Ein Euro Job / Mini Job Alles zum Thema Arbeit und Arbeitsgelegenheiten. Erfahrungen, Probleme, Maßnahmen |
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#1 |
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Registriert seit: 24.05.2007
Beiträge: 9
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Hallo zusammen
Bin schon länger Leser dieses äußerst interessanten Forums und habe mich nun auch angemeldet. Ich bin 29, hab mit 21 eine Gas-Wasser-Installateur Ausbildung beendet, (man nimmt was man bekommt, wegen Ausbildungsplatzmangels) hab darin aber nie meine „Berufung“ gefunden. War dann einige Zeit arbeitslos, hab mal hier und mal da gearbeitet, Hochschulreife nachgemacht, 4 Semester Informatik studiert, musste dann abrechen, da ich das Vordiplom nicht im vorgegebenen Zeitrahmen geschafft habe. Hab dann wieder hier und da gearbeitet und bin jetzt seit ~ 1 ½ Jahren arbeitslos. Jetzt wurde mir nen 1€ Job aufgedrückt den ich so schnell wie möglich wieder loswerden will. Da ich mich nicht gern ausbeuten lasse etc. Habe folgendes Schreiben bekommen. Wir freuen uns, Ihnen …. vorschlagen zu können: Tätigkeit: Gartenbauhelfer/in Stellenbeschreibung: Gestaltung der Außenanlagen von Kitas und Horten im Rahmen Einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,28€/Stunde zusätzlich zum Arbeitslosengeld II Arbeitszeit: 30,0 Std. / Woche, Teilzeit flexibel Eintrittstermin: 14.05.2007 Befristet bis: 29.04.2008 Arbeitgeberkontakt: Stiftung evangelische Jugendhilfe Büro Diesen Brief erhielt ich am 09.05.2007. Hab hier im Forum viele Beiträge über, Öffentliches Interesse, Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit, gelesen. Das die Arbeiten genau im Voraus benannt werden, und der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt dienen müssen. Wie sich nun rausgestellt hat ist es die Aufgabe der 1€-Jobber einen neuen Gehweg (Schacht- und Fundamentarbeiten) sowie einen Erlebnis-Parkour im Kindergarten zu errichten. Das ist so was wie ne „Tast- und Erfühlstrecke“ für Kinder mit Gras, Beton, Erde etc. Diesen Auftrag bekam die Stiftung und soll nun mit Hilfe der 1€ Jobber vollendet werden. Außerdem sollen wir dem Hausmeister bei einigen seiner Tätigkeiten zur Hand gehen. Speziell mir wurde gesagt, das ich Gas-Wasser-Installationsarbeiten machen soll, da ich der einzige von den Leuten bin der damit Erfahrung hat. Wie ich rausbekommen hab hat da vorher wohl schon ne Firma dran gearbeitet die jetzt aber aus welchen Gründen auch immer nicht mehr da ist. Werde jetzt erstmal meiner Sachbearbeiterin, einen Brief schreiben mit den „Standardfragen“ der Forenmitglieds „Rechtsverdreher“ . ( Danke schön :) ) http://www.elo-forum.org/diskriminie...ej-t10963.html Was sagt ihr zu der ganzen Sache? Wie sollte ich weiter vorgehen? Gibt es Chancen, da raus zu kommen? Wenn sollte ich kontaktieren? Mit freundlichen Grüßen Na_Super |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Es wundert mich ein wenig, dass man dir den Vermittlungsvorschlag einfach zugeschickt hat. Ich kenne das nur so, dass man zitiert wird, sich gemeinsam auf einen Job einigt, einen Bescheid und eine Eingliederungsvereinbarung erhält, die man auf keinen Fall an Ort und Stelle unterschreiben sollte, und sich gegen den Bescheid nur durch Widerspruch evtl. wehren kann.
So wie du das schilderst, sieht es wie ein Vermittungsvorschlag für eine Festeinstellung aus. Kann aber nicht sein, bei dem Stundenlohn. |
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#3 | |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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#4 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 14.823
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per Suchfunktion bzw.i."Thread 1,-€ Job" hast Du Infos ohne Ende.
Schau Dich in Ruhe um,und auch Dich möchten wir herzlich willkommen heissen. Du hast es schon gesagt,"Ausbeutung nicht mit Uns" !
