Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie Alles über Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften & Wohngemeinschaften und Familie |
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#1 |
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Registriert seit: 24.06.2006
Beiträge: 3
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Hallo
Ich bin allein erziehender Vater (51j) mit zwei Kindern (7 u. 15j.) und trete am 2.07.06 eine Vater Kind Kur für drei Wochen an. Die ARGE Hagen hat jedem von uns den Regelsatz um 120,75 € gekürzt, ohne Begründung. Das betrifft einen ganzen Monat. Vor vier Jahren war ich mit den Kinder schon mal in Kur und damals wurden die Leistungen nicht gekürzt, unter dem Vorbehalt dass ich keine Anträge für mehr Bedarf stellte, z.B. Badmantel, Schwimmzeug, Reisetasche, Koffer usw. Das nun Kürzungen vor genommen werden geht aus keinem § der ARGE hervor. Ich bin ziemlich Ratlos den am 01.07. kann die volle miete nicht gezahlt werden, da von den bisher ausgezahlten 1032,50€ mir nur 676,38€ überwiesen werden. ich zahle aber schon 684,75€ an Gesamtmiete, (ganz zu schweigen von Strom ,Versicherungen Telf.und die letzte Woche zu Hause), da diese ja regelmäßig überwiesen wird, da sind Stornierungen nicht auszuschließen und so komme ich in eine Verschuldung die ich nicht abwenden kann. Ich weiss nicht mehr weiter, am 2.07 kann ich aus der Kur wohl kaum etwas verändern. Ich suche hier dringen einen Rat oder Unterstützung in Rechtsfragen. norbert aus Hagen |
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#2 | |
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Registriert seit: 18.06.2005
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Beiträge: 2.166
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Moin Nobby..
wieviel genau gekürzt wird, kann ich nicht genau sagen, allerdings wird um den Anteil zum Essen gekürzt, da ihr ja in der Kur versorgt werdet. Als mein Mann im KH lag, wurde sein Anteil zum Leben gestrichen und zwar für die Zeit, die er nicht zu Hause verdorgt wurde. Vielleicht sagt noch jemand etwas dazu, der weiß, wie hoch der Anteil Essen ist.
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Hartzer Linchen ![]()
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#3 | |||
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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Hallo Norbert - ich versuche mal eine Antwort ....
Die Kürzung beträgt wegen der Vollverpflegung bei einer Kur oder Krankenhausaufenthalt 35 % von der Regelleistung. Für dich von 345 € somit 120,75 € das Kind (7) von 207 € somit dann "nur" 72,45 € das Kind (15) von 276 € somit dann "nur" 96,60 € ! ! ! also damit haben die schonmal für deine Kinder zuviel abgezogen ! ! ! Die haben also 72,45 € zuviel abgezogen ! ! ! Also Widerspruch >Zumal gelten meine Zahlen nur wenn du 4 Wochen in Kur bist, wenn es 3 Wochen sind, dürften die auch nur für 3 Wochen anteilsmäßig anrechnen - also noch mehr zuviel gerechnet .... < Leider gibt es Urteile das das so von den SG`s auch als richtig angesehen wird ..... Es gibt Gutachten das das falsch ist, aber es wurde positiv noch nicht von einem höheren Gericht geurteilt. (meines Wissens) Würde trotzdem Widerspruch einlegen, sehe da aber leider keine große Chance .....
...................................
:shock: :shock: und das verstehe ich jetzt aber garnicht ! ! ! Wieso bekommst du ansonsten 1.032,50 € Gesamtleistung und hast eine Miete von 684,75 € ? ? ? Nach meiner Rechnung bekämst du ja nur für die KdU 204,50 € angerechnet -- tut mir leid, das kann ich nicht verstehen - oder deine Zahlen stimmen nicht .... |
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#4 |
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Registriert seit: 03.01.2006
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Beiträge: 129
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Gekürzt werden darf nach alten Recht (vor Optimierungsgesetz) gar nichts. Also direkt EA zum Sozialgericht, diskutieren kann man ja ein anderes mal.
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MfG, Karl |
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#5 | |
Elo-User/in
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Oder ist mir da ein positives Urteil entgangen ? ? ? |
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#6 |
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Beiträge: 129
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MfG, Karl |
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#7 | ||
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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Gut das kenne ich auch schon lange - aber ich wollte von dir wissen wo diese Gutachtenmeinung schon in einem Urteil positiv zur Geltung gekommen ist. Ich kann und schließe mich ja dem Gutachten an, aber es nutzt den Frager nichts auf dieses sich bei einer EV zu berufen ....
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#8 | |
Elo-User/in
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Beiträge: 4.272
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@ norbert
lese gerade mal bei Tacheles wo du um 21:02 Uhr fast den gleichen Beitrag reingestellt hast. dabei fiel mir eine Änderung in deinem Beitrag auf ...
hm hm hm - diese Zuzahlung habe ich ja ganz in meinen Überlegungen vergessen :cry: ... also, die meisten Argen handhaben das nach meinem Wissen so, das solange diese 10 Euro pro Tag Zuzahlung gezahlt werden müssen, keine Kürzungen in der Regelleistung erfolgen .... ! ! ! Sollte man auch in deinem Widerspruch einfügen ..... Du weißt, das du "nur" 2 % deines "Einkommen" bei Alg2 345 x 12 = 2 % ist dann 82,80 € - im Jahr zuzahlen mußt, wenn du drüber bist, brauchst du nichts mehr zu zahlen .... Diese Summe gilt für die ganze Familie ! ! Sollte ein Mitglied der Familie chronisch krank sein, dann nur 1 % gleich 41,40 im Jahr. Nur mal so am Rande bemerkt. Achsooooo- die Frage mit der Miete von mir oben wäre für micht wichtig mal zu wissen was Sache ist ..... |
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arge, kuerzung, kürzung, leistung, vaterkindkur |
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