsicherungsleistungen nach SGB II, evtl. benötigte Wochen- oder Monatsfahrkarte erhalten Sie von der....."), und ein Bescheid ist immer gültig. Nach Erhalt des BEscheides rufte ich die SB zurück und sage, dass ich mit dem Bus nicht in den Wald komme. Da sagte sie die Fahrtkosten wie beschrieben zu. Deshalb bat ich sie um einen aktualisierten Bescheid bezgl. Fahrtkosten und auch EGV (sie bezog sich im Bescheid auf eine EGV vom 20.10.06, und die hatte ich ja gar nicht unterschrieben!). Und der kam nie. Deshalb meine Beschwerde bei dem Landrat. Und da weckte ich natürlich auch die Hunde zum Thema EGV. Kannst dir vorstellen, dass mich die Frau auf dem Kieker hat. Sie ist aber auch selbst Schuld. Ich glaube, ich kann sie wegen der Fahrtkostenerstattung nur fragen, woher sie denn diese Beträge hat und evtl. entgegenkommen, indem ich sie bitte, mir doch die Busfahrkarte in Geldform zu erstatten. Hast du da noch einen Tipp? Danke |
![]() |
#8 | |
Redaktion
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.512
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Hallo Rotkäppchen
Dass die SB Dich jetzt auf dem Kieker haben könnte, sollte Dich eigentlich nicht berühren. ![]() Weitere Tipps habe ich leider nicht auf Lager. |
|
![]() |
![]() |
#9 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 296
![]() |
![]()
Ich würde erstmal das Profiling und das Eingliederungskonzept verlangen. Danach anfragen, weshalb das nicht als ABM gemacht werden kann.
Bis dahin einfach den Ein-Euro-Job nicht machen, denn dafür fehlt die Grundlage. Titel: Vor Zuweisung in Arbeitsgelegenheit fundierte Prognoseentscheidung erforderlich "Mithin fehlt es im vorliegenden Fall an der vor Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit erforderlichen Eingliederungsprognose." SG Berlin, Az.: S 37 AS 4507/05 ER, B.v. 27.6.2005 http://www.argezeiten.de/forum/viewt...ca701866815322 WO IST DIE "fundierte Eingliederungsprognoseentscheidung" ? Frag mal nach!!! Was soll denn das bringen, im Forsthaus rumklucken. Was machst Du da eigentlich?
__
Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
![]() |
![]() |
#10 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Was ich im Forsthaus mache??? NIchts, im wahrsten Sinne des Wortes. Die kassieren nur für meine Anwesenheit. Über den Frust hatte ich schon einmal unter "Ein-Euro-Job ohne Eingliederungsvereinbarung nicht möglich?" berichtet. Er steht im Unterpunkt "Ein-Euro-Job / Minijob". Ich werde diesen Verein auch noch auf die Liste der Schwarzen Schafe setzen. Und auch an die Kreisverwaltung, von der dieser Verein das Geld für mich bekommt, werde ich das melden. Die werden ja verarscht. Ich warte nur, bis die Maßnahme zu Ende ist. Sonst hängen die mir evtl. noch Inkompetenz, Faulheit oder sonstwas an. Da arbeiten ja fast ausschließlich Ein-Euro-Job (oder Sozialhilfeempfänger, wie der Vors.Vorsitzende alle nennt) bei den Waldarbeitaufräumungsarbeiten.
Übrigens: Nicht umsonst nenne ich mich das "Rotkäppchen", das im Wald von dem Wolf gefressen wird! Unwichtig, du vergisst, dass die Maßnahme Ende Mai 07 zu Ende ist, was soll ich da noch lange herummachen. Das hätte ich letztes Jahr alles fragen sollen, da hat die Tussi aber nicht reagiert. Ich sehe jetzt mal zu, dass ich so viel wie möglich von den Fahrtkosten retten kann und dann lasse ich mich einfach nicht mehr vermitteln, wenn ich im August 58 J. alt werde. Und danke auch an dich, Gerda. Wenn ich Euch alle nicht hätte! |
![]() |
#11 | ||
Redaktion
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.512
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Hallo Rotkäppchen
bedanken brauchst du dich nicht. Folgendes noch zum Abschluss:
![]()
![]() |
||
![]() |
![]() |
#12 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Weiß ich nicht, ob ich mich mitschuldig mache. Ich habe es nur nicht früher gemeldet, weil ich in dem Forsthaus während der Woche oft alleine saß und keiner kontrollierte. Es war gemütlich am Kamin. Und was ich so alles an "anwesende Stunden" aufgeschrieben habe, das darf ich dir nicht verraten. Wer weiß, wo die mich sonst als Ein-Euro-Jobobberin weiter vermittelt hätten. Ich müsste eine Beschwerde schon geschickt formulieren. Da komme ich evtl. noch einmal auf euch zu.
Im Prinzip würde ich mich darüber nicht einmal beschweren, wenn der Chef (Der "Vorstandsvorsitzende") nicht so ein Misanthrop wäre. Der ist ja unangenehm! Der hat auch diesen Hang zur Sklavenhaltung, denn ansonsten waren alle Mitglieder, die ich so kennenlernte, liebe Leute. Ich glaube nicht, dass die aus Gewissensgründen einfach Leute für 1 Euro eingestellt hätten. Es grüßt Dich Das Rotkäppchen aus dem Wald |
![]() |
#13 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Jetzt bin ich schon wieder mit dieser Angelegenheit von zugesagten Fahrtkosten für den Ein-Euro-Job mit privaten PKW beschäftigt.
Nachdem ich die SB nochmal angeschrieben habe und gefragt habe, woher sie denn die Fahrtkostenerstattung a 1,80 Euro pro Fahrt für 10 km herhat, rief sie mich heute am "Arbeitsplatz" an und bezog sie sich auf SGB II, § 16, Abs. 1. Ich suche den Paragraphen heraus und da steht: § 16 Leistungen zur Eingliederung (1) Als Leistungen zur Eingliederung kann die Agentur für Arbeit alle im Dritten Kapitel, im Ersten bis Siebten Abschnitt des Vierten Kapitels, im Ersten und Zweiten Abschnitt des Fünften Kapitels sowie die im Ersten, Fünften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417, 421g , 421i, 421k und 421l des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen. § 8 des Dritten Buches ist entsprechend anzuwenden. § 41 Abs. 3 Satz 4, § 57 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Dritten Buches sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt. Hat jemand eine Ahnung, ob sich das überhaupt auf Fahrtkostenerstattung zum Ein-Euro-Job bezieht und was das mit den erstatteten 1,80 Euro pro Fahrt zu tun hat? |
![]() |
Stichwortsuche |
Ein-Euro-Job, fahrtkosten, keine, korrekte, rueckerstattung, rückerstattung, zugesagten |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Fahrtkosten - keine Rückerstattung - Massnahme | Nihil65 | Reise-, Fahrt- und Bewerbungskosten | 6 | 04.07.2008 16:36 |
Keine Fahrtkosten trotz Maßnahme von Jobcenter? | Hexenlady | Reise-, Fahrt- und Bewerbungskosten | 34 | 23.06.2008 19:16 |
Manipulation oder Unfähigkeit korrekte Vermittlungsergebnisse darzustellen | Martin Behrsing | Archiv - News Diskussionen Tagespresse | 0 | 30.01.2008 18:10 |
Warum keine Fahrtkosten? | AnjaSD | Ein Euro Job / Mini Job | 10 | 10.12.2007 20:34 |
Betriebskosten Rückerstattung | BlueSky | ALG II | 9 | 08.08.2007 11:56 |