Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie Alles über Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften & Wohngemeinschaften und Familie |
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#1 |
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guten morgen,
über dieses thema wurde und wird ja lange in diesen foren geschrieben, im herbst werde ich nun umziehen. vorher werde ich von arge natürlich die genehmigung holen dass ich darf. ein bisschen mulmig wird es uns nun doch. wir beziehen dass haus. der freund wird derweil die eingliederungswohnung nutzen. diese ist natürlich im haus bzw. im nebengebäude, bad ist oben im ersten stock für ihm, für uns unten er wird uns das haus vermieten. würde die nachbarschaft ausgefragt wie lange wir uns kennen dann immerhin schon zwei jahre. jeder in getrennten wohnungen. es gibt in diesem haus halt nur die eine hausnummer, dass nebengebäude ist halt nur über dass haupthaus zu begehen. problem ist die küche, die gibt es nur im haupthaus. wenn wir hausbesuch bekommen sollten, darf bzw. muß ich arge auch ins nebengebäude lassen? dort steht eine komplette einrichtung, schlafzimmer,kleines wohnzimmer, toilette. denn des wäre ja dann die wohung meines freundes. im schlafzimmer von mir steht schon immer mein doppelbett, schon deswegen, wenn meine erwachsenen kinder kommen, dann machen wir immer ein zimmer frei und meine tocher schläft bei mir und die jungs können dann bei ihr schlafen. wie gehe ich nun genau vor. in drei wochen muß ich meine wohnung kündigen. falle ich evtl. in die ein jahresfrist? dann eheähnliche gemeinschaft? lg lysia |
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#2 |
Redaktion
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.512
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Hallo lysia
ein neuer Thread zum Thema wäre nicht nötig gewesen, d.h. du hättest auch diesen fortsetzen können. Die Tipps dürften dir noch in Erinnerung sein. Du hast Dich also entschieden. Zu deinen aktuellen Fragen: Klare Vereinbarungen sollten im Vordergrund stehen und natürlich auch die Einhaltung. Wenn ihr als Paar in der Öffentlichkeit gelten wollt, dann setzt Euch mit der eäG nach einem Jahr auseinander, auch mit den Konsequenzen. Ob die Nachbarn irgendwas bezeugen können, was die Vergangenheit betrifft, ist irrelevant. Es gab ja nichts, was du hättest melden müssen. Dass es nur eine Hausnummer gibt, ist auch nicht wichtig. Zunächst ist er erstmal Dein Vermieter. Folglich hast Du als Mieterin keine Befugnis, einen evtl. Hausbesuch in seine Wohnung zu lassen. Muss Dein Freund durch eure Wohnung oder vielmehr durch eins der Zimmer, wenn er in sein Reich will oder gibt es nur einen gemeinsamen Flur? Die fehlende Küche würde eine WG nahelegen, aber evtl. lässt sich ja noch ein Kühlschrank und eine Kochplatte organisieren. Für einen Single reicht das doch. ![]() |
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#3 |
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guten morgen gerda,
entschieden haben wir uns, die frage die ganz wichtig ist, gelten wir erst nacheinem jahr als eheähnlich? seine wohnung würde er nur über einen gemeinsamen gang erreichen. kann schlecht arge fragen? liebe grüße lysia |
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#4 |
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Ehrlich gesagt, wie die ARGE das einschätzen wird, kann Dir hier wohl niemand voraussagen, normalerweise sollten sie das tun, aber ..?
__
Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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