Anträge Alle Fragen auf Anträge bezogen. (Hilfe zum Ausfüllen und Verstehen des Zwecks, auch von Teilen.) |
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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 04.12.2010
Beiträge: 2
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Hallo!
Ich habe nun seit ein paar Tagen meinen ersten Weiterbewilligungsantrag vor mir liegen und ihn auch schon ausgefüllt. Nun steht auf dem beigefügten Schreiben wortwörtlich: "Ihre Angaben im Antrag müssen Sie mit entsprechenden Belegen nachweisen (z.B. Kontoauszüge)" Da sich bei meinem EK nichts geändert hat und sich auch sonst nichts an meiner Situation seit Erstantrag geändert hat, was für Belege soll ich mit einreichen? Sind die Kontoauszüge wirklich erforderlich oder reicht es den Antrag mit allen nötigen Anlagen einzureichen? Von welchen anderen Belegen könnten och die Rede sein? Tut mir leid, wenn diese Anfängerfragen schon oft gestellt werden, ich bin jedoch ein wenig überfordert mit all den Formularen und Anträgen, weil ich so viel Papierkram nicht gewohnt bin und das ganze für mich ziemlich neu ist. Danke SilverSurfer2 PS: OT: Wenn meine Eltern mir einen Geldbetrag überweisen, als Geschenk, oder von mir aus auch als Darlehen, kann das JobCenter dann meine Liestungen kürzen? |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 22.11.2010
Beiträge: 387
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Belege sind nur da erforderlich, wo sich etwas geändert hat.
Kontoauszüge nur vorlegen (nicht kopieren lassen!), wenn dies explizit gefordert wird! Lass dir das Geld besser auf andere Weise schicken... ![]()
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 2
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe! :)
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 67
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Ich hole den thread noch einmal hoch, weil ich gerade vor der selben Frage stehe.
Auch bei uns steht im Anschreiben des Weiterbewilligungsantrage das selbe wie im Eingangsposting zitiert. Auch bei uns gibt es keinerlei Veränderungen. Ich frage noch einmal ganz deutlich nach, um ein Missverständniss meinerseits auszuschließen: ich muss keine Kontoauszüge vorlegen, oder? Macht es sinn, das Ganze zu begründen ("da es keine Änderungen gegeben hat, verzichte ich auf die Vorlage von Kontoauszügen")? Ich habe kein Problem damit, meine Kontoauszüge vorzulegen - aber ich mag das nur machen, wenn es wirklich erforderlich ist. Irgendwie komme ich mir sonst so gläsern vor... Ich kann gar nicht begründen, warum. Ich habe nichts zu verheimlichen... Ich habe aber ein ganz gewaltiges Problem, wenn der Weiterbewilligungsantrag nicht zügig bewilligt wird und wir im Jannuar ohne Geld dasitzen. Daher noch mal meine Frage, um wirklich sicher zu gehen. Muss ich welche vorlegen? Oder nicht? malegro |
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#5 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 1.905
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ich habe bei sämtlichen weiterbewilligungsanträgen nie kontoauszüge mitgeschickt. bei miterhöhung das schreiben des vermieters, das wars. die melden sich schon wenn se was wollen.
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#6 | |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 67
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Klar melden die sich, wenn sie etwas wollen. Dann überweisen sie das Geld aber auch nicht - und das will ich ![]() |
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#7 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 09.06.2010
Ort: RLP
Beiträge: 106
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Das Anschreiben für den Weiterbewilligungsantrag hat bei mir auch diesen Zusatz von wegen "Nachweise vorlegen (z.B. Kontoauszüge)".
Habe ich bisher nicht gemacht, wurde immer ohne weitere Fragen bearbeitet. Ich würde einfach den Antrag einreichen und warten, ob Rückfragen kommen. Allerdings habe ich auch verdammt viel Glück mit der hiesigen Arge, denn dort ist man sehr vernünftig, ganz anders als manche Fälle, von denen man hier im Forum liest. Wenn du von der Arge bei dir Inkompetenz und Sadismus gewöhnt bist, solltest du vielleicht besser den Antrag ausfüllen und persönlich zur Abgabe gehen - und die Kontoauszüge zur Vorlage mitnehmen.
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#8 |
Elo-User/in
Registriert seit: 12.07.2010
Ort: Hennef-Weldergoven
Beiträge: 348
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Bei mir stand dieser Satz auch drin, der merkwürdigerweise sonst nie in den Begleitschreiben für die Weiterbewilligungsanträge zu lesen war.
Ich schicke sie auch nur mit, wenn sie diese wirklich von mir verlangen. |
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#9 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 67
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danke für eure Antworten!
