Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie Alles über Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften & Wohngemeinschaften und Familie |
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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 3
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Hi zusammen,
bin neu hier im Forum und hab eine Frage zur Bedarfsgemeinschaft. Da ich vor kurzem Arbeitslos geworden bin, musste ich aus finanz. Gründen meine alte Wohnung aufgeben. Ich bin kurzfristig (Gott sei Dank) von meiner neuen Freundin aufgenommen worden (wir kennen uns erst seit 3 Monaten). Als ich dann heute bei der ARGe war, hat mir die SB gesagt das ich jetzt in einer Bedarfsgemeinschaft wäre und meine Freundin ihre Einkommensverhältnisse darlegen muss. Ich hab ihr gleich gesagt das ich nicht glaube dass das meine Freundin in diesem frühen Stadium unserer Beziehung für mich machen wird (bin ja schon froh das ich bei ihr wohnen darf). Die SB hat gesagt das wir dann auch gar nicht erst den Antrag stellen brauchen. Stimmt das? Meine Freundin ist selber geringfügig beschäftigt, alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern unter 10 Jahren. Zudem bekommt sie Wohngeld und einen Zuschuss vom Jugendamt. Sozialhilfe bezieht sie keine. Mich würde jetzt interessieren ob es Vorteile bzw. Nachteile hätte, wenn wir in einer Bedarfsgemeinschaft wären. Und ob die SB mit ihrer Aussage recht hat. ![]() Danke jetzt schonmal für eure Antworten! Marcus |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 5
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Hallo ,
ich muß Dir sagen Ihr werdet , als eheähnliche gemeinschaft gesehen und die ARGE darf die Einkommensverhältnisse deiner Freundin verlangen. Es könnte ja sein das Sie soviel verdient ,daß Sie dich unterhalten kann sogar muß Gruß merkur71 |
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#3 | |
Mod.Vorlagen
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Freiluft-KZ IV BRD
Beiträge: 12.850
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Soweit ich weiß kann man dir erst diese eheähnliche Gemeinschaft unterstellen wenn du mit deiner Freundin länger als 1 Jahre zusammen lebst. Diesen Verdacht kann man widerlegen wenn die Definitionen die eine solche eheähnliche Gemeinschaft begründen widerspricht. Allerdings weiß dein SB ja schon, dass das deine Freundin bzw. Lebensgefährtin ist. Ausführliche Information zu dieser Konstellation auch hier: Leitfaden für ALG II / Sozialhilfe von A-Z - Eheähnliche Gemeinschaft Gruss Paolo
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"Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Ich - ┌∩┐(◣_◢)┌∩┐ Erste Hilfe >>> EGV >>> Meldetermin >>> Antrag |
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 3
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Danke für die Antwort!
Ich glaube kaum, dass sie mit ihren 500 € im Monat meinen Lebensunterhalt finanzieren kann wenn da auch noch 2 Kinder sind. Genauso stellt sich mir die Frage, wie man eine 3 monatige Beziehung als eheänliche Gemeinschaft bezeichnen kann? Was mache ich den, wenn meine Freundin nicht dazu bereit ist ihre Daten bei der ARGE vorzulegen (was ich ihr auch nicht verübeln könnte)? Gruss Marcus |
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#5 | |
Mod.Vorlagen
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Freiluft-KZ IV BRD
Beiträge: 12.850
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Hi,
du musst die folgenden Indizien glaubhaft widerlegen DAS bereits zitierte auf deine Situation nicht zutrifft.
Gruss Paolo
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#6 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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S. PDF-Anhang (Löns zu § 7 – Eheähnliche/Partnerschaftsähnliche Gemeinschaft)
S.a. www.elo-forum.org www.sozialgerichtsbarkeit.de
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#7 |
Elo-User/in
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 12.346
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Vielleicht besteht ja sogar ein Untermietverhältnis. Wäre recht sinnvoll.
Mario Nette
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Im Süden, im Osten, im Norden, im Westen, es sind überall dieselben, die uns verpesten. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Fehlende Tagesstruktur? Quatsch! Ich lebe in Gleitzeit. Bescheiß das Elend! Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
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#8 |
Gast
Beiträge: n/a
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#9 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 6.175
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![]() Ich hatte auch mal einen Freund aufgenommen für ein paar Monate. Mein SB erkundigte sich auch mehrmals, ob er noch immer bei mir wohnt, wie das mit einer eigenen Wohnung aussieht oder ob er jetzt für immer bei mir wohnen würde usw. Meine Antwort:"Herr X ist mein Freund, aber nicht mein Liebhaber. Außerdem werden Sie sicher vom anderen SB darüber informiert, wenn endlich eine Wohnung gefunden wurde." Von da ab war Ruhe. |
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#10 |
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Beiträge: 3
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Ja, genau so hab ich ihr das gesagt, nachdem sie mich gefragt hatte wo ich den derzeit wohne. Die Umstände warum ich bei ihr eingezogen bin, habe ich ihr auch erklärt. Die können doch nicht einfach davon ausgehen, dass jemand der mich gerade erst kennengelernt in jeglicher hinsicht für mich aufkommt. Ich könnte das ja verstehen, wenn unsere Beziehung schon über Jahre andauern würde, aber so nicht.
Und wieso brauche ich den Antrag gar nicht erst zu stellen, wenn meine Freundin sich der ARGE nicht offenbaren möchte? Für mich ist das ganze ein einziges Rätsel ![]() Gruss Marcus |
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#11 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 16.03.2008
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Beiträge: 6.175
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Du stellst für dich einen ALG II Antrag. Der Antrag muss angenommen werden.
Ich habe hier gelesen, dass man diesen auch bei der Krankenkasse oder anderen Behörden abgeben kann. Die Abgabe lässt du dir auf einer Kopie bestätigen. Wenn du tatsächlich eine eigene Wohnung willst, würde ich mich schon mal bei Wohnungsgesellschaften als Wohungssuchend eintragen lassen. Bei der Arge stellst du dann einen Antrag auf Kosten der Unterkunft und eine Erstausstattung. Besuchen könnt ihr euch so oft ihr wollt. |
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#12 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 15.10.2006
Beiträge: 73
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Ich würds so machen:
Antrag als Einschreiben hinschicken oder gegen Bestätigung auf Kopie abgeben. Antrag nur für Dich stellen! Niemals über Deine Freundin reden, wenn, dann ist sie Deine Mitbewohnerin. Deine Freundin kann, wenn sie nett ist, ein formloses Schreiben aufsetzen, dass sie Dich nur für die Zeit Deiner Wohnungssuche aufnimmt (damit Du nicht obdachlos bist) und Dich nicht finanziell unterstützt. Antrag auf Übernahme der Kosten eines Umzugs, der Kosten der Unterkunft, eventuell Anfangsrenovierung und Kaution stellen. Erkundige Dich, welche Kosten und Wohnungsgröße für Dich in Deiner Stadt angemessen sind und versuch so schnell wie möglich eine Wohnung zu finden. Lass Dir in jedem Fall die Übernahme der Kosten VOR Mietvertragsunterzeichnung schriftlich zusichern! Viel Glück! Lg, nucule |
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#13 |
Gast
Beiträge: n/a
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![]() ![]() Dem Beitrag von Nucule kann ich mich nur anschliessen. |
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