Allgemeine Fragen Nur Fragen zu Themen die nicht in bereits vorhandene Hilfeforen passen. |
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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 24.02.2009
Beiträge: 380
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Hallo,
meine Frau -Nigerianerin- hat das Problem, das sie ihren Pass verloren hat (Verlustanzeige bei Polizei und Ausländeramt wurde gestellt). Darin war natürlich auch ihre Aufenthaltserlaubnis und ihre Arbeitserlaubnis vermerkt. Außerdem muß die Aufenthaltserlaubnis Ende September verlängert werden, was jetzt ohne Pass unmöglich wäre............. Dazu kommt, das sie eine Vollzeitstelle in Aussicht hat, der potentielle Arbeitgeber aber -trotz Vermerk der Arbeitserlaubnis in der Verlustanzeige- auf einer Kopie des Passes, sowie der Aufenthaltserlaubnis + Arbeitserlaubnis, besteht. Mit einem Job wird es so also wohl eher nix ![]() Jetzt ist es aber so, das ein nigerianischer Pass extrem teuer ist (kann durchaus -da dort meist "extra" gezahlt werden muss, damit man das gewünschte Ergebnis erhält- bis zu 800-1000 EUR und mehr sein, dazu kommen noch Reisekosten, da man den Pass nur in der Botschaft in Berlin -600 km von uns- beantragen und abholen kann) und wir als ALG II-Bezieher natürlich das Geld so unerwartet nicht mal eben hier rumliegen haben. Übernimmt die ARGE solche Kosten? Viele Grüße |
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#2 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 14.823
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schriftl.ARGE/Sozialamt das Probelm schildern und um Kosten Übernahme bitten.
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"10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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#3 |
Elo-User/in
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Beiträge: 380
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Ist das dann MUSS oder KANN? Und gibts da irgendne Gesetzesgrundlage für?
Viele Grüße |
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#4 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 6.742
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JobCenter we have Just Chaos Meine Beiträge stellen keine Rechtshilfe dar, sondern sind lediglich Erfahrungswerte und meine Meinung, welche ich weiter gebe. |
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#5 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Welches Urteil gibt es denn da?
Ansprechpartner dürfte das Sozialamt sein § 73 SGB XII - Hilfe in besonderen Lebenslagen. Leistungen auf Grundlage des § 73 SGB XII können grundsätzlich - auch wenn gerne anderes behauptet wird - ALG II Empfänger beanspruchen. Ansprechpartner wäre das örtliche Sozialamt. |
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#6 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 6.742
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es gab ein urteil, wonach das amt für reisepässe ausländischer mitbürger aufkommen muss, wenn deren pässe abgelaufen sind, ähnlich wie bei uns wenn man einen PA braucht.
habe ich hier im forum irgend wo gelesen, geklagt hatte ein h4 empfänger welcher seinen RP verlängern musste. leider kann ich nicht mit dem link dienen, da ich hier noch nie wirklich was gefunden habe mit der suche... da fällt mit noch ein, das gleiche gilt für ein visum, stand da auch mit dabei glaube
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