Anträge Alle Fragen auf Anträge bezogen. (Hilfe zum Ausfüllen und Verstehen des Zwecks, auch von Teilen.) |
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#1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hi
bevor ich wieder einen Anwalt einschalt, hoffe ich hier Hilfe zu bekommen. Bin zum Umzug aufgefordert, Zustimmung alles okay (nach Kampf) nun hab ich unter anderem Kosten für die Endrenovierung meiner jetztigen Wohnung beantragt und der SB teilte mir mit, dass hierfür nur eine Pauschale von 250 euro gezahlt werden würde. Damit komme ich nicht hin. Die Wonung hat 82 qm plus Schrägen und muss komplett renoviert und gereinigt (Teppich) überggeben werden. Meine Frage nun, sofern es Pauschalen gibt, berechnen die sich dann nicht anhand der qm? und durchzuführenden Arbeiten? es dürfte doch ein Unterschied sein, ob ich 40 qm oder 82 qm renovieren muss. Danke für Tips ! PS. Irgendwo hatte ich mal gelesen das pro qm 9,41, Euro veranschlagt werden....kann das sein ? Wäre zumindest realistischer |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 1.103
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Lasse Dir doch von deinem SB zeigen, wo das im SGB geregelt ist.
Schreibe einen Antrag, darin steht dann, was Du alles benötigst und was das ganze kosten wird.. Und dann abwarten,was als Antwort kommt. Wenn es pressiert, dann mache einen Eilantrag daraus. |
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#3 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 14.823
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Muster Vorlage unter Download:
Widerspruch geg.KDU http://www.erwerbslosenforum.de/widerspruch/W_KDU.doc mit vielen Tips
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"10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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#4 |
Elo-User/in
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 12.346
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Widerspruch. Rechtsgrundlage ist nicht ersichtlich. Der Anspruch auf volle Erstattung der Kosten wird weiterhin aufrecht erhalten.
Mario Nette
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Im Süden, im Osten, im Norden, im Westen, es sind überall dieselben, die uns verpesten. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Fehlende Tagesstruktur? Quatsch! Ich lebe in Gleitzeit. Bescheiß das Elend! Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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noch habe ich ja leider nix schriftlich von denen. kann man dann trotzdem per eilantrag was machen? hier die argee hüllt sich nämlich gerne wochenlang in schweigen
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#6 |
Elo-User/in
Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 112
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Eilantrag kann man schon versuchen - fraglich, ob es etwas nützt, denn mir ist nichts rechtliches über Eilantrag bekannt, was Termine bestimmen würde.
Für ANTRAG generell haben die nämlich 6 Monate Zeit. Wenns eilt, auf jeden Fall uf Termin zur Renovierung hinweisen und sehr kurze Frist setzen - und gleich darauf hinweisen, dass Du bei Verstreichen dieser Frist sofort EILKLAGE auf Einstweiligen Rechtschutz beim SG erheben wirst - und nötigenfalls auch tun. - am besten über Rechtsanwalt - dann sin nämlich dessen Kosten und Deine Auslagen schon wahrsch. höher als die Renovierungskosten, die die dann auch noch zahlen müssen. |
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pauschale, renovierungskosten |
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