Zum Rausfall von Kindern aus der BG - ein Überblick über die sozialrechtlichen und finanziellen Konsequenzen
Die Kinder fallen aus der SGB II-Bedarfsgemeinschaft heraus!
Ein Überblick über die sozialrechtlichen und finanziellen Konsequenzen
Zitat:
Können Kinder ihren Bedarf mit eigenem Einkommen decken, scheiden sie aus der SGB II-Bedarfsgemeinschaft aus. Überschüssiges Einkommen darf nicht auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt werden. Fließt nicht benötigtes Kindergeld an den Kindergeldberechtigten zurück, ist davon zunächst die Versicherungspauschale in Höhe von 30 EUR in Abzug zu bringen.
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Weiter:
www.tacheles-sozialhilfe.de
Das sagt die Wissensdatenbank der BA - SGB II
30-Euro-Pauschale bei minderjährigen Kindern
wdbfi.sgb-2.de