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"10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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#5 | |
Gast
Beiträge: n/a
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![]() Gartenbauhelfer als 1Eurojob verdrängt normale Arbeitsverhältnisse, er ist also nicht zulässig. Brillenabstauber wäre ein Job der "zusätzlich" wäre und keine normalen Arbeitsplätze verdrängt. ; das hier sollte sich dein Fallmanager zu Gemüte führen, damit sollte selbst er die unhaltbare Anforderung erkennen. http://www.google.de/search?hl=de&ie...le-Suche&meta= Hier noch eine lesenswerte Seite die sich so richtig mit 1 Eurojobs und dem gesetzlichen Drumherum beschäftigt. >-http://www.schwarzer-hahn.de/pages/n...ineuroinfo.htm-< Gruß, Anselm |
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#6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Tätigkeit: Gartenbauhelfer/in
Stellenbeschreibung: Gestaltung der Außenanlagen von Kitas und Horten im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,28€/Stunde zusätzlich zum Arbeitslosengeld II Arbeitszeit: 30,0 Std. / Woche, Teilzeit flexibel Eintrittstermin: 14.05.2007 Befristet bis: 29.04.2008 Arbeitgeberkontakt: Stiftung evangelische Jugendhilfe Büro Klinkt doch gut! Im Ernst: 1,28 Euro statt 1 Euro und Teilzeit flexibel! Ich würde es machen, bei Ablehnung kriegst Du nur noch grössere Sch.... Allerdings bezweifel ich, das es wirklich um die Gestaltung der Anlagen geht. Vielmehr wird es sich um das übliche "Laub fegen und Papier aufheben" handeln. Überlege es Dir noch einmal.Bis zu 168 Euro (ca.340DM!)extra im Monat! Im letzen Jahr meiner Selbstständigkeit habe ich keinen Cent verdient, sondern den Grundstein für meine Schulden gelegt! |
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#7 |
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Registriert seit: 25.04.2007
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 49
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Ja ich würds auch machen, aber "tollpatschig" wie ich wäre, würd ich rein zufällig durch die Blumen stapfen oder diese mit Unkraut verwechseln. Aber mal im Ernst. Gartenbau scheint eine beliebte Beschäftigung zu sein für Ein-Euro-Job's. Ich persönlich wurde auch schon mal zweimal dazu genötigt in diesem Bereich mit zumachen, konnte dies aber bisher immer irgendwie abwenden. Wenn ich das Wort "Gartenbau" in Verbindung mit Ein-Euro-Job schon höre bzw. lese überkommen mich diverse Hassattacken. Das wäre das letzte was ich machen würde. Zumal ich ja alles andere als kreativ bin....
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#8 |
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Beiträge: 9
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Hallo
@ aufgemerkt Natürlich hört sich das gut an, ich hab ja nichts gegen die Tätigkeiten ansich, nur hier gehts ums Prinzip, und ich sehe nicht ein,die von mir beschriebenen Tätigkeiten für die mir angebotenen Konditionen zu erledigen. Ich bin gerade dabei ein Schreiben and die ARGE fertigzustellen mit den von Rechtsverdreher formulierten Fragen. Außerdem schreibe ich noch einen Widerspruch gegen den Bescheid zur Aufnahme des 1€ Jobs. Keine Ahnung obs was bringt, aber ich lass es mal draufankommen. Ich kann den Inhalt meiner Schreiben posten falls Interesse besteht oder falls mir jemand nen Tip geben möchte was ich noch reinschreiben könnte ![]() Mfg Na_Super |
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#9 |
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Registriert seit: 04.05.2006
Beiträge: 89
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Ja, "Aufgemerkt", so isses richtig: ruhig erst mal machen und sich über den "Lohn" freuen - macht ja nix, daß Ein-Euro-Job im "Gartenbau" per definitionem rechtswidrig sind.
Macht auch nix, daß er - soweit ich das verstanden habe - auf seinem "Spezialgebiet" tätig werden soll, also als Installateur für Gas und Wasser. Natürlich für sage und schreibe 1,28 Euro. Da muß man doch einfach zugreifen, nicht wahr? Und Ruhe ist erste Bürgerpflicht ... und wir wollen doch jeden Ärger vermeiden, nicht wahr? Mein Gott, wie mich diese Untertanen-Haltung ankotzt ...
