Allgemeine Fragen Nur Fragen zu Themen die nicht in bereits vorhandene Hilfeforen passen. |
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#1 |
Gast
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Was mache ich nun? Anzeige? Was kann ich tun?
Habe per Einschreiben die Datenweitergabe an Dritte verboten. Heute hab ich auf dem Handy eine Anruf-Info und die Rückverfolgung der Nummer zeigt mir: Personal Support Dienstleistungs-GmbH Darf der SB das überhaupt? |
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#2 |
Gast
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#3 |
Gast
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Adresse vom zuständigen Datenbeauftragten hab ich gerade gegoogelt. Soll ich das per Einschreiben schicken, oder kann ich es per Mail schicken?
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#4 |
Gast
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#5 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 183
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Am besten Einschreiben und eine Kopie an die ZAF.
Dann die ZAF auffordern die Anrufe zu unterlassen. |
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#6 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 04.03.2010
Ort: NRW
Beiträge: 194
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Wie verträgt sich das denn mit der Vermittlungskartei der ARGE, in die Arbeitssuchenden (und als solches sind nun mal arbeitsfähige Alo II Empfänger eingestuft) geführt werden, wenn man nun plötzlich verlangt, dass die ARGE keine Daten an Dritte weitergeben darf?
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#7 |
Gast
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Die ARGE kann das sog. Bewerberprofil anonymisiert einstellen. Speziell auch ohne Tel.Nr., Anschrift etc...
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#8 | |
Gast
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Keinesfalls aber persönliche Daten an Dritte weiterzugeben. Wenn so eine ZA oder PAV etwas anzubieten hat, muß es dem AA gemeldet werden, die dann den ausgewählten Elos ein Stellenangebot unterbreitet!!! |
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#9 |
Gast
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Vor allem ist es bei mir ja noch gar nicht wirklich geklärt, was ich gesundheitlich überhaupt noch machen kann, da es hier in einer Optionskommune gar keinen MDA gibt, also keinen Arzt, der Arbeitsmedizin studiert hat. Alle Jobvorschläge sind entweder von der Art, dass ich die erforderlichen Qualis nicht habe, oder die Jobs aus gesundheitlichen Gründen nicht machen kann. Diese Einwände gelten hier aber nicht, da ich nur Befunde habe, also meine Krankheiten hab ich schwarz auf weiß, zählt aber nichts, da ich Atteste brauche, diese verweigern mir die Ärzte hier aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen, manchmal sogar direkt mit der Ansage wir Langzeitarbeitslosen sollten doch über jede Arbeit dankbar sein, anstatt dass wir faul zu Hause rumsitzen.
Und wenn ich dann solche Jobangebote, die meine kaputte Gesundheit noch mehr gefährden, dann auch noch telefonisch reinkriege und das in Mengen und so schnell gar nicht wirksam abwimmeln kann, da ist die Sanktion doch vorprogrammiert. |
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#10 |
Emailadresse berichtigen!
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Beschwerde beim Bundesrechnungshof, denn unpassende Bewerbungen verschwenden Steuergelder.
Strafanzeige, Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Sozialgeheimnis. Ein Verstoß liegt auch vor, wenn Du im Gang öffentlich mit Namen aufgerufen wirst. |
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#11 |
Gast
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#12 |
Gast
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Beschwerde beim Bundesrechnungshof wegen Telefonanruf geht ja schlecht, billiger gehen Bewerbungen doch nimmer. Normalerweise müßten ja Bewerbungsmappen kostenintensiv verschickt werden.
Strafanzeige, Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Sozialgeheimnis ginge, aber wo mache ich diese Anzeige, bei der Polizei? |
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#13 |
Gast
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Wende dich bei Strafanzeigen möglichst schriftlich direkt an die Staatsanwaltschaft. Dabei immer nur den Verdacht äussern, nichts behaupten (ausser belegbare Tatsachen) sowie Benennung von Beweisen, Zeugen etc. und "um Prüfung" des Sachverhaltes auf strafrechtlich relevante Verstöße bitten.
Du erhälst dann ein Schreiben, welches den Eingang bestätigt und in der Regel, als was es vorläufig behandelt wird (Delikt). |
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#14 |
Gast
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Danke, Spezi, das gibt doch wieder etwas mehr Richtung für das Ganze.
