Ein Euro Job / Mini Job Alles zum Thema Arbeit und Arbeitsgelegenheiten. Erfahrungen, Probleme, Maßnahmen |
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#1 |
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Registriert seit: 19.10.2006
Beiträge: 13
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Hallo ihr,
habe da mal eine Frage an euch. Habe vorgestern einen Termin bei meiner Bearbeiterin gehabt. Dort sollte ich etwas unterschreiben bzgl. 1 Euro Job, aus Angst vor Kürzungen, habe ich das natürlich auch getan. Ich habe ihr auch meinen Zettel vorgelegt mit Bemühungen zur Arbeitsaufnahme. Desweiteren habe ich sie darüber in Kenntnis gesetzt, das ich sehr wahrscheinlich in einem Hotel auf 400 Euro Basis als Zimmermädchen anfangen kann und lediglich nur noch auf eine Zusage warte. Dennoch hat sie mich mit 1 Euro Jobs zugeschmissen, das sie der Meinung ist, das ich ja noch genügend Zeit habe für solch eine Maßnahme, da mein Sohn ja bis 17 Uhr im Kindergarten betreut werden kann. Darauf erwiderte ich, das ich in erster Linie alleinerziehende Mutter bin und dann arbeitslos! Sie ist aber der Meinung ich müsste dennoch einen 1 Euro Job annehmen. 15 Stunden würden dafür ja auch reichen und ein 400 euro Job wäre in dem Sinne keine arbeit aus meinem Dilemma heraus zukommen. Ich bin gelernte Zahnmedizinische Fachangestellte, und soll nun , da ich darauf Bestand in meinem Wohnort eine Maßnahme anzunehmen wegen meinem Kind, in einer Schule während der Pausen die MÄDCHENTOILETTE beaufsichtigen und ausserhalb der Pausen in der Schuleigenen Cafeteria arbeiten. Ich frage mich ernsthaft welchen Zahnarzt später das mal interessieren soll und halte diese Maßnahme für absolut absurd!!! Heute bekam ich die Zusage das ich bald im Hotel anfangen darf und stehe nun echt da und weiss nicht was ich tun kann soll und darf. Weil ehrlich gesagt frage ich mich warum ich dann den 400 Euro Job noch machen soll, wenn ich so oder so den 1 Euro Job machen soll. Ich bin seit November letzten Jahres arbeitslos. Und wie gesagt, Bemühungen liegen und lagen ihr reichlich vor, jedoch mit negativ Ausgang, da die meisten Zahnärzte numal eben auch für Nachmittags suchen und ich somit dort rausfalle!Könnt ihr mir helfen ? |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Wenn Du den 400 Euro-Job hast kannst Du den 1-Euro Job ablehnen, vorher nicht, und nur Aussicht darauf zu haben, reicht eben nicht.
Wenn es soweit ist geht der Job vor ;)
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Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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#3 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 23.605
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Zum Ein-Euro-Job und Minijob hab ich hioer noch mal die Paragrafen reingeschrieben,
Das würde auch für Dich gelten, wenn Du den Minijob hast. ANtürlich musst Du weiter nach einem höher nezahlten Job suchen. Aber der Minijob, sofern Du den denn bekommst, geht vor. Klick hier:http://www.elo-forum.org/forum/ftopic7827371.html
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#4 |
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Beiträge: 13
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Danke euch 2en, aber wie ist die Sachlage wenn ich dort mal angenommen nur 2 Tage die Woche bin ? Donnerstags habe ich immer vormittags mit meinem Sohn einen Termin (seit über 1 Jahr) was wäre mit den anderen 2 Tagen, sie wills mir ja echt aufschwatzen habe ich das Gefühl :-(
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#5 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 14.823
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400,-€ und andere Sozialvers.Pflichtige Jobs gehen "immer vor 1,-€ Jobs".
Steht so im SGB2. Schöne Grüße Wolli
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"10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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#6 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 23.605
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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alleinerziehend, aussicht, 400, euro, job, trotzdem |
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