Anträge Alle Fragen auf Anträge bezogen. (Hilfe zum Ausfüllen und Verstehen des Zwecks, auch von Teilen.) |
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#1 | ||
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 1
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Hallo,
ich werde nun meinen alg2 Antrag einreichen, habe jedoch noch einige Fragen dazu. Zuerst meine Situation:
Sind diese denn noch mit aktueller Rechtslage vereinbar? (Kontoauszüge beim Erstantrag? Begründung des Antrags? ...) Wie sieht es dort auch mit Angaben zum Elternverdienst aus? Ist es eine "Wohngemeinschaft" oder ein Mietvertrag? Zusammen Gewirtschaftet "aus einem Topf"(nach wiki) wird auch nicht. Und wie kommt dass dann alles in die Anlage KDU bzw. in die selbsgestrickte Vermieterbescheinigung im Anhang? Immerhin wollen die auch noch nen Mietvertrag, obwohl dieser lt. SuFu auch mündlich sein kann und in meinem Fall auch ist. Das überfordert mich grad alles nur ein wenig... :// Danke schonmal für das Riesenforum und die Anworten hierauf!
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 796
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Kontoauszüge von dir wirst du vorlegen müssen, jedoch musst du es meines Wissens nach nicht gestatten, dass die kopiert werden und in den Akten verschwinden.
Antragsbegründung ist nicht relevant, kannst was hinschreiben oder nicht. Vermieterbescheinigung würde ich von den Eltern ausfüllen lassen. Problematisch wirds die Wohngemeinschaft von der Haushaltsgemeinschaft abzugrenzen, da vermutet das Amt erstmal, dass Verwandte sich unterstützen und will dann auch das Einkommen der Eltern wissen. |
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#3 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 1.642
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Als Antragsbegründung würde ich Bedürftigkeit reinschreiben.
Als ü. 25-jähriger und mit eigener Haushaltsführung bist du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Deine Eltern sind nicht zur Herausgabe persönlicher Dokumente, wie Verdienstbescheinigung etc. verpflichtet. Die ARGE'n wissen das, ignorieren das aber oft. Die vermuten dann einfach, daß deine Eltern dich unterstützen. Dieser Vermutung kann man mit einer einfachen schriftlichen Erklärung, die idealerweise vom Antragsteller und seinen Eltern unterschrieben wird, widerlegen. Wenn deine Eltern Miete für das dir zur Verfügung gestellten Zimmers verlangen, muß ARGE dies als Kosten der Unterkunft übernehmen. Ein Mietvertrag, in dem die Miete, Nebenkosten und Heizkosten ausgewisen sind, ist hilfreich, um seine Forderung durchzusetzen. Mietzahlung aus Gründen der Beweisbarkeit übers Girokonto laufen lassen. Und deine Eltern sollten nicht vergessen, die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung anzugeben. Natürlich können wie bei allen Einnahmen, die zur Erzielung dieser Einnahmen notwendigen Kosten absetzen. Die meisten ARGE'n zicken rum, aber mit Hilfe des Forums solltest du zu deinem Recht kommen.
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catwoman |
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