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#126 |
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@erdbeerli
könntest Du mal den Text deines Ablehnungsbescheides hier veröffentlichen ? Würde mich interessieren... |
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#127 |
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habe heute auch ablehnunung des weinachtsbeihilfeschreibens erhalte.
begründung:der ablehnungsbescheid beruht auf §§ 23abs. 1i.v.m 20 sgb 2 werde heut noch den widerspruch von martin versenden. vieleicht wird doch noch was draus. schaun wir mal. |
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#128 | |
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#129 |
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@ dunkle Energie. Halte ich nicht für gut, denn dadurch wird das Pulver, was man benötigt schon jetzt verschossen und die Gegenseite hat es leicht zu argumentieren. Dies sollte für eine Widerspruch oder eine Klage benutzt werden. Was willst Du denn dann noch anbringen?
Ablehnungen veröffentlichen wir hier nicht, damit die Verwaltungen sich nicht den Text bei uns holen können und somit nicht mehr nachdenken müssen.
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#130 | |
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#131 |
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Ablehnungen veröffentlichen wir hier nicht, damit die Verwaltungen sich nicht den Text bei uns holen können und somit nicht mehr nachdenken müssen.
Nach Weihnachten gerne, aber vorher nicht
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#132 | |
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Was das mit dem Pulver verschießen angeht: Es ist ja nur sinnvoll Widerspruch gegen einen Bescheid auf einen Antrag einzureichen wenn der gestellte Antrag wohl begründet war, bzw. die Begründung des Bescheides nicht schlüssig ist. Und da möchte ich doch mal die schlüssige Begründung sehen.. Und das Burghausen eine Weihnachtsbeihilfe gewährt ist ja nun, unabhänig von der Einschränkung dieser Beihilfe (siehe oben), keine ausreichende Begründung und schon gar kein rechtlich relevanter Anspruch, sondern eben individuelle Entscheidung der Gemeinde Burghausen, und nicht der Arge SGB II. Allein damit hätte es die Arge dann ja leicht eine schlüssige und wohlbegründete Absage zu erteilen, gegen die ein Widerspruch kaum Sinn macht, da man schon im Antrag versäumt hat ausreichende Gründe zu benennen die für eine Gewährung der Weihnachtsbeihilfe sprechen. Und leicht machen will ich es meinem Sachbearbeiter ja nun auch nicht... Dunklen Gruß.. |
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#133 |
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seit wann muss man denn einen Antrag mit allem Drum und Drann begründen. Dies ist Aufgabe der Behörden, dass die dafür zu sorgen haben, dass unverzüglich und sachdienliche Anträge gestellt werden. Ebenso muss man einen Widerspruch eigentlich nie begründen, weil es auch Aufgabe der Verwaltung ist, dass sie positive Umstände ermittelt. § 20 SGB X.
Deshalb einen NAtrag stellen und schauen, wie reagiert wird und welche Entscheidungen vorgetragen werden. Dagegen kann man Widerspruch einlegen (und auch hier nicht direkt das Pulver verschießen) und notfalls klagen.
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#134 |
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Dürfte Ich mal eine Zwischenfrage stellen ??
Nehmen wir mal an Stadt A gewährt die Beihilfe,Stadt B Nicht ! Ist der ALG-II-Empfänger dort was besseres als der in B ? Das alles auf was Freiwilliges der Gemeinde bzw. Stadt zu Schieben erscheint m.E etwas Schwach auf der Brust! |
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#135 | |
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#136 | |
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Immer bitte mit Widerspruchsfähigem Bescheid,sonst nichts !!! Das fällt mir ein,der könnte mir ja sonst was erzählen !!! |
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#137 | |
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Ich gehe nicht davon aus das die Verwaltung positve Umstände, bezüglich eines Widerspruches gegen einen von Ihr erteilten Bescheid, ermittelt. Darauf sollte man sich wohl besser auch nicht verlassen. Wenn es also nicht nur darum gehen soll Verwaltungsaufwand zu betreiben und Papierberge zu produzieren, sollte, meiner Meinung und Erfahrung nach, ein Widerspruch, wenn er denn nicht sofort abgewiesen werden soll, sich auf die Begründung eines Bescheides beziehen um erfolgreich zu sein. Und falls es zur Klage kommt ist es wohl auch sinnvoll in der Sache schon klargestellt zu haben auf welche konkrete rechtwidrige Entscheidung sich die Klage bezieht. Bzw. warum diese als rechtswidrig anzusehen ist. Denn einfach mal so Klagen kann sich ja wohl im Zweifelsfalle kaum lohnen wenn man nicht eine gute Begründung hat. Sonst wird man ja gleich abgewiesen. Ist natürlich nur meine Meinung und, da ich micht zu Zeit leider ziemlich ausgiebig mit sowas beschäftige, der sinnvollere Weg um Erfolg bei sowas zu haben. Aber korrigiere mich ruhig wenn ich mich da irre... Gruß.. |
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#138 |
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Ich glaub Ich Spinne !
