Ein Euro Job / Mini Job Alles zum Thema Arbeit und Arbeitsgelegenheiten. Erfahrungen, Probleme, Maßnahmen |
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#1 |
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Die Hamburger ARGE verändert gerade ihre Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten (1€Jobs). Es wird eine Tätigkeit bestimmt benannt und behauptet, dass sie zusätzlich sei und im öffentlichen Interesse liege.
alternativ seien auch andere Tätigkeiten möglich. Diese Zuweisungen sind ernster zu nehmen als die bisherigen. Wie ernst, müssen wir erst noch prüfen. Das ist auch von Faktoren abhängig, die mir bisher nicht bekannt sind. Meine Frage: Wie sieht es, bzw sehen die neuen Zuweisungen in Arbeitslgelegenheiten im übrigen Bundesgebiet aus ? Das Thema ist wichtig. |
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#2 |
Redaktion
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Ort: im Pott
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In Bochum sehen die Angebote (Stand 03/2006) aus wie ein normales Stellenangebot.
Lediglich hinter der Tätigkeitsbezeichnung steht "Arbeitsgelegenheit", eine genaue Tätigkeitsbeschreibung erfolgt nicht, auch Arbeitsort, Zeit und Dauer der Massnahme sind nicht beschrieben, dem Träger wird das Profiling und der Einsatz des Arbeitslosen frei überlassen. Allerdings ist in der letzten Ratssitzung der Stadt die Ausweitung der Ein-Euro-Jobs um das 8fache beschlossen worden. Es ist durchaus möglich , dass es hier dann auch Veränderungen gibt.
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Gruß vagabund ...................................................................... .............. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. Ist nicht sofort ersichtlich, welche politischen oder sozialen Gruppen, Kräfte oder Größen bestimmte Vorschläge, Maßnahmen usw. vertreten,sollte man stets die Frage stellen: Wem nützt es? (Wladimir Iljitsch Lenin - 1870-1924) |
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#3 |
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Beiträge: 42
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Also bei uns sieht es auch wie ein normales Stellenangebot aus, habe ja vor kurzem eines bekommen und auch erst gedacht, es sei ne normale Stelle. Nur dass da noch Maßnahme-Nr. dabei stand, hat mich dann stutzig gemacht und eben keine Anforderungen wie sonst immer.
Beim Vorstellungsgespräch sagte mir jemand vom Träger auch, dass viele die sich bei ihr gemeldet hatten, auch dachten es ginge um eine normale Stelle und sie die dann leider erstmal enttäuschen musste. |
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#4 |
Gast
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@ Heide,
interessant ist es natürlich, wie so was in anderen Gegenden läuft. Kannst du trotzdem mal erklären, warum dir soviel dran liegt, zu wissen, die das woanders läuft? |
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#5 |
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bei uns läuft es ähnlich, man bekommt nur ein anschreiben mit vorstellungstermin. kein hinweis auf im öffentlichen interesse oder zusätzlich. lediglich die sanktionen stehen drauf, wenn man nicht erscheint. rechtsfolgebelehrung: KEINE.
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#6 | |
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Damit konnte die ARGE erreichen, dass sehr viele Arbeitsgelegenheiten angeboten wurden, ohne dass die Behörde (selbst) geprüft hätte, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist interessant, ob das der Hamburger Senat zu verantworten hat oder die Bundesagentur für Arbeit. Für mich ist das, beim Argumentieren vor Gericht auch wichtig. Ich muss die Gesamtlage einschätzen können. Die Hintergründe sind zwar eigentlich nicht streitentscheidend, aber wirken sich womöglich doch aus. |
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#7 | |||
Elo-User/in
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Ich hatte meinen Ein-Euro-Job seinerzeit per Klage canceln lassen. Aktuell dann die Entscheidung der Widerspruchsstelle
Dann wird hier ausgeführt:
Und auch rein freiwillig... Wer das anders sieht... Selber Schuld??? |
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#8 | |
Gast
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@ Heide, das muß dann neu sein. Jedenfalls wurden alle Arbeitsförderprojekte, also ABM, SAP und wie sie noch hießen, beim Arbeitsamt eingereicht und dort bewilligt. Das letzte Wort hatte das Arbeitsamt. Der Senat (in Berlin) hatte Mitspracherecht. Und im Beirat der Bundesanstalt für Arbeit hier in Berlin (war ja trotzdem eine Bundesbehörde) saßen dann noch die Vertreter der Arbeitgeberverbände. Auch die hatten ein Auge drauf. Hat sich das zu MAE-Zeiten nun so geändert? Das kann der Einzelne aber nicht erkennen. Das wissen nur die, die die Projekte einreichen. |
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#9 |
Elo-User/in
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im Bescheid steht dann "Ich habe Ihnen eine Arbeitsgelegenheit geschaffen.."
