Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie Alles über Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften & Wohngemeinschaften und Familie |
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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: bin 28, wohne noch bei meinen Eltern, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und gerade ein Studium abgeschlossen. Meine Eltern finanzieren mich nicht, muss für Verpflegeung usw. (außer Miete) selbst aufkommen. Dies habe ich auch so bei meinem Jobcenter widerlegt. Nun flattert mir ein Schreiben ins Haus, dass dem Antrag auf Leistungen nicht entsprochen werden kann. "Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen liegen nicht vor, da Sie Ihre Hilfebedürftigkeit gem. § 9 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 9 Abs. 5 SBG II nicht widerlegen können.", heisst es wörtlich. Mein Problem ist nun, dass mich meine Eltern nicht mehr unterstützen und ich nicht krankenversichert bin. Was soll ich machen? Bitte um Hilfe. Gruß |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Was für ein Einkommen hast Du denn? Weil Du schreibst Du finanzierst Dich selbst?
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Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 17.09.2005
Ort: Bochum
Beiträge: 1.035
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Den SB vor die Wahl stellen:
Entweder 347 + Krankenversicherung oder Ausziehen und eigene Wohnung Dann hat die ARGE 347 KV +Miete +NK zu zahlen.
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1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger. |
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 3
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Bisher hatte ich mich von meinem Ersparten finanziert, dass jetzt aber auch aufgebraucht ist.
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#5 |
Elo-User/in
Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 335
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DAS WIRD RECHT SCHWIERIG FÜR DICH, ICH HATTE DAS GLEICHE PROBLEM.
ES WIRD HALT VERMUTET, WENN DEINE ELTERN GENUG VERDIENEN, DASS SIE DIR ALLES ZAHLEN. hASTE SIE DENN DIE WIDERLEGUNG DIESER VERMUTUNG UNTERSCHREIBEN LASSEN ? |
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