Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie Alles über Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften & Wohngemeinschaften und Familie |
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#1 |
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Hallo,
kennt jemand eine Seite (außer den Wohngeldrechnern) oder weiß Bescheid, wie bei Kindern (3 Kinder, 2-14 Jahre), die aus der BG "rausgeworfen" wurden, das Wohngeld berechnet wird? Wird die Mieten anteilig umgerechnet? Wenn ja wie? Danke schon mal! VG, pittiplatsch |
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#2 |
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Die Kinder werden als "vollwertige" Mieter gesehen und die Quadratmeter und Miete unter den einzelnen Mietern zu gleichen Teilen umgelegt. Da Du Teil der BG bist, wirst auch Du als Mitmieter ohne Wohngeldberechtigung geführt. Die Miete wird also auf 4 Teile aufgeteilt. Dein Anteil wird von der ARGE getragen, der Anteil der Kinder vom Wohnungsamt. Bei der Berechnung des Wohngeldes wird das Einkommen der Kinder berücksichtigt. Da Du kein Einkommen hast, mußt Du den ALG II-Bescheid zwar abgeben, er ist aber für die Berechnung der Kinder-Wohn-Anteile völlig uninteressant.
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#3 |
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Danke :)
Summasumarum sind es ca. 400 Euro weniger, mit denen man nun auskommen muss, aber das wird meine Freundin nochmals prüfen lassen. |
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#4 |
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Dann stimmt da was nicht! Wohngeld ist NIEMALS geringer, als ALG II!!
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#5 |
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2 Kids bekommen 220% Unterhalt, das dritte Unterhaltsvorschuß vom JA, Kindergeld wird voll der Mutter angerechnet als Einkommen weil durch den Unterhalt sich alle drei Kinder selbst versorgen könnten und Wohngeld bekommen alle drei Kids zusammen rund 75 € - weil sie zuviel "verdienen".
Unterschied Kinder in der BG vs. Kinder aus der BG mit Wohngeld und neuer Anrechnung Kindergeld: fast 400 € Aber wie gesagt, sie lässt es prüfen. Einerseits bin ich froh keine Kinder zu haben, weil man in diesem Staat so was von alleine gelassen wird - nicht nur von Behörden, auch generell Kinderunfreundlichkeit - andererseits, naja das wäre nun zu privat ![]() |
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#6 |
Forumnutzer/in
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Diese Rechnung kann gar nicht stimmen, die Kinder sind bedürftig, deshalb muss ihr Kindergeld für ihre Kosten der Unterkunft aufgewendet werden. Der überschießende Anteil des Kindergeldes ist bei der Mutter anzurechnen. Bei jedem Kind und auch bei der Mutter ist 1x 30 Euro Versicherungspauschale abzusetzen.
Wäre interessant, hier zu hören, wie die Überprüfung ausging. Der überschießende Unterhalt und die 75 Euro Wohngeld können ja wohl nicht 3/4 der Wohnungskosten abdecken. (1/4 der Wohnkosten verbleibt für die Mutter als KdU-Bedarf.) |
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