Die Merkel sitzt mit Ehemann da und fris...t eine Gans ! Der Schröder macht mit der Pipeline die Dicke Asche (Mit Dorid und Rus. Kind ) Aber der H4-Empfänger ist in Stadt A besser drann wie in Stadt B !! Wie lässt sich das mit dem Gleichheitsgrundsatz laut GG in Einklang bringen ??? "Jeder ist gleich nur wenn A mehr Geld hat ist A aus A gleicher "??????? |
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#139 | |
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Aber schön das es immerhin Gemeinden gibt die sich solchen Mißständen annehmen. Obwohl das eben eigentlich Aufgabe der Arge SGB II wäre. Gruß.. |
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#140 | ||
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Damit sich die ARGE das Spart ??? Wie wäre es damit das die ARGEN bescheide ausstellen gegen die man nicht Klagen muss oder Widerspruch einlegen soll. Wäre doch für beide Seiten einfacher !!?? |
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#141 | ||
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Ich habe in meinem Berufsleben genug in die Kassen einbezahlt !!! Ich habe die Politiker ,schön durchgefüttert !!! Ich habe Milliarden ins Ausland überwiesen (Ja Ich, nicht Irgendein Minister,das waren meine Steuergelder !!!) Und nun als H4-Empfänger steht mir noch nicht einmal ein Weihnachten zu,obwohl sich unsere "Berliner" den Wanst vollfressen !!! Den Unternehmen,da gibt es noch mehr zu Weihnachten,Arme Unternehmen: Zig Milliarden Reichen nicht !!! Und nun muss Ich begründen warum MEIN Geld für Weihnachten nicht reicht !?!? Ich habe von dieser Heuchelei dermasen die Schnautze voll !!!" |
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#142 | |
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Und man MUSS Widersprüche und Klagen einreichen wenn einem sein Recht etwas bedeutet. Bzw. man sich Menschenunwürdige Behandlung und Schikane nicht gefallen lassen will. Traurig aber wahr. Dunkler Gruß.. |
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#143 | ||
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#144 | |
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Ich bin seid 9 Jahren Stammkunde beim Sozialgericht (wegen EU Rente) 2. Instanz gewonnen und rückwirkend für 3 Jahre bis einschliesslich März 05 die EU Rente bekommen. Der Verlängerungsantrag wurde abgelehnt und nun klage ich weiter einmal gegen die LVA und bereits 3 x gegen die Arge. Habe die Nase auch langsam voll. Muss ständig aufpassen das ich keine Frist versäume :motz: :motz: Aber ich habe nicht über 30 Jahre gearbeitet, damit ich mit einer schwerer Krankheit Hartz IV anstatt meine EU Rente bekomme. Wenn ich eins in den Jahren gelernt habe, dann Aussdauer und Geduld. Und genau das mögen die Ämter nicht. :twisted: :twisted: |
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#145 |
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Zitat:
"Aber ich habe nicht über 30 Jahre gearbeitet, damit ich mit einer schwerer Krankheit Hartz IV anstatt meine EU Rente bekomme. Wenn ich eins in den Jahren gelernt habe, dann Aussdauer und Geduld. Und genau das mögen die Ämter nicht." Genau darum dreht es sich,Wir haben Jahrzehnte Einbezahlt und für Was ??? _________________ |
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#146 | ||
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Gruß.. |
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#147 | |
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Bislang habe ich noch keine Ablehnung bekommen. :cry: |
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#148 | ||
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Man schaue sich mal folgendes an !!! Vileicht nicht Aktuell aber Aussagekräftig: http://www.beamtenkapital.de/weihnachtsgeld-beamte.htm |
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#149 |
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Na, ja das ist doch OK das die Weihnachtsgeld bekommen.
Sozialneid ist hier auf jeden Fall nicht angebracht ! Aber wir sollten eben auch was bekommen ! |
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#150 | |
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