Ich gebe den Antrg heute persönlich (gegen Quittung, klar - alles andere wäre grob fahrlässig bei dieser Arge) ab - ohne Kontoauszüge. |
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#10 |
Elo-User/in
Registriert seit: 12.07.2010
Ort: Hennef-Weldergoven
Beiträge: 348
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Wegen Geldgeschenke:
Soweit ich weiss, ab 50 Euro wird alles angerechnet. Lass es dir lieber bar aushändigen, anstatt aufs Konto überweisen zu lassen. |
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#11 |
Elo-User/in
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 1.092
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#12 |
Elo-User/in
Registriert seit: 22.11.2010
Beiträge: 368
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Ich hole das Thema auch nochmal hoch:
Bei uns steht nun neuerdings auch der unterstrichene Satz "Ihre Angaben im Antrag müssen Sie mit entsprechenden Belegen nachweisen (z.B. aktuelle Kontoauszüge)" mit drin, vorher nie! Was heißt denn aktuelle genau? ![]() Kann das Jobcenter sofort Leistungen streichen, wenn die nun erstmal keine Kontoauszüge bekommen? Zumal schicken sollte man sie ja eh nicht. Warum müssen die Damen und Herren keine Begründung aufführen? Dazuzusagen sei, dass sich bei uns nichts geändert hat! Ich würde mich sehr über einen kleinen Rat freuen (habe Angst, dass doch irgendwas schief läuft) ! |
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#13 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 13.371
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Wenn Du eine andere Möglichkeit hast, Einkommen nachzuweisen, welches Du in der Anlage EK angibst, muss es kein Kontoauszug sein, da steht "zum Beispiel". Ich würde dann eine geschwärzte Kopie (was nicht relevant ist) dazulegen, falls Du nicht persönlich dort vorsprichst. Und dann eben vom aktuellsten Kontoauszug, der das Einkommen belegt.
Wenn sich zum Erstantrag bei Dir nichts geändert hat, würde ich "keine Änderung zum vergangenen Bewilligungszeitraum" angeben - das schreib' ich dann auch schon mal handschriftlich rechts auf den Rand und muss trotz Erwerbseinkommen und anderen Einkommensarten nicht noch einmal nachweisen, was Sache ist. Nur halt bei Veränderungen zum letzten Bewilligungsabschnitt.
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#14 |
Elo-User/in
Registriert seit: 22.11.2010
Beiträge: 368
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ok, vielen Dank!
Also schicke ich keinen mit, da sich nichts geändert hat. Wundert mich nur so, da dieser Satz nie bei uns mit drin stand?! Und wenn sich doch mal was ändert, heißt aktuell, dass das jeweilige Einkommen zu sehen sein muss?? Also keine Auszüge der letzten 3 Monate oder solche Späße? Frage nur nochmal verständnishalber nach, sorry ;) |
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#15 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.05.2007
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Da arbeiten die SB der Leistungsabteilung recht unterschiedlich, so meine Erfahrung. Ein einziges Mal habe ich in meinem nun doch schon recht langen Leistungsbezug nach Antragsabgabe schriftlich die Forderung erhalten, aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen. Ich weiß nicht, ob sie sie in Deinem Fall dann trotzdem noch sehen möchten ... kann sein, kann nicht sein. Tut mir leid, dass ich hier nichts Verbindliches äußern kann.
Ja, das akuelle Einkommen sollte vom Betrag und Absender her natürlich schon zu erkennen sein. Wenn's monatlich unterschiedlich hoch ausfällt, ist es wieder eine andere Sache, das müsstest Du dann jeweils monatlich nachweisen oder zum Ende des nun kommenden Bewilligungsabschnitts (je nachdem, wie mit dem/SB vereinbart), damit nachberechnet werden kann. Auf welchem Formular steht denn der Satz? Ich kenne ihn nur aus den beiliegenden Ausfüllhinweisen und auf den Formularen auf arbeitsagentur.de finde ich ihn auch nicht (oder bin bissi blind *grins*).
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#16 |
Elo-User/in
Registriert seit: 22.11.2010
Beiträge: 368
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Danke dir trotzdem!!
Also, der Satz steht auf dem Anschreiben für den "Ablauf des Bewilligungszeitraums", mit dem auch der Weiterbewilligungsantrag kam! Ziemlich zum Schluss. Müssen dafür denn nicht mehr Verdachtsgründe o.ä. von denen aufgeführt werden? War da nichtmal sowas? Aber hat sich wohl schon wieder alles geändert. LG |
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#17 | ||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 13.371
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Machst Du Dir denn aus einem bestimmten Grund wg. der Vorlage eines oder mehrerer Kontoauszüge Sorgen?
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#18 |
Elo-User/in
Registriert seit: 22.11.2010
Beiträge: 368
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Unserer läuft auch 28.2. ab, hehe.. WBA war gestern da.
Alles klar, also Einkommen haben wir nicht - also war's das erstmal! Und 2000 € haben wir auch nicht gewonnen... Ich werde dann einfach sehen, ob noch was kommt, oder eben nicht?! Danke dir vielmals, hast mir sehr geholfen!! ![]() Ich werd dann nochmal berichten, wenn der Bescheid (hoffentlich ohne Heck-Meck) ankommt. LG |
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#19 |
Gast
Beiträge: n/a
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Sorry, hab keinen anderen gefunden.
Also ich hatte ja auch WBA abgegeben und bisher noch keinen neuen Bescheid. Darf dann wohl am 1.12. hintraben, weil ich ja nen Vorschuss brauche wegen Miete. Kontoauszug für die letzten 3 Tage nehme ich natürlich mit. Glaube jetzt auch nicht mehr, dass da noch was kommt. ![]() Kann man da eigentlich Fahrtkosten erstatten lassen? Weil es ist ja nicht meine Schuld, wenn die das nicht zeitig genug bearbeiten. Abgabebestätigung hab ich hier liegen. |
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