Ein Euro Job / Mini Job Alles zum Thema Arbeit und Arbeitsgelegenheiten. Erfahrungen, Probleme, Maßnahmen |
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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 17.09.2005
Ort: Bochum
Beiträge: 1.035
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Zitat:
"...Vereinfacht werden sollte damit auch das Verfahren der Datenauswertung. Denn Hartz-IV-Empfänger sind bei entsprechendem Nachweis von Arbeitslosengeld II von der Zahlung der Gebühr entbunden, sofern sie nicht zusätzlich Einnahmen aus 1-Euro-Jobs verbuchen. Allerdings sind sie verpflichtet, alle drei Monate einen neuen Antrag auf Befreiung zu stellen... " Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-...ia/533020.html Wenn das stimmt, wäre es auch ein Grund einen Ein-Euro-Job zu verweigern, wenn dadurch ein "Minus-Geschäft" herauskommen sollte. Solidarischer Gruß Rote Socke
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1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger. |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Dürfte doch eigentlich nicht sein. Denn Ein-Euro-Job-Entgelt sind doch nur Aufwandsentschädigungen und kein Gehalt. :dampf:
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 13.07.2005
Beiträge: 64
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Hallo,
für die GEZ sind die Zahlen im Bescheid masssgebend. Hat schon mal jemand einen Bescheid über die Abrechnung des Ein-Euro-Job erhalten?? Gruß Hennes |
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#4 |
Elo-User/in
Registriert seit: 19.05.2006
Ort: im Erzgebirge
Beiträge: 275
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nein, die GEZ ersieht nirgendwo, ob du einen 1-Euro-Job hast oder nicht.
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************ Ein frischer Gruss aus dem Eisbärenpelz |
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#5 |
Elo-User/in
Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 193
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Nicht mehr aktuell.
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#6 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.307
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Dieser Artikel ist ja nun so was von veraltet und im Übrigen völliger Blödsinn. Bitte hier keine diskussion weiterführen. Nichts ist unsinniger, als über alte Meldungen zu diskutieren.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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#7 |
Elo-User/in
Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 193
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OK
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#8 |
Gast
Beiträge: n/a
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Nur abmelden hilft!!! Aber diese Entscheidung sind wie alle anderen selbst vom Betroffenen zu entscheiden und auch ob man damit leben kann oder eben nicht...
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#9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Um das richtig zu stellen. Wer ALG II bezieht, bekommt AUF ANTRAG die Befreiung, egal wie viel er dazu verdient.
Einzige Ausnahme ist, er bezieht Zuschläge nach § 24 SGB II. Das ist der befristete Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld, auch Armutsgewöhnungszuschlag genannt. |
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keine, gez, befreiung, Ein-Euro-Job |
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