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Geist ist geil! Wahlen ändern nichts, sonst wären sie verboten! Hom homini porcus "Es ist dem gemeinen Untertanen verboten, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Entscheidungen der Obrigkeit anlegen zu wollen." (Friedrich Wilhelm I.) Hunger macht BÖSE!!!! Venceremos! No pasaran! |
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#10 | |
Elo-User/in
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Beiträge: 286
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naja die leuts haben sich nicht interesiert bissher und nun sind die in dem selben schei*s drin wie wir und das die nun nicht wissen was zu machen ist ist klar alle schauen erstmal weg und nun hat der das problem am bein also 1eurojobs müssen zugewiesen werden und nicht per stellenvorschlag per post eine egv ist nicht notwendig diese mit einen 1 euro massnahme abzuschliessen man kann muss aber nicht die arbeiten da die du machen sollst weist du ja schon selber das diese nicht den gesetzesvorlagen entsprechen auch hier kannst du gegen vorgehn wie ? schau dich im forum um wenn ich das nu alles aufschreib wird dann zuviel stoff :) was mich noch interessieren würde was da vor steht bei dem text Wir freuen uns, Ihnen >>>>>…. <<<<<<<<<vorschlagen zu können: auch das ist wichtig um später was machen zu können steht da nur arbeitsplatz hast du gute karten bei gericht durch zu kommen in einigen punkten |
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#11 |
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Beiträge: 9
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Hab nochmal ne kleine Zwischenfrage. hab in einigen Beiträgen in den es um 1€-Jobs ging gelesen das man eventuell den Zoll informieren sollt wegen Schwarzarbeit.
Kann mir jemans erklären wie sich das genau begründet? Ist es weil ich arbeiten würde ohne sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein? Mfg Na_Super
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Die schlimmsten Feinde der Freiheit sind die glücklichen Sklaven. |
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#12 |
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Beiträge: 216
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Ja, damit der Mißbrauch komplett wird.
Wenn du den kriminell korrekten Dienstweg einhalten möchtest, müßtest du allerdings die Steuerfahndung einschalten.
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Meinungsfreiheit ist ein eigen Ding. An jedem Schlagbaum versteht man etwas anderes darunter. Heil Zensur und Demokratie! |
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#13 | ||
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Beiträge: 346
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Meine Meinung bzgl. der Schwarzarbeitsmeldung basiert einfach auf der gesetzlichen Definition:
SchwarzArbG, §1:
Jetzt schau Dir den typischen Ein-Euro-Job an - der typische Ein-Euro-Job ist NICHT zusätzlich. Er enthält Kerntätigkeiten oder Dinge die sowieso anfallen. Somit entspricht er einem regulären Arbeitsplatz, nicht jedoch der SGB2-Definition eines Ein-Euro-Job. Beispiele: Der Ein-Euro-Jobler, der im Kindergarten Geschirr spült oder Kontakt zu den Kindern hat sollte eigentlich als Betreuer eingestellt sein, da beides nicht zusätzlich ist sondern im Kindergarten täglich anfällt. Wer im Altersheim jemanden mit Essen versorgen soll müsste als Pfleger eingestellt sein, denn gegessen wird immer. Wer im Auftrag einer Firma Wertstoffe sortiert sollte als Arbeiter angestellt sein, denn es handelt sich um das Geschäftsfeld der Firma, nicht um zusätzliche Arbeit usw. Dem Ein-Euro-Jobler als Juristischen Laien steht allerdings kaum zu, das ganze selbst 100% juristisch einwandfrei beurteilen zu können. Was also tun? Jemanden fragen, der Ahnung hat. Und wer hat Ahnung? Na? Richtig, die Leute, die sich hauptberuflich mit dem Ermitteln von Schwarzarbeitern beschäftigen. Also ruft man die an, erklärt Ihnen was so vor sich geht am Ein-Euro-Job-Platz und fragt, was nun zu tun sei. Die werden sich das anhören und Dir ein paar erklärende Worte zumurmeln. Vielleicht kommen die auch auf nen Kaffee vorbei um sich das ganze vor Ort genauer zu betrachten. Dafür müssen Sie es aber erfahren! Eine absolute Grundlage hierfür ist meines Erachtens nach eine der obersten Bürgerpflichten - das melden einer mutmasslichen, potentiellen Straftat an die zuständigen Ermittlungsbehörden. Ähnlich Artikel 17 im Grundgesetz:
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«Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht» E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau. Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch! Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte. |
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#14 |
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Ok danke für die Infos.
