Aufforderung zur Senkung der KDU (Zwangsumzüge) Miete, Neben- oder Betriebskosten zu hoch!? |
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#1 |
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Hallöchen :)
Ich muss aus meiner jetzigen 2 Raum-Wohnung (45qm bei 200 Euro monatliche Kosten) raus, da der Vermieter den Wohnblock zwecks zu hoher Leerstand abreissen will. Nun möchte ich mit meiner Freundin in einer 3 Raum-Wohnung (57qm bei ca. 380 Euro monatlich) umziehen und es als WG nutzen. Ich beziehe ALGII und sie hat nen Job. Was ist besser, entweder das Arbeitsamt vorher Bescheid sagen, dass ich umziehen muss, oder später in dem Änderungsbescheid eintragen, wenn man bereits umgezogen ist? Beim Arbeitsamt soll man, glaub ich 3 Wohnangebote vorlegen. Man muss ja sicherlich auch begründen, warum man gerade in einer WG umziehen will, da hat man ja verschiedene Gründe. Die Mietkosten bleiben eigentlich gleich. Tja, im voraus mitteilen, wegen dem Umzug, oder wenn man schon den Mietvertrag ausgefüllt ist. Das ist nun eine zusätzliche Frage, welche Konsequenzen es geben könnte. |
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#2 |
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öhm grundsätzlich um Ärger zu vermeiden alles VORHER der ARGE melden und überlege Dir das Du in eine eheähnliche Gemeinschaft rutschen könntest, zumindest wird man das von Seiten der ARGE unterstellen
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#3 |
Elo-User/in
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... das sehr ich leider auch so wie Arania :!: :!:
Auf jeden Fall deine neue Bleibe VORHER mit der Arge abstimmen und der Grund ist ja nachvollziehbar und bedeutet eigentlich das du auf Antrag dann auch die Kosten für den Umzug erhalten könntest. Dies aber nur wenn alles vorher abgeklärt und genehmigt wurde. Das ist leider bei Alg2 so :( :( Zusammenziehen mit der Freundin ist schön, spart auch indirekt Geld, aber das gesparte will sich die Arge gerne einheimsen..... Lese dich da mal durchs Forum - du wirst staunen was da alles so läuft in dieser Richtung ... |
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#4 |
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Der Umzug wird vom Vermieter eh finanziert, sowie für Sanierungsarbeiten der neuen Wohnung, weil ich den Vermieter ja nicht wechsle : )
Und das die Arge mich gleich in einer eheähnliche Gemeinschaft abstufen möchte.... das kann sie ja gerne. Aber dafür haben sie keine Begründung. Sie wissen nicht, dass ich eine Freundin habe. In der Wohnung gibt es 2 Schlafzimmer und ein Gemeinschaftsraum. Einen Hausbesuch dürfen sie auch machen. Aber in dem Schlafzimmer von meiner Freundin dürfen sie nicht rein,denn sie bezieht keine Leistungen. |
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#5 | |
Elo-User/in
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#6 | |
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Ich wünsche euch schon mal viel Spaß beim Haushaltbuch führen, damit du nachweisen kannst, dass deine Freundin dich nicht finanziell unterstützt. Gilt übrigens bei Gericht als einer der wenigen schlüssigen Beweise, wenns hart auf hart kommt. LG Silke
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Leben und Leben lassen! |
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#7 |
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Das haben wir untereinander geklärt, dass sie mich finanziell nicht unterstützt.Ich möchte es auch nicht und wir haben es auch noch nie gemacht. Sie hat ja ein niedriges Einkommen und jeder muss dafür sorgen, dass er mit seinem Geld, dass er hat auskommen muss.
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#8 |
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Beiträge: 17.196
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das IHR das untereinander geklärt habt könnt Ihr nur beweisen wenn Ihr getrennte Haushaltsführung belegen könnt und darauf wird die ARGE bestehen, alles andere hat keine Beweiskraft
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#9 | |
Gast
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die einzige Möglichkeit die du hast ist VORHER dir vom AMT schriftlich bestätigen zu lassen, daß sie einverstanden sind, daß du in eine WG ziehst, um Kosten zu sparen. Aber frag mich nicht, wie der Mietvertrag dann aussehen soll... Gruß aus Ludwigsburg |
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#10 | |
Gast
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Steuern bezahlen "darf" sie dennoch weiterhin wie ein Single. Viel Erfolg weiterhin. ;) Gruß, Anselm |
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