Anträge Alle Fragen auf Anträge bezogen. (Hilfe zum Ausfüllen und Verstehen des Zwecks, auch von Teilen.) |
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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 08.01.2007
Beiträge: 2
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Hallo,
ich befinde mich in einer Umschulung zum Fachinformatiker, Fachrichtung Programmierung und Co. Da ich über keinen Rechner mehr verfüge, habe ich einen bei der ARGE beantragt, dieser wurde abgelehnt mit der Begründung "beantragte Gegenstände gehören nicht zu den im § 16 Abs. 2 aufgeführten Leistungen". Als angehender Programmierer muss ich für meine Prüfungen zu Hause lernen können, das geht leider nicht ohne Rechner. Auch haben wir Hausaufgaben, die zu erledigen sind. Es stehen weitere Prüfungen, auch Abschlussprüfungen an, für die ich unbedingt lernen muss. In der Schule haben wir nur begrenzt Zeit, nach Schulschluss am PC zu arbeiten. Wenn die Verwaltungsangestellten die Räume verlassen, müssen auch alle Schüler raus. Bald werden wir Praktikum machen und müssen im Rahmen einer Projektarbeit auch ziemlich tätig werden. Da entfällt auch das Lernen in der Schule. Auf jeden Fall wurde schon mal ein Rechner einem Mitschüler von uns durch die ARGE bewilligt (habe das Schreiben von der Arge in Kopie bei mir). Wenn ich meinen Sachbearbeiter darauf anspreche, heißt es, das war eine Fehlentscheidung, von oberster Stelle käme daraufhin die Anweisung, keinem anderen Schüler mehr einen Rechner zu bewilligen. Mein Widerspruch würde von daher keine Chance haben. In Bezug auf den Paragrafen wurde mir gesagt, es handele sich dabei um eine Ermessensentscheidung. Wie kann ich nun argumentieren, dass ich reelle Chancen habe, einen Rechner bewilligt zu bekommen? Ich bin nicht automatisch in diese Maßnahme gesteckt worden, sondern habe mich selbst über diese Möglichkeit informiert und erfahren, dass demnächst so eine Maßnahme stattfinden wird und mich mit meinem Sachbearbeiter diesbezüglich in Verbindung gesetzt. Ich musste sehr, sehr lange um diesen Umschulungsplatz kämpfen, bis mir die Integrationsstelle diesen endlich bewilligt hat. Es ist mir auch wichtig, es rüber zu bringen, dass ich sehr viel Wert auf meine Umschulung lege. Der Leiter unserer Schule, der mit meinen Leistungen absolut zufrieden ist, kann sicherlich auch ein gutes Wort für mich einlegen. Wie könnte ich das formulieren, die Sache mit den "Referenzen"? Oder ist das ganz überflüssig? Bitte um eure Ratschläge, was vor allem die Formulierung angeht. Danke und freundliche Grüße |
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#2 | |
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Registriert seit: 27.06.2005
Ort: Kassel
Beiträge: 381
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Hallo Hiseba,
also zunächst folgendes: Das ist natürlich eine Zwickmühle, denn es ist schon so, das Computer eigentlich nicht von der Arge gezahlt werden, und damit kannst Du das Argument, das deinem Mitschüler - ich nehme an von der gleichen Arge - ein Computer bezahlt wurde, nur bedingt verwenden, da es sich immer um Einzelfälle handelt. Das beste Argument wäre natürlich, wenn Du sagen könntest, das Du nach erfolgreicher Prüfung eine Stelle als Programmierer bekämest, nur ob das so sein wird oder sein kann, weißt Du wahrscheinlich noch nicht.Ich würde aber dennoch einen Widerspruch riskieren, und zwar etwa so:
Gruß Robert ;)
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"Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum"
Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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#3 |
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Allerdings sollte man auch bedenken, das ein einfacher PC- auch ein gebrauchter- es sicher auch tut, kommt drauf an welche Anforderungen da ran gestellt werden und da kommt man schon mal billig bis umsonst dran
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#4 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Wenn man ihn zum Briefe schreiben nutzen will, ja... aber er braucht ihn für die Schule, da muß er bestimmte Programme nutzen, denke ich... Was ich machen würde, wäre ein Darlehen ersatzweise zu beantragen... denn bis der Widerspruch bearbeitet ist, wirds dauern... wahrscheinlich zu lange (ich hab bis heute keinen Widerspruchsbescheid aus 2005) Wird auch das Darlehen abgelehnt (das könnte ja ruhen bis er mit der Ausbildung fertig ist) würde ich das per einstweiliger Anordnung versuchen. Gruß aus Ludwigsburg |