Ich häng mal den Entwurf des Widerspruchs etc an, falls es jemanden interessiert :)
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#15 |
Gast
Beiträge: n/a
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#16 |
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Hallo zusammen
Habe jetzt eine Einladung zum Bereichsleiter der Arbeitsagentur bekommen. Es geht wohl um den Widerspruch und die Anfrage mir das Profiling etc. zu zusenden. Ich sagte meinem Fallmanager das ich dazu keine Audkunft geben werde, da jedes Gespräch auch einen Verwaltungsakt darstellt und ich alles weitere schriftlich klären möchte. Daraufhin sagte Sie, ich müsse nichts zum Widerspruch sagen, der Bereichsleiter möchte nur eine "paar Sachen" nachfragen, da es scheint ich hätte einiges nicht richtig verstanden.(was auch immer das bedeuten soll) Ich schätze mal der will mich jetzt mit Paragraphen zutexten und mich vorführen. Was meint Ihr? Wie sollte ich mich verhalten? Muß ich da überhaupt hin? Da ich die ARGE ja zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert habe (gemäß §33 und 35 SGB X in Verbindung mit § 13 bis 16 SGB I) die aber bis jetzt nicht erfolgt ist. Mfg Na_Super
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#17 |
Elo-User/in
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Nicht hingehen. Auf die schriftliche Antwort warten. Evtl. nochmal schriftlich erklären, dass man immer noch auf die schriftliche Antwort wartet.
Gruß Listche
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"Wer die Menschen kennnenlernen will, der studiere ihre Entschuldigungsgründe." Christian Friedrich Hebbel |
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#18 |
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Bin heute der Aufforderung der ARGE, mich vorzustellen nachgekommen.(wollte kein Risiko eingehen)
Als der Bereichleiter anfing über den Widerspruch zu reden, sagte ich ihm das ich nicht gewillt bin mich dazu zu äußern, da jedes Gespräch ein Verwaltungsakt darstellt und ich auf eine schriftliche Beantwortung meiner Fragen bestehe. Daraufhin beendeten wir die "Sitzung", und er meinte das alles weitere schriftlich abgewickelt wird. Warte jetzt auf Post......
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#19 |
Forumnutzer/in
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- Ein-Euro-Jobobs dürfen nur für 6 Monate vergeben werden und nicht für 12 Monate.
- 30 Stunden sind zuviel, max. 20 Stunden. - Ich würde mir mal vorrechnen lassen wie die auf 1,28 Euro/Stunde kommen. Grundsätzlich niemals eine EinV unterschreiben, immer totverhandeln, bzw. solange mit Fragen nerven bis die EinV per Verwaltungsakt eingesetzt wird!!! Und, das übliche: Bevor ein Ein-Euro-Job überhaupt vergeben werden darf ist ein genauer Verfahrensweg einzuhalten => Teile dem Arbeitsamt schriftlich mit das Du (unter Fristsetzung; 10 Tage) ... - Kopien Deines Profiling, Chancen- und Riskoabwägung, beruflicher Standort und Eingliederungskonzept unverzüglich zugesendet haben willst. - Auskunft darüber erwartest, weshalb diese Tätigkeit nicht als ABM oder als Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante ausgeführt werden kann. ABM ist die Regelförderung für im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten. Diese Frage muss substantiiert vom Fallmanager beantwortet werden. - eine unkonkrete/abstrakte Tätigkeitsbeschreibung nicht akzeptierst. => Teilen Sie mir mit, welche Tätigkeiten unter "usw. bzw. etc." fallen. - gesetzlich vorgeschriebene Kerntätigkeiten, wie z.B. Reinigungsarbeiten im Küchenbereich, Essensausgabe oder -zubereitung nicht ausführen wirst, da diese regelmäßig nicht zusätzlich sind. - nicht gewillt bist einen Ein-Euro-Job 30 Stunden in der Woche auszuführen (15-20 Stunden/Woche maximal). - Dich an strafbaren Handlungen Dritter (SchwarzArbG) nicht beteiligen musst. - sie hiermit aufforderst Deine Telefonnummern und eMail-Adressen aus allen Akten unverzüglich zu entfernen. - persönliche Meinungen leider nicht berücksichtigen kannst und auf einer in jedem Punkt substantiierten Argumentation bestehst. - , sofern die fristgerechte Beantwortung dieser Fragen nicht eingehalten wird, davon ausgehst den Ein-Euro-Job sanktionslos, wegen Rechtswidrigkeit, abbrechen zu dürfen.
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Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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#20 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 09.04.2007
Ort: NRW
Beiträge: 1.263
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In Wuppertal wird mit tatkräftiger Unterstützung von Ein-Euro-Job ein ganz neuer jüdischer Friedhof errichtet. Alles damit "Gartenbauhelfer" gezüchtet werden können.
Ob man nach der Maßnahme in dem Beruf arbeitet ist egal, denn "Hauptsache sie arbeiten überhaupt" wird gesagt.
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Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht. (aus "Der Privatdemokrat" ©Elmar Kupke) Von mir kann man garantiert keine Rechtsberatung erwarten! |
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#21 | |
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