Ein Euro Job / Mini Job Alles zum Thema Arbeit und Arbeitsgelegenheiten. Erfahrungen, Probleme, Maßnahmen |
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#1 |
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Moin zusammen,
ich hab mich gestern mal mit einem Anwalt zusammengesetzt, da ich vermeihtliche Beweise für die Absicht der wirtschaftlichen Verwendung der von 1€-Jobbern erarbeiteten Daten gefunden habe. Dabei könnte könnte es natürlich interessant werden, auf Lohn zu klagen. Davon wird hier ja immer wieder geschwärmt. Da ich als Ein-Euro-Jobobber keine rechtsmöglichkeiten gegenüber meines "Ein-Euro-Job-Gebers" habe, muß ich also erstmal an die ARGE. Dort stellt man einen Antrag auf erneute überprüfung der Maßnahme, gegen deren Ergebnis man dann wieder Einspruch einlegen kann usw., damit man dann vor Gericht gehen kann. Dort muß dann erstmal festgestellt werden, dass die Maßnahme so nicht OK ist. Erst dann kann ich weitere Schritte veranlassen, die mir direkt was bringen könnten - und das kann dauern. Wegen der Klage auf Lohn, kann mir mein Anwalt allerdings keinerlei Hoffnungen machen, da nirgends ein bestehendes Urteil hierzu zu finden ist (jedenfalls kein für uns positives^^) Nach dem eini9ge Bücher hin- und her gewälzt wurden, fanden wir hierfür auch keinen möglichen Ansatz. In ähnlicher Richtung wurden auch von ihm schon Verfahren bis ganz nach oben geführt - aber ohne Erfolg... Hier wird allerdings immer wieder angepriesen, welch tolle Möglichkeiten und Ansprüche sich in dieser Richtung ergeben. Deshalb meine dringende Bitte: -Unter welchen Aktenzeichen etc finde ich etwas dazu? -Welche Gerichtsentscheide oder Gesetze gibt es dafür? -Worauf begründen sich die oft zu findenen Aussagen, dass man Lohn (unter ganz bestimmten Voraussetzungen) einklagen könne? Ich benötige hierzu dringend Informationen und finde so gut wie garnichts... BITTE HELFT mir da WEITER... LG aus dem Norden
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#2 |
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z.B. hier.....
http://www.elo-forum.org/forum/viewt...?p=41422#41422 http://www.elo-forum.org/forum/viewt...hp?p=5396#5396
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#3 |
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Das ist lieb gemeint und danke für die schnelle Antwort!
Aber das Thema ist ein anderes ;) Dort geht es um einen nicht angetretenen Ein-Euro-Job und die Konsequenzen. Mir geht es um die nachträgliche Klage auf Lohn, wenn sich herausstellt, dass ein Ein-Euro-Job rechtswidrig war bzw dass die gewonnen Arbeitsergebnisse wirtschaftlich vertrieben werden sollen. Es wurde immer mal wieder davon gesprochen, dass man unter diesen bestimmten Voraussetzungen im nachhinein auf Lohnzahlung klagen kann. Dazu finde ich jedoch nichts verbindliches oder etwas woran man sich stützen kann. Brauche also weiter Hilfe!!!
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#4 |
Redaktion
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erinnere mich morgen früh nochmal daran, dann such ich die AZs raus. Da gibt es was.
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#5 |
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Phantastisch - ich danke dir!
Habe das Marzipan nicht vergessen, habe nur ungeplante Ausgaben an den Hals bekommen und war / bin etwas am krebsen ;)
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#6 |
Redaktion
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der Weg geht so: Feststellungsklage beim SG, dass der Ein-Euro-Job nicht zusätzlich war und dann Klage beim Arbeitsgericht
Als Grundlage das schon Silvia erwähnte Urteil http://www.elo-forum.org/forum/viewt...84&lighter=Ein-Euro-Job
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#7 |
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In Bochum läuft derzeit eine solche Klage (mittlerweile auch nachträglich) vor dem Arbeitsgericht auf Lohnzahlung nach Tarif... Ende des Monats könnte eine erste Entscheidung dazu kommen.
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Gruß vagabund ...................................................................... .............. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. Ist nicht sofort ersichtlich, welche politischen oder sozialen Gruppen, Kräfte oder Größen bestimmte Vorschläge, Maßnahmen usw. vertreten,sollte man stets die Frage stellen: Wem nützt es? (Wladimir Iljitsch Lenin - 1870-1924) |
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#8 | ||
Gast
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Gruß, Anselm |
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#9 |
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@Martin:
Guten Morgen Martin, danke für deine Antwort. Ich hab mir das Urteil einfach mal ausgedruckt und nehm's meinem Anwalt mal mit. :daumen: Leider basiert das Urteil ja aber auf alten Tatsachen und nach den aktuellen Regelungen / Gesetzen ist das wohl nicht mehr so einfach. zB sagte mir mein Anwalt, dass ich schonmal grundsätzlich keine Ansprüche gegenüber "meines 1€-Job-Gebers" habe sondern nur gegenüber der ARGE. Die müsse ich verklagen. Der Weg dorthin ist natürlich auch klar, nur muß/sollte man vor der Klage ersteinmal bei der ARGE die erneute Überprüfung der Maßnahme beantragen und dann, wenn die sagen, es sei alles ok, kann man Widerspruch einlegen - Dann geht's irgendwann zu Gericht. Nach dem Feststellungsverfahren kann man dann versuchen auf Schadenersatz zu klagen. Denn leider steht da irgendwo geschrieben, dass sich unter dem Maßnahmeträger und dem Teilnehmer keinerlei Rechtsansprüche (Lohn usw) ergeben. Man müßte wohl die ARGE auf Schadenersatz verklagen (ähnlich wie man eine Klinik verklagen kann, wenn die einen unnötig fixieren) - so hat er's mir erklärt. Die Lohn-Geschichte ist wohl bisher aussichtslos, zumal sie keine Rechtsbasis hat, wenn ich ihn richtig verstanden hab... @vagabund: hast du zufällig 'ne Nummer, unter der diese Klage läuft? Nach Aussage meines Anwalts sind nämlich bisher alle Versuche in dieser Richtung gescheitert...
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#10 |
Elo-User/in
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ja da hat dein anwalt recht
schon aus dem grunde die arge muss sicherstellen das die 1 euro jobs den gesetzen entsprächen nur zu 98% alle massnahmen die es gibt werden nicht überprüft ob diese den vom gesetzgeber vorgeschriebenen vorgaben entsprächen die argen kaufen nur ein schauen nach den billigsten träger und der darf dann 1 euro massnahmen durchführen alles andere was klagen angeht auf lohn und soweiter wen mann beweisse hat das die nicht den vorgaben entsprächen muss mann leider die arge für verantwortlich machen mann bekommt ja die zuweisung von der arge und nicht von irgentein träger |
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