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#5 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Man kann Computer mit zumindest Open Source Office Programmen bestücken, kostet nichts und wie gesagt die bekommt man zum Teil umsonst
Aber wenn die ARGE einen bezahlt, warum nicht? |
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#6 |
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Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 647
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Ludwigsburg meinte wohl eher die Tatsache, dass viele Programme und aktuelle Betriebssysteme nicht, oder nur sehr eingeschränkt, auf alten PC laufen. Das allgemein übliche Windows XP etwa läuft definitiv nicht auf einem Pentium alter Generation mit 1~32 MB RAM. Einen neuen PC der zumindest zum arbeiten taugt, bekommt man ohne Zubehör etwa ab 300 EUR. Gebraucht mit Zubehör etwa zum gleichen Preis. Viel billiger wird es nicht.
Alternativ würde ich mal nachfragen, ob die Schulungseinrichtung oder die ARGE ihm / ihr einen PC für die Zeit leihen können. Dann gibt es auch noch die Möglichkeit einen zu leasen oder zu mieten. Letzteres dürfte aber an der dort nötigen Bonitätsprüfung scheitern? Primär wäre darauf abzustellen, dass der PC in diesem Fall ein Lehrmittel ist. Eine entsprechende Bescheinigung der Notwendigkeit für den Unterricht sollte da vielleicht weiterhelfen. Lehrmittel muss die ARGE stellen / finanzieren, würde ich sagen.
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Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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#7 | |
Gast
Beiträge: n/a
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#8 |
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Nun zum Arbeiten muss es ja nicht immer XP sein, es kommt eben drauf an was man damit machen muss, ansonsten bin ich gespannt wie die ARGE entscheidet
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#9 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.257
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ich würde unbedingt versuchen, wenigstens ein Darlehen zu
bekommen, ein Computer (XPfähig) gibt es für etwa 300 Euro gebraucht und es ist absolut einleuchtend, warum er gebraucht wird. |
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#10 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.496
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Und wenn ich den Thread richtig gelesen habe, dann geht es hier um die Integrationsstelle?
Dann bist Du evtl Schwerbehindert? Gleichgestellt? Dann gibt es noch einige andere Möglichkeiten. Und zwar über die Eingliederungshilfe. Und dann kommt es auf die Argumentation an.
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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#11 |
Gast
Beiträge: n/a
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Es kann auch sein, das sie einen PC für "zu teuer" empfinden, weil sie selbst nur teuere kaufen.
Es gibt aber auch Schnäppchen, die man bekommen kann. Da kann man auch PC-Systeme (gebr.) für viel weniger Geld erwerben. (Mit Möbeln klappt es ja auch?) Vielleicht mal was aussuchen und dann mit der Kostenrechnung zur ARGE gehen, wenn die sehen, das ein PC keine 1.200€, mehr oder weniger kosten, dann könnten sie es sich auch mal über legen. Einen Versuch wäre es wert z. B. hier http://www.alternate.de/html/myAlter...ry=40&search=0 |
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#12 | |
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Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 647
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Generell sollte man wie die Argen operieren und zunächst das Maximale beantragen (wie diese das Minimale freiwillig bewilligen), um am Ende, wie auf dem guten alten Basar, solches - trotz "Recht auf mehr" - zu bekommen, was man benötigt. Meistens bekommt man auf dem Rechtsweg mehr, aber der ist halt auch lang ... Leider ... :pfeiff:
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