Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie Alles über Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften & Wohngemeinschaften und Familie |
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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 26.12.2005
Beiträge: 1
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Hallo,
eine gute Bekannte von mir steht vor folgendem Problem: Sie ist 23 Jahre alt, im dritten Monat schwanger (Vater entwischt 8) ) und ihr Arbeitsvertrag ist befristet bis +- Geburtstermin. Im Moment wohnt sie noch im "Kinderzimmer" ihrer Eltern, das heisst sie wird sich mit dem Kind dann eine Wohnung nehmen müssen. Nun meine Frage: Im Moment verdient sie netto EUR 700.- Wie geht es nach der Geburt weiter? Sie hat kein Geld angespart für eine Wohnungseinrichtung, Kinderkleidung usw. Das Arbeitslosengeld richtet sich ja nach dem Netto, wie soll sie eine Wohnung finanzieren und noch leben? Könnt ihr mir bitte sagen, woher sie finanzielle Hilfe bekommen kann, und wann sie diese beantragen muss? Ihre Eltern haben einfach auch kein Geld übrig um sie noch zusätzlich zu finanzieren und vom Kindsvater ist nichts zu holen. Vielen Dank für Eure Hilfe schon im voraus Günter :) |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Günther, hab mal deinen Beitrag hier her verschoben,sicherlich bekommst du noch viele Antworten, denn dieses Thema wurde schon des öfteren behandelt.
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Wäre es nicht sinnvoller, wenn die gute Bekannte direkt hier im Forum fragt? Eine gute Bekannte wirst du doch sicherlich an deinem PC lassen, sofern sie keinen hat. Ich beantworte nicht gerne Fragen über mehrere Ecken.
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 150
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Ihre Bekannte muß mindestens einen ernsthaften und beweisbaren Versuch machen, vom Vater des Kindes Unterhalt für das Kind zu bekommen. Und für sich selbst für die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes.
Ein Verzicht auf Unterhalt vom Kindesvater für die Kindesmutter würde bei Antrag auf Sozialleistungen dazu führen, daß ihr das entsprechende Geld trotzdem so angerechnet werden würde, als ob sie es bekommen würde. Ihre Bekannte hat eine Arbeit. Sie kann somit ergänzend Arbeitslosengeld zwei beantragen. Alle möglichen Leistungen, wie Umzugskosten, Erstausstattung für Wohnung, Mutter und Kind müssen vorher schriftlich beantragt werden. Nachträglich gibt es grundsätzlich nichts. Falls der Vater tatsächlich "entwischt" ist, ist es geboten, auf jeden Fall das Jugendamt umgehend schriftlich zu unterrichten. Dies sollte mit einem vorsorglichen schriflichen Antrag auf Leistungen verbunden werden. Möglicherweise muß begründet werden, warum ein Umzug notwendig ist. Jetzt schreiben wahrscheinlich zehn Leute gleichzeitig, des sieht mer doch. Für Behörden zählt aber weder im allgemeinen noch im besonderen, was ein Blinder mit dem Krückstock sieht. Grundsätzlich und überhaupt auch persönlich würde ich es besser finden, wenn sich fragende Leute auch einmal selbst an einen Computer setzen und mit den Leuten in Foren reden. In der Tat gibt es in Foren inzwischen zahlreiche Spalten, wo ähnliche Fragen besprochen und diskutiert werden. einen freundlichen Gruß narssner |
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#5 | |
Gast
Beiträge: n/a
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#6 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 150
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Sör, yes Sör, Sparten, Sör.
narssner |
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schwanger, befristeter, arbeitsvertrag |
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