Allgemeine Fragen Nur Fragen zu Themen die nicht in bereits vorhandene Hilfeforen passen. |
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#1 |
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Registriert seit: 28.04.2006
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Hallo ihr Lieben,
ich bin im März 09 mit meinem 3 jährigen Prozess (Einstandsgemeinschaft aus 2006) vor Gericht fertig geworden und wir (Arge und ich )haben uns *geeinigt*. Ich erhalte derzeit keine Leistungen vom Amt weil das Theater der Einstandsgemeinschaft dann wieder von vorne losgehen würde. Ich habe zwar einen Minijob und habe bisher meine KV von 145 Euro alleine gezahlt, doch nun wird auch bei meiner Firma das Geld knapp. Ich bekomme also keine 399 Euso mehr sondern nur noch um die 100 bis 150 Euro, jenachdem wieviel ich arbeite. Mit einem 2. Minijob oder regulärer Arbeit sieht es eh nicht gut aus aber man gibt eh nicht auf mit der Suche nach nem Job. Nun meine Frage: Wenn mein Freund meine KV-Beiträge für eine gewisse Zeit direkt an meine KK bezahlt, kann er das irgendwie steuerlich geltend machen? Ich habe es mal gehört das es ginge, bin mir aber nicht so sicher und frage lieber mal nach. Wer kann mir Tips geben?? lg marpi
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so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann |
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#2 | |
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Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 194
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Guten Morgen, also dein Freund kann unterhaltsleistungen die er für dich aufbringt in der Tat bei seiner Steuer geltend machen. voraussetzung ist jedoch, du beziehst ALG II unter berücksichtigung des Einkommens deines Freundes und deinem eigenen Einkommen oder es wird dir deshalb ALG II komplett versagt da er ausreichend einkommen hat. Sobald du ALG II beziehst müsste die zuständige ARGE dann auch die Kosten der KV übernehmen so wie Beiträge in die Rentenversicherung und Pflegeversicherung entrichten. Die Beitragshöhe zur KV ist bei der Bedarfsermittlung grundsätzlich durch die ARGE zu berücksichtigen. Bist du Freiwillig versichert oder Gesetzlich? Bei der Berechnung eines ALG II Anspruches sind die Kosten der Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen so wie ggf. vorhandenes Vermögen. Weiter ist zu berücksichtigen das Einkommens deines Freundes wobei hier 100,00 € Grundfreibetrag verbleiben so wie weitere 20% des Einkommens zwischen 101,00 € und 700,00 € so wie weitere 10 % des Einkommens zwischen 701 € und ?. Bei einem 400 € Job müssten ca. 160,00 € Mtl anrechenfrei bleiben. Bekommst du z.B. nur 100 € Gehalt so müssten entweder diese zu 100 % anrechenfrei bleiben oder aber mind. 30 € also die sogenannte Versicherungspauschale. Bei deinem Einkommen ist die KV bei der Bedarfsermittlung vorrangig zu berücksichtigen. Bekommst du weniger als 400,00 € z.B. nur 100,00 € so müssten entweder diese anrechenfrei bleiben oder aber mindestens eine Pauschale von 30,00 €. Wieviele Zimmer hat den die Wohnung deines Freundes? ![]() Dies stellt keine Rechtberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz dar sondern lediglich eigene Erfahrungswerte. |
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