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#15 |
Gast
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Nimmt man es streng, dürfte es tatsächlich keine Wartezimmer geben. Wobei der Name alleine hier nicht für einen Verstoß ausreichen wird, aber wenn es heissen würde: "Frau Maier, sie sind jetzt die Nächste zum Aidstest" - dann liegt ein klarer Datenschutzverstoß vor.
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#16 |
Gast
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Ja, selbst bei der Wartezimmer-Situation kann das brenzlig werden. Aber bei Situationen mit den ZAF da geht es wirklich um die Existenz, ich meine, da werden zur Zeit Leute reingezwungen, die das gar nicht machen können!
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#17 |
Gast
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Es gibt Möglichkeiten, selbst nach einem Vorstellungstermin bei einer ZAF nicht eingestellt zu werden!
![]() Bei mir blieben bisher Vorstellungstermine immer folgenlos. ![]() Hab mehrere Schreiben von ZAF: "Wir bedanken uns für das Interesse... bla, bla..." Und tschüß! ![]() . |
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#18 |
Gast
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Mir sind hier Fälle bekannt, wo Elos in die ZA gedrängt wurden. Jeder in diesem Fall wurde Krank und ist mittlerweile krankgeschrieben. Ein Teil davon wurde bereits gekündigt - erhält aber inzwischen Krankengeld und erwerben sich damit wichtige Anwartschaftszeiten auf ALG1 - Wer lange genug krank ist, der kann nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse oder bei erreichen der notwendigen Anwartschaftszeiten gleich ALG1 beantragen.
Und jetzt stelle man sich vor, das würde Schule machen... ![]() |
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#19 |
Gast
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@Spezi:
Das geht in meiner Gemeinde ja gar nicht, guckstu hier, Post 14: http://www.elo-forum.org/allgemeine-...verbieten.html |
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#20 |
Gast
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Ist zwar lästig, aber so einem Arzt würde sich schnell in die Schuhe helfen. Will man sich gegen solche Auswüchse wehren, ist man schnell in einem Fulltimejob. Dennoch sollte man soetwas nicht hinnehmen. Die Beschwerde zur Ärztekammer sollte schon geschrieben sein.
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#21 | |
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Hier geht es um einen Verstoß gegen das Sozialgeheimnis, der offenbart, wer Hilfe bekommt. Vergleiche dazu den Tacheles Ratgeber Seite 366/367 Schutz von personenbezogenen Daten (Sozialgeheimnis) § 35 Abs1 SGB Im Tacheles wird Dienstaufsichtsbeschwerde empfohlen. |
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#22 |
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Bitte beschreibe mal Deine Erfahrungen oder Quellen.
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#23 |
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#24 | ||
Gast
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2. Ich habe nur auf Deinen Beitrag geantwortet:
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#25 |
Gast
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Die Anwartschaftszeit hat gemäß § 123 SGB III erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z. B. Elternzeit, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten).
Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du einem Arbeitsverhältnis heraus krank wirst (Arbeitsunfähigkeit bescheinigt), gekündigt wirst, erhälst du Krankengeld, davon gehen die Sozialabgaben ab - unter anderem auch die Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des Krankengeldes richtig sich nach deinem Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis. Einfach mal in die Richtung googlen. Übrigens: Man muss nicht sehr kreativ veranlagt sein, um bei einer ZAF nicht genommen zu werden. Die beste Position hat man inne, wenn sich im Gespräch herausstellt - und das ist in den meisten Fällen so, dass das Arbeitsangebot gerade "leider" nicht verfügbar ist, aber man dich "gerne" in den Bewerberpool aufnehmen möchte. Genau in diesem Moment gilt es entrüstet aufzutreten - denn man hat sich auf ein konkretes Angebot beworben und wurde auf das konkrete Angebot eingeladen. Das Gespräch ist dann an dieser Stelle beendet und die/der SB erhält postwendend eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil er kein "geeignetes" Jobangebot vermittelt hat, dieses offensichtlich auch nicht vorher zuverlässig prüfte - und zudem dieses Scheinangebot gegen die Nutzungsbestimmungen der Jobbörse der BA verstösst. Selbstredend, dass solche Vorstellungsgespräche sinnlos Geld kosten, damit in keinster Weise dem ökonomischen Grundsatz im Umgang mit Steuergeldern entspricht und wertvolle Zeit für eine effektive Arbeitssuche verloren geht. |
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