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#1 |
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Registriert seit: 08.12.2005
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Hallo Forumsmitglieder.
Ich habe eine Frage zur Rente und Grundsicherung (SGB XII). Ich wohne in Berlin. Ab Oktober 09 beziehe ich Altersrente. Da ich mit meiner Rente + Wohngeld meinen Unterhalt nicht bestreiten kann, musste ich Grundsicherung (Sozialhilfe gemaß SGB XII) beantragen. Trotz zu hoher Miete erhielt ich den Bescheid, dass die volle Höhe der Kosten für 1 Jahr übernommen werden. Jetzt erhalte ich ein Schreiben, dass ich die Höhe meiner Mietkosten auf die zulässige Höhe von 378.- EUR senken soll. Entweder durch Untervermietung, betteln beim Vermieter, dass er die Miete senkt, usw. Dazu meine Fragen: 1. Wielange habe ich Zeit zum aussziehen? 2. Muss ich aussziehen? 3. Wielange muss die bewilligte, volle Höhe der Miete übernommen werden? Kann mir jemand helfen?
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Es ist nichts stiller, als eine geladene Kanone. Von Heinrich Heine |
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#2 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 14.823
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wie bei ALG 2 Bezug "ein halbes Jahr" ab Zustellung des KDU- Senkungsbescheides.
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"10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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#3 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
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Um wieviel übersteigt Deine Miete die Angemessenheit? Eventuell ist der Umzug nicht wirtschaftlich.
In Berlin wird doch die Angemessenheit an der Warmmiete(incl. Heizung) festgelegt, ist das bei der GRUSI auch so? Normalerweise ist das so nicht rechtens, aber ich weiß nicht, ob da schon jemand gegenangegangen ist.
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#4 |
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@ wolliohne.
Danke für die Antwort. Aber ist es nicht so, dass für Berlin eine zwölmonatige 'Schonfrist bis zum Zwangsumzug gilt? @ gelibeh. Meine Miete übersteigt um 148.- EUR die 'Angemessenheit'. Ich bin schon als HarzIV - Empfänger gegen diese Umzugsnötigung angegangen, habe aber vor Gericht verloren und musste die Differenz der Miete selbst tragen. Ob es bei der GRUSI genau so ist, weis ich nicht, deshalb hatte ich ja hier meine Anfrage eingestellt. Gruß Gurudev
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#5 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.08.2005
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Empfehlung,
unbedingt eine Beratungstelle aufsuchen.
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#6 |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 1.141
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Wichtig ist es Gründe zu prüfen, die gegen einen Umzug sprechen, da ein solcher zumutbar sein muß.
Dies können z.B. gesundheitliche Gründe, wie Depressionen, eine Angst- und Panikstörung etc. sein. Also Erkrankungen, bei denen ein erzwungener Umzug zu einer Verschlechterung führen kann. Aber auch soziale Gründe spielen eine Rolle. Wurde gegen das Gerichtsurteil in höherer Instanz vorgegangen? |
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#7 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 975
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![]() Ich habe es halbbewußt verdrängt und wollte mich darauf freuen, dass in einigen Jahren die Sch... zu Ende ist. Mein Gott, es wird womöglich NOCH schlimmer als vor der Rente ![]() ![]() |
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#8 |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 1.141
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Rente schützt vor dem Sozialamt nicht unbedingt. Und die Leute haben noch viel mehr Erfahrung Menschen zu drangsalieren, als die von der ARGE.
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#9 |
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Beiträge: 106
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@ wolliohne:
Danke für den Rat, werde wohl wieder, auch als Rentner, vor dem Sozialgericht klagen müssen. Scheinbar wird mich "dieses Gesetz" bis zur Urne begleiten. (Dank an Rot/Grün) Für mich kommt am 27.09. nur noch die LINKE als Wahlmöglichkeit in Frage! @ Die Antwort: Bis zur letzten Instanz klagen ging nicht, da mir schon vom Landgericht mitgeteilt wurde, dass gegen dieses Urteil keine weitere Klage möglich ist. Das du als Rentenempfänger nicht 'geschützt' bist, habe ich leider schon am Umgangston bei Abgabe meines Antrages auf Grundsicherung erfahren müsse. @Kaulquappe: Ich erlebe es jetzt selbst, das die 'grauenhafte Hetze', wie Du sie nennst, nicht vorbei ist. Es ist zu befürchten, dass es nach dem 27.September für Hartz IV-Empfänger und Rentner noch weitaus schlimmer wird, wenn Schwarz/Gelb "was zu sagen hat". Gruß Gurudev
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miete, niedriggrundsicherung, rente, umziehen |
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