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Elo-User/in
Registriert seit: 07.03.2014
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Sterbende Mutter soll arbeiten gehen
https://www.freitag.de/autoren/fhp-f...arbeiten-gehen Wenn man so etwas liest muss man sich fragen wann Widerstand zur Pflicht wird. Gr IchHabsSoSatt |
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#2 | |
Gast
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#3 |
Forumnutzer/in
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Immer mal schön langsam:
Was wäre denn, wenn sie nicht als arbeitsfähig eingestuft würde? GruSi mit der zwangsläufigen Konsequenz: Schonvermögen max. € 2.600,00 und das heißt, der ohnehin zu enge Gürtel müsste noch deutlich enger geschnallt werden (vorausgesetzt es wäre derzeit noch nennenswertes Schonvermögen vorhanden). Ja, ich hab auch gelesen, dass sie Schulden abbauen wollte, das spricht nicht unbedingt für "riesiges" Schonvermögen, aber eben auch nicht unbedingt dagegen.
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Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.(Lord Acton) |
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#4 |
Gast
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Wie soll sie arbeiten gehen, wenn sie sterbenskrank ist?
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#5 |
Gast
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Sehe das so wie Koelschejong:
Wenn die Frau wirklich sterbenskrank ist, wäre es hochgradig unair, ihr einen Trägerwechsel und die damit zwangsläufig verbundene Leistungseinstellung zuzumuten. So bleibt vorerst alles wie es ist: In den nächsten sechs Monaten ist bei ihr die Leistungs- und damit Vermittlungsfähigkeit nicht gegeben. Was danach ist, wird man sehen. Dummerweise erklärt ihr das niemand. Der wirkliche Skandal ist, daß hier wieder eine Redaktion eine Sau durchs Dorf treibt, nur um die Auflage zu verkaufen. |
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#6 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 16.03.2008
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Ich les da nicht, dass sie arbeiten soll. Es wird doch erwähnt, dass sie 6 Monate befreit ist.
Nur wer bis 6 Monate krank ist bleibt bei ALGII. darüber hinaus wird man in die Grundsicherung verschoben. |
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#7 | |
Gast
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ich war fast 5 Jahre dauerhaft AU geschrieben und da war nichts mit abschieben in die Grusi. das einzige was ich musste, vorsorglich einen Antrag auf Grusi stellen, falls die Rente nicht ausreichen würde, aber bis zur Rentengewährung war ich beim JC. |
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#8 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 02.06.2011
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Ich bin selbst Krebskrank und ganz ehrlich - ich möchte solange es geht meinen "Job" als Selbstständiger machen.
Man kann aber diese Mutter nicht mit mir vergleichen oder einem anderen der Krebs hat - es läuft bei jedem etwas anders. Faktisch ist es Wumpe ob das Sklavenamt die Vorstellung hat das sie arbeiten soll, es ist was Arbeitgeber betrifft gelaufen, sobald der auch nur riecht das ein Bewerber Krebs hat. Also Arbeitsfähig ja (zeitweise..) aber Vermittlungsfähig - Nein! Außerdem bin ich der Typ der sich gerne mit sinnvollen Dingen beschäftigt, anstatt den Horrortrip dergestalt auszuleben, das die Crew von Monty Python mit den Gestalten aus den Brueghel Bildern in (mit) meinem Kopf Rugby spielt - also weiter gehts. Ohne Haare, leicht müde auf den Beinen und mit hellwachen Verstand, regen Appetit usw. ..um meine Beerdigung kümmern - No! Trotzdem - niemand mit der Diagnose sollte arbeiten, wenn er es nicht will und nicht kann. Lasst den Menschen Ihre Entscheidung was sie in der Situation tun.. ...und das sollte auch JC kapieren. Roter Bock
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Wir führen Sie jetzt auf ein Amt, und zwar ein Amt für Arbeitsvermittlung. Früher wurde dort Arbeit gesucht, jetzt sucht man Arbeiter, aber sonst hat sich nichts geändert. Kriegen tut man beide nicht. Helmut Qualtinger |
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#9 | |
Gast
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#10 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 03.12.2012
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#11 |
Gast
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#12 |
Forumnutzer/in
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#13 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.07.2011
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sie hat bei Facebook eine eigene Seite...
da wird viel darüber berichtet....es ist auch ein Spendenkonto geschaltet, damit sie ihre vielen Schulden loswerden kann...um den kleinen Kindern nicht nur Schulden zu vererben..
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Gruß Anna Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung |
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#14 | ||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.10.2010
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Hilfe für krebskranke Antje Wunderlich: Unterstützung vom Jobcenter nun doch zugesichert | Dessau-Roßlau - Mitteldeutsche Zeitung
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Wer gegen Erwerbslose hetzt, ist einer, der Bonzen nützt und stützt! (Dagegen72)
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#15 |
Gast
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Wenn außerdem außer Hausrat und Andenken nichts weiter da ist, muß das Erbe ausgeschlagen werden.
Die Eingänge am Spendenkonto wird das JC freilich als Einkommen werten und die Stütze kürzen bzw. wegfallen lassen. Dann wird sie sich freiwillig krankenversichern müssen. So blöd das klingt: Es könnte sein, daß das keine so gute Idee war. |
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arbeiten, mutter, sterbende |
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