Anträge Alle Fragen auf Anträge bezogen. (Hilfe zum Ausfüllen und Verstehen des Zwecks, auch von Teilen.) |
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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Wesendorf
Beiträge: 55
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Hallo!
Habe da folgendes Problem: Mein Freund hat sich selbsttsändig gemacht und erhält nun Überbrückungsgeld. Wir haben getrennte Konten und teilen die kompletten Unterkunftskosten. Er muss vom Überbrückungsgeld folgendes zahlen: Kindesunterhalt, Krankenkasse, Darlehen fürs Auto, Büromiete und Raten für den Laptop. Was davon wird berücksichtigt, sie verlangen nämlich den Fahrzeugschein von ihm, ist das rechtens, denn es ist ja noch garnicht sein Auto! Ich selber habe auch zwei Kinder und zur Zeit nur 530€(Unterhalt und Kindergeld) für uns drei im Monat. Mein Freund hat mir diesen Monat die Unterkunftskosten geliehen, jetzt ist bald der nächste Monat und er kann es mir noch nochmal vorstrecken. Kann mir jemand einen Rat geben? Der Antrag dauert schon vier Wochen und nun soll ich nochmal vier Wochen warten, das kanns doch nicht sein, oder? :( |
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#2 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.305
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Leider ist das Überbrtückungsgeld voll anrechenbar. Anders bei der Ich-AG. Da gibt es zumindest noch eine nicht rechtsfähige Entscheidung des SG Hamburg.
Vom Überbrückungsgeld kann man natürlich die Sozialversicherungsbeiträge erstmal abziehen. Aber der Rest ist ähnlich wie beim ALG1, was ja auch angerechnet wird. Musst allerdings bedenken, dass bei der Ich-AG 190-230 für die Krankenkasse und ca. 240 für die Rentenversicherung (Pflicht!) anfallen.
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anrechenbar, ueberbrueckungsgeld, weit, Überbrückungsgeld |
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