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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 02.11.2008
Beiträge: 298
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Meine Frau hatte heute um 8.30 Uhr einen Meldetermin bei dem SB zu dem ich sie begleitete. Um 8.15 Uhr klopften wir am Zimmer an. Der SB bat noch 10 Minuten zu warten.
Um 8.30 Uhr bat er uns dann ins Zimmer. Meine Frau nahm Platz. Ich stellte mich daneben (Ein zweiter Stuhl war nicht im Zimmer!). Im Zimmer lief während des gesamten Gespräch ein laut eingestellter Radiosender der aus zwei PC- Lautsprecherboxen auf dem Schreibtisch tönte. Der SB stellte die Musik nicht ab. Neben dem üblichen Anfangs- bla bla ("Bewerben Sie sich auch?" etc.) fragte der SB für welchen Bereich sich meine Frau bewirbt. Meine Frau antwortete: "Allgemeine Bürotätigkeiten, Sachbearbeitung, etc.". Er machte dann das Angebot zunächst einen Fortbildungsgutschein für einen Träger zur Weiterbildung auszustellen um so die Bewerbungschancen zu erhöhen. Und wenn dies nichts helfen würde, könne er sich auch AGHs der Entgeltvariante vorstellen. Dann erklärte der SB, daß er gerne eine neue EGV abschliessen möchte, in der auch die Fortbildungsmaßnahme aufgeführt wäre. Nach ca. 10 Minuten (8.40 Uhr) bat er uns wieder vor der Tür Platz zu nehmen, bis er die notwendigen Unterlagen (EGV, Fortbildungsgutschein) fertiggestellt hat. Um 9.05 Uhr klopfte meine Frau erneut an die Tür und fragte wie lange sie noch warten müsse, sie habe schließlich um 9.15 Uhr einen wichtigen Arzttermin. Der SB sagte, dass es noch eine Weile dauern würde und sie soll sich noch gedulden. Meine Frau erwiderte, dass sie nun aber nicht länger warten könne, denn der Arzttermin sei wichtig. Den Forbildungsgutschein könne er ihr zuschicken und die EGV auch, da sie diese sowieso nicht gleich unterschreiben werde. Der SB wünschte jedoch, dass das Gespräch nach Fertigstellung der Unterlagen fortgesetzt wird, da er die Unterlagen noch gemeinsam mit meiner Frau durchgehen wollte. Außerdem wünsche er, dass die EGV gleich unterschrieben wird. Zudem wäre für ein Gesprächstermin eine Zeit von 60 Minuten vorgegeben. Das ist natürlich komisch, da bereits um 9.10 Uhr die nächste Person mit einer Einladung zu 9.15 Uhr an die Tür klopfte. (Die Einladung der Person habe ich zufällig einsehen können.) Meine Frau beharrte nun darauf, dass sie nun wegen des Arzttermins gehen muss. Der SB erklärte, dass er nun nicht länger diskutieren möchte und bricht daher das Gespräch ab. Er bemängelte, dass meine Frau nicht gleich ein Attest vorgelegt hat. Er drohte dann damit, dass er nun einen Sanktion einleiten werde, da meine Frau das Gespräch nicht zu Ende führen wolle. Meine Frau und ich verließen die Arge, erklärten jedoch vorher dem SB dass wir ein Attest vorlegen werden. Außerdem wären wir nun fast 1 Stunde anwesend gewesen. Meine Frau ging danach zu dem Arzttermin und war von 9.17 Uhr bis 12 Uhr in der Praxis. Es wurde ihr über diese Zeit ein Attest ausgestellt. Ferner wurde meine Frau für 1 Woche von heute an krank geschrieben.
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Deine Frau hat da eigentlich nichts zu befürchten. Wenn eine Sanktion kommt halt das Übliche: Widerspruch und Klage.
Sicher dürft ihr einen eigenen Vorschlag für die EGV abgeben. Die Verweigerung der Unterschrift darf auch nicht mehr sanktioniert werden. Gegen einen VA kann man Widerspruch einlegen, gegen eine EGV nicht, da man sich mit dem Inhalt einverstanden erklärt. Da gibt es eine Reihe von Informationen hier im Forum. |
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#3 | |||||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 6.742
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streng gesehen hätte sie garnicht zum termin kommen müssen....
ist ja wohl eine bodenlose frecheit...
davon abgesehen sind ALLE EGV's rechtswiedrig und man sollte sich überlegen ob man eine unterschrift überhaupt mit seinem gewissen vereinbaren kann. gruß physicus
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JobCenter we have Just Chaos Meine Beiträge stellen keine Rechtshilfe dar, sondern sind lediglich Erfahrungswerte und meine Meinung, welche ich weiter gebe. |
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sanktionsandrohung, terminabbruch |
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