Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie Alles über Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften & Wohngemeinschaften und Familie |
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#1 |
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Beiträge: 6
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Hallo an alle Experten mal eine knifflige Frage.
Werde im Dez. heiraten. Wir werden weiter in getrennten Wohnungen in verschieden Städten leben. Wir werden mit Ehevertrag plus erklärtem gegenseitigem Unterhaltsverzicht (auch für die Not) mit Gütertrennung das machen. Bestimmungen des BGB gelten natürlich trotzdem weiter. Die Hochzeit dient -außer natürlich unserer großen Liebe wegen- der Absicherung für den jeweils anderen über die gegenseitige erworbenen Rentenansprüche (Witwenrente). Ich bin 59 Jahre alt, in Hartz IV, meine zukünftige Frau ist in Lohn und Brot. Sind wir überhaupt( getrennte Wohnung), oder ab wann eine Bedarfsgemeinschaft ? Für nichtverheiratete, zusammenlebende Paare gibt es Fristen, ab wann man erst von eine auf Dauer angelegt Beziehung ausgehen kann. Werden da jungverheirate Paare schlechter gestellt ?? Was kann ich machen, um dem Gesetze gerne zu genügen, aber der von beiden nicht gewollten Einstandspflicht nicht unterworfen zu werden ? Danke für Eure Antwort. |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Das wird euch leider nichts nutzen. Zwar lebt ihr dann nicht zusammen, da ihr aber verheiratet seit, ist deine Frau nach dem BGB verpflichtet dich zu unterstützen und das wird dir dann als Einkommen auf deine Hilfe angerechnet. Ein freiwilliger Verzicht darauf ist ebenso unmöglich oder gestattet, wie auf Unterhaltszahlungen für Kinder zu "verzichten".
Wenn ihr heiratet, was sollen dann Fristen? Immer noch dokumentiert eine Ehe ja gerade, egal aus welchen Gründen sie geschlossen würde- eine Einstandsgemeinschaft, sonst braucht man dies nicht zu tun. Der gegenseitige Unterhaltsverzicht greift natürlich nur für den Fall einer Scheidung und gilt nicht während der Ehe. Entweder so oder so. Man kann sich leider nicht nur von beiden Alternativen die Rosinen herauspicken, sorry. |
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