Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie Alles über Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften & Wohngemeinschaften und Familie |
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#1 |
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Hallo an alle, die von der "Stiefkinderregelung" nach § 9 Absatz 2 betroffen sind.
Ich habe am 15.05.07 einen Termin mit der Bundestagsabgeordneten,Frau Winkelmeier-Becker (CDU), wegen der "Stiefkinderregelung". Frau Winkelmeier-Becker ist eine Amtsrichterin a.D. und jetzige Bundestagsabgeordnete für meinen Wahlkreis. Sie ist unter anderem im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Kinderkommission tätig. Ich würde mich freuen, wenn Betroffene mir per PN Informationen in anonymisierter Form zukommen lassen, wie die Angelegenheit von den einzelnen ARGEN gehandhabt wird bzw. wie die Familienkonstellation sich darstellt. Z. B. eheähnlich, leibliche und Stiefkinder im selben Haushalt, wie werden titulierte/nicht titulierte Unterhaltszahlungen von den ARGEN, anerkannt. Desweiteren wird Unterhalt zum Teil gezahlt/nicht gezahlt und aus welchen Gründen z. B. Arbeitslosigkeit, absichtliche Reduzierung des Einkommens so dass kein Unterhalt gezahlt werden muss oder Aufenthalt im Ausland. Der Zweck dahinter: Da wir als Betroffene nicht alle warten können bis die ganze Sache vors Bundesverfassungsgericht kommt - vor allen Dingen nicht die betroffenen Kinder -, müssen wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf friedlichem Wege wehren. Da darf es aber dann nicht wieder heißen - Das ist ja nur ein Einzelfall. Denn das ist es ganz bestimmt nicht. Daher - je mehr wir sind - desdo mehr können wir erreichen. Zum Thema noch folgende links: http://www.abgeordnetenwatch.de/elis...-650-5626.html http://forum.direktzurkanzlerin.de/i...pic,865.0.html http://forum.direktzurkanzlerin.de/i...pic,910.0.html Hoffe sehr auf eure Mithilfe und verbleibe mit LG Maggy
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Wir leben in einer demokratisch gewählten Diktatur. Denkt an Art. 20 GG Absatz 4 |
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#2 |
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Hallo liebe Mitstreiter,
hier nur die Quintessenz des Gespräches vom 15.05.07 bezüglich "Stiefkinderregelung" Änderung vom 01.08.06 §9 Absatz 2 SGB II 1. Das Gesetz wurde beschlossen um zu sparen. 2. Politiker haben sich bewusst über die Einwände hinweggesetzt - das auf die Frage warum man nicht auf die Stellungnahmen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und anderer sozialer und politischer Einrichtungen eingegangen ist. 3. Sie glaubt nicht, dass die Politiker ihre Meinung ändern werden, auch wenn sie die Problematik in Ausschüssen vorbringt. Sie hatte allerdings gesagt, dass sie es anzubringen versucht. LG Maggy
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#3 |
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Hallo Maggy,
danke schön für die Info ... Punkt 1 und 2 waren mir im Hinterhirn klart ohne wenn und aber - Deutschlad ist ja achso Kinderfreundlich ... Zu Punkt 3 - logisch, müsste ja den Kindern was mehr zugestanden werden. Sind doch nur kinder von dummen und faulen Menschen, haben nix bessres verdient ... so sarkasmus aus sindytomlea |
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#4 |
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Beiträge: 129
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Hallo :-)
So wird versucht gegen uns vorzugehen die gegen die Zwangsunterhaltsverpflichtung von Stiefeltern klagen.Da bewegt sich die Rechtsabteilung der Arge in Dortmund nicht einen Milimeter. Habe heute das Schriftstück bekommen was die Arge vom Gericht zugesandt bekam. Da steht wortwörtlich --------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren,Sie sind mit gerichtlicher Verfügung vom 11.12.2006 um Gegenerklärung und Akteneinsicht gebeten worden. Hieran sind sie mit gerichtlichen Verfügungen vom 30.01.2007,27.02.2007,und 27.03.2007 erinnert worden. Bis heute ist von Ihnen jedoch keine Äußerung eingegangen.Um Erledigung wird nunmehr innerhalb von 2 Wochen gebeten.Ihr bisher zögerliches Verhalten in der Bearbeitung der Angelegenheit gibt Anlass zu einem vorsorglichen Hinweis auf § 192 Sozialgerichtsgesetz. -------------------------------------------------- Und zu § 192 habe ich das gefunden. Gerichtskosten werden in allen drei Instanzen von den Versicherten, Leistungsempfängern und Behinderten grundsätzlich nicht erhoben (§ 183 Sozialgerichtsgesetz). Allerdings können einem Beteiligten Gerichtskosten auferlegt werden, wenn er einen Rechtsstreit trotz eines entsprechenden Hinweises des Gerichts missbräuchlich fortführt (§ 192 Sozialgerichtsgesetz). Die Verhängung solcher Missbrauchskosten kommt auch dann in Betracht, wenn die Fortführung eines Rechtsstreits offensichtlich aussichtslos ist. --------------------------------------------- So arbeitet die Arge in Dortmund :-(. Ach ja ,es existiert seit ein paar Monaten merkwürdigerweise nur noch ein Notakte. Wohlgemerkt das ist eine Klage die seit April 2005 läuft. Ich vermute mal das die da kräftig drin aufgeräumt haben,doch das wird auch nichts helfen,ich habe alles dreifach gemacht.Alles was ich an die Arge eingereicht habe,bekam die RA genauso wie unser Aktenordner. Gruß Karin |
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