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#1 |
Elo-User/in
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Das liest sich anfänglich etwas zäh, ist aber letztendlich sehr interessant.
Netzwerk Niedersächsischer ARGEn Betreuungsschlüssel contra Arbeitsbelastung im Leistungsbereich 1. Präambel Die Ausarbeitung nimmt Bezug auf die E-Mail-Infos POE (AZ II-3600/II-5300) der Bundesagentur für Ar-beit vom 22.04.2008 - Einführung eines Berichtssystems zu den Personalstrukturen in den Grundsiche-rungsstellen („ARGE-OGP“) und vom 12.12.2008 – Personalhaushalt 2009 im Rechtskreis SGB II. Mit ihr soll versucht werden, die theoretische Herangehensweise zur Ermittlung der bundeseinheitlichen Betreu-ungsschlüssel im Leistungsbereich aus dem Blickwinkel der praktischen Arbeit im Tagesgeschäft der ARGEn zu beleuchten. Alles lesen (PDF) Mario Nette |
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#2 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.02.2008
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Da sträuben einem sich ja die Nackenhaare, was die Software A2LL betrifft:
Vorher aber den Leistungsempfängern ihre Leistungen im Voraus für mindestens ein Jahr auszahlen (die doppelte Regelleistung, falls plötzlich Mehrbedarfe entstehen) ... Bessere Lösung: Bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe (lieber nicht "angemessen" hier verwenden, das klingt nach "am Rande des Existenzminimums herumkratzen").
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Ich bin kein Rechtsanwalt. Für meine Handlungsempfehlungen und Rechtsinterpretationen übernehme ich keine Haftung. |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 245
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Verteilungsschlüssel zum Beispiel 1:114 bedeutet dies
dass mein Sb bei 160 Arbeitsstunden (160/114) 84 Minuten pro Monat für mich zur Verfügung hat, also im Halbjar für meine Fortzahlungsbewilligung 505 Minuten hat, also 8,4 Std? Dann bekäme er bei 2500 Brutto und 160 Arbeitsstunden im Monat 15,63/h alleine für mich 131,25 € im Halbjahr. Multipliziert mit 5 Mio. So viel Mißbrauch kann ich bei Fortzahlungsanträgen überhaupt nicht in fünf Jahren machen, wie durch diesen Aufwand verhindert werden soll. Wenn man es automatisieren täte, würde man viel Kosten sparen und könnte den Empfängern noch etwas mehr zahlen. |
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#4 | |
Elo-User/in
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Beiträge: 5.462
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Skandalös finde ich die Grafik von Seite 11 - der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Erwerbseinkommen ist auf 34% gestiegen und alleine von 2007 auf 2008 um 7% - was für ein Wirtschaftsaufschwung war das denn?
ist im Link zu lesen - muss der pupsende Hosenanzug nicht mal dringend zum Psychiater? ![]() |
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#5 |
Elo-User/in
Registriert seit: 09.04.2008
Ort: Hamburg meine Perle
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Und bei der Überbelastung der Sachbearbeiter haben einige immer noch Zeit, Arbeitslose zu schikanieren, sanktionieren und enorm viel Zeit damit zu verbringen, ALG-Empfänger rechtswidrig aus den Bezug zu drängen.Hier passt doch was nicht zusammen? Sollen sie alle an der Belastung ersticken...bis Hartz IV verschwindet.
Gruß Karma |
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