Arbeitszeit nach Absprache, Änderungen der Arbeitszeiten nach Absprache... und wer sich dann nicht wehrt, hat Pech gehabt. So sieht das wohl hier in Region AC augenscheinlich aus... Ob dort dann alles zulässig und geprüft ist und wie mit deinem Vermittler von Arbeitsgelegenheiten abgesprochen steht dann auf einem anderen Blatt. Da ich Beschwerde über das Vorgehen meines Fallmanagers und des Vermittlers von Arbeitsgelegenheiten eingereicht habe der mir eine ganz andere Arbeit schilderte im persönlichen Gespräch wie im Bescheid, darf ich jetzt mit deren Vorgesetzten reden. Würden die Arbeitsgelegenheiten hier im Raum geprüft, wären die meisten nicht möglich, weil fast alle gegen irgendetwas verstoßen, so wie wir hier das sehen. |
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#10 | |
Gast
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Wer das genehmigt, setzt unter das Projekt seine Unterschrift und seinen Stempel. Das muß man doch anfragen können? In der Hamburger Bürgerschaft z.B. Kleine Anfrage über einen Abgeordneten und schon weiß man es. Und auch in den anderen Parlamenten und Ortschafts-, Gemeinderäten und wie die alle heißen, müßte das zu erfragen sein. Die in diese Jobs zugewiesenen Langzeitarbeitslosen kriegen die Projektanträge doch nie zu sehen. Die Zuweisung in die MAEs mag ja neuerdings den Regeln eher entsprechen. Davon entsprechen die Arbeitsgelegenheiten aber noch lange nicht den Gesetzen. Sie sind ungesetzlich, weil sie nicht neutral und ganz gewiss nicht zusätzlich sind. Kürzlich habe ich gelesen, dass der Unternehmerverband harsche Kritik an den MAEs übt. |
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#11 |
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In Hamburg ist dafür die Behörde für Wirtschaft und Arbeit zuständig. :pause:
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#12 |
Gast
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Wofür ist diese Behörde zuständig? Für die Projektbewilligung? Zu wem gehört die?
Egal, ich denke mal, dass die Bürgerschaft eine Auskunft vom Senat darüber bekommen muß. |
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#13 | |
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Auf die Frage, wer für die Genehmigung von ALG-II Maßnahmen in Hamburg zuständig ist, steht die Antwort in meinem Beitrag. Nachzulesen auf Hamburg.de. Und selbstverständlich bekommt die Bürgerschaft auf Anfrage Antwort. Dies wird auch häufig genutz; Die Antworten sind stets ein Genuß!
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#14 |
Elo-User/in
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Dann sag mir doch, wo ich als Betroffener nachfragen kann, der erstmal mit Sanktionen bedroht wird die dann als Computerfehler deklariert werden, wenn man nachhakt... Ist ne kleine Gemeinde hier.
Weiss jemand, wo das im Kreis AC möglich ist? Ein "Projekt" hier wäre z.b. eine Recyclingbörse am Leben zu halten, wo die ehemaligen AB'mler durch MAE ersetzt wurden. Irgendwo muss man da ja auch nachhaken können, wie das gerechtfertigt wird. Feste Arbeitsstellen muss diese Massnahme auch gekostet haben. Wenn keiner was dagegen sagt weil Angst vor Sanktionen, die "irrtümlich über ein Computergestüztes Schreibprogramm erstellt worden sein sollen..."... Wie viele Menschen wehren sich wohl alleine nicht, weil sie erstmal was von Sanktionen im Bescheid lesen aus Angst??? Diese Angst solte man den Betroffenen nehmen, ich hatte sie zuerst auch, weil Kürzung im Bescheid angedroht war. |
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#15 | |
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Vielleicht hilft Dir aber folgender Link bei der Suche weiter: Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht Tacheles
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#16 |
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Leider kann ich mit der Abkürzung "AC" nichts anfangen.
Aachen, Regierungsbezirk Köln, kreisfreie Stadt. OB Dr. Jürgen Linden, SPD. Stadtratsmehrheit Rot-Grün. Grüße. :stern:
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Das Verhalten der Menschen in der Gegenwart erklärt mir immer mehr die Geschichte und zeigt die Zukunft. Vom vielen Gürtel enger schnallen habe ich schon eine Wespentaille gekriegt. |
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#17 |
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In Hamburg gibt es ein Interessenbekundungsverfahren. Der werden die Träger schon Angaben machen müssen. Aber nicht über jede einzelne Stelle. Die Behörde hat ausdrücklich bekundet, dass nicht jede einzelne STelle geprüft wird. Die Träger seinen vertraglich gegenüber der Behörde verpflichtet nur solche Stellen anzubieten, die diesen Kriterien entsprechen.
