Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie Alles über Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften & Wohngemeinschaften und Familie |
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#1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hi alle
wir möchten gern mal wissen, ob es einen Zwang zum Zusammenzug bei einer evtl Heirat besteht. Grund ist a) 2 kleine und komplett fertig eingerichtete Wohnungen sollten vorerst nicht aufgegeben werden. Die räumliche Entfernung liegt im 5 Minuten bereich. b) bekommt sie IVR und ich das alg2, bei einem Zusammewnzug würden wir wirtschaftlichen Selbstmord betreiben, dh bei mir wird gekürzt und Ihre Rente von ca 500 Teuros würde für uns beide reichen müssen, plus den Rest den das Amt ohne Arbeit mir lässt. Geht sowas überhaupt, und welche sonstigen Alternativen gibt es? oder was bleibt mir vom H4 wenn sie rd 500 Rente hat.? (bei zusammenzug) Gruß Murmel |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Bingen
Beiträge: 33
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Hi,
keiner muss Heiraten ! , lass es wie es ist,und gut ist-ich kenne da einige,warum sich bei der ARGE selber ein Bein stellen ! :twisted: |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 23.03.2006
Ort: an der Elbe
Beiträge: 627
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Und keiner muss mit einem anderen in einer Wohnung leben.
Ausgangspunkt ist doch die Bedarfsgemeinschaft. Ohne gemeinsame Wohnung entfällt die. Allerdings kannst Du wohl davon ausgehen, dass Eure Arge einen Extra-Ermittler für Euch abstellen dürfte, ob Ihr nur zum Schein zwei Wohnungen habt und eigentlich doch mehr oder minder zusammenlebt. :mrgreen: Übrigens, es kann auch gute Gründe fürs Heiraten geben. :)
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Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- |
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#4 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.307
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und jetzt reicht es auch mit den Antworten, oder? Warum dann heiraten?
Ich schließe deshalb mal hier das Thema.
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zwang, zusammenzug, heirat |
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