Für den Notfall könne man sich ja an den Beirat wenden. Es gibt einen Zentralen Beirat für ganz Hamburg und in jedem Bezirk einen. Hört sich alles klasse an. Stellt sich nur die Frage, inwieweit diese Beiräte bereits installiert sind (ich glaube damit sind die jetzt gerade fertig), und inwieweit sie sich schon mal getroffen haben. Meines Erachtens eine Alibi-Veranstaltung. Denn die Betroffenen (hartz IV-Empfänger und womöglich verdrängtes Gewerbe) sind keine Juristen und wissen weder unter welchen Umständen sie etwas geltend machen können noch haben sie irgendeinen Einblick in die Bücher (wegen der Zusätzlichkeit). Anfragen an die Bürgerschaft kann man natürlich stellen. Und wenn sie noch so gut gemacht sind, bekommt man dennoch immer nur ausweichende, völlig inhaltsleere Antworten. Das nutzen die Grünen dann gerne für die eine oder andere Pressemitteilung von der dann ohnehin keiner Notiz nimmt. Ist ja alles inhaltsleer. |
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#18 |
Elo-User/in
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Jetzt weiss ich wenigstens wer hier zuständig ist. Dann kann ich mich auch mal an den OB wenden.
Viele Grüße Hans |
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#19 | |
Gast
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:lol: :lol: :lol: :lol: Du hast ganz gewiss recht, diese Beiräte haben die gleiche Alibi-Funktion wie der Ombudsrat. Von dort kommen doch nur freundlche Floskeln. Und die ausweichenden Antworten kann ich mir auch lebhaft vorstellen. Trotzdem - mit geschickt gestellten Fragen erlangt man Wissen. Vor parlamentarischen Anfragen haben die Senate noch Respekt - glaub mir. Und ansonsten muß man, bei Bekanntwerden von MAEs, die gegen die Regeln verstoßen, direkt danach fragen und nach den Trägern. Denk mal an Bochum. Aus diesem Grunde könnte ich mir vorstellen, wenn hier in diesem Thread alle, die glauben, dass ihre Tätigkeit gegen die Regeln verstößt, die Stellenbeschreibung hier einstellen und den Träger nennen, damit wir der Sache nachgehen können. Die Beschreibung natürlich anonymisiert. Die Gruppe Schwarzarbeit ist auch noch eine gute Stelle, um gewerbliche MAEs anzuzeigen. |
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#20 |
Forumnutzer/in
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Dann hab ich hier gleich was.
Hatte das im NDR Hamburg Journal gehört, das dort Ein-Euro-Jobber eingesetzt werden. Im zweiten Artikel auf dieser Seite steht was darüber. http://www.lessingtunnel.de/presse.html
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#21 |
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Ein Sammlung aller Missbrauchsfälle oder auch Missbrauchsverdachtsfälle ist mit Sicherheit eine lohnenswerte Aufgabe.
Das Problem ist allerdings, dass die betroffenen Hartz IV-Empfänger und auch Handwerksbetriebe etc, denen prötzlich eine unliebsame Konkurrenz droht, oftmals keine hinreichenden Kenntnissse über die Rechtslage und auch über die tatsächlichen Verhältnisse haben. Deshalb wird eine Sammlung dieser Missbrauchsfälle dringend benötigt, um vor den Gerichten und auch politisch die erforderlichen Änderungen durchzusetzen, die rechtzeitig und wirksam einem Missbrauch vorbeugen können. Insofern stellen sich für mich zur Zeit aktuell und ganz konkret die Fragen: Ändert die ARGE gerade die Zuweisungen ? Findet hier eine inhaltliche Änderung statt oder wird nur der Text der Zuweisung formal geändert ? Das brauche ich für die juristische Argumentation vor Gericht und auch damit ich den Mandanten entsprechende Informationen bzw Ratschläge geben kann. Also möglichst handeln, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Nicht erst wenn es drin liegt und schreit. |
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#22 |
Forumnutzer/in
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Es ist ja so das sich die Ein-Euro-Jobobber sich kaum wehren und auch gar nichts von der Rechtslage wissen. Und die Firmen bekommen, wenn überhaupt, das erst mit, wenn die Sachen schon am Laufen sind. Wen müsste man in oben genannten Fall ansprechen. Gebäudereiniger?
Mit der neuen Zuweisung bin ich mal gespannt. Profiling findet in Hamburg aber noch nicht flächendeckend statt, oder?
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#23 | |
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Thomas Bösenberg von der Arge konnte keine konkreten Angaben machen.
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"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. Hamburg |
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#24 |
Forumnutzer/in
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und nach dem Profiling bekommen dann die Leute maßgeschneidert die Unterstützung, auch die Arbeitsgelegenheiten, die sie weiterbringen, nicht wahr?
War ein Witz :lol:
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#25 |
Gast
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Nö, Geli, nicht unbedingt einen passenden, aber einen für den Träger lukrativen auf alle Fälle. Natürlich für eine Arbeit "die jetzt nicht, später oder gar nicht" hätte gemacht werden können. Die Mehraufwandsentschädigung ist selbstverständlich beschäftigungsneutral, weil der Handwerker ja gar nicht hätte bezahlt werden können. :P
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