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#1 |
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Hallo Leute, ich habe ein Problemchen!
Ich bin noch unter 25, wohne bei Eltern und bekomm ALGII. Am Freitag habe ich einen Arbeitsvertrag mit einer Pflegefirma abgeschlossen. Der Vertrag ist unbefristet aber die erste 6 Monate sind Probezeit. Heute Morgen bin ich in Jobcenter gegangen um mich dort abzumelden. (Ich will schon seit lange von meinen Eltern umziehen) Ich dachte die Typen dort werden sich für mich freuen (ich hab ja endlich job gefunden), aber sie waren wie immer voll unnett. Die Beraterin hat mich gleichgültig angeschaut und meinte: "So einfach geht es nicht!"=( Obwohl im Vertrag steht dass ich 1200€Brutto (circa 900€ netto) bekomme, reicht das ihnen nicht aus! Ich sollte irgendwie begründen dass ich umziehen will und ich hatte keine Ahnung was ich schreiben soll, ich dachte dass das schon alles selbstverständlich klar ist! Morgen will ich wieder hingehen, mit einem anderen Berater sprechen und als Begründung schreiben, dass ich schlechte Verhältnisse mit Eltern habe und deswegen schon seit lange umziehen will, dass ich meinen Wohnraum zu klein finde und so weiter. Könntet ihr mir bitte paar tipps geben, wie man solche Begründung überhaupt schreibt??? Und die zweite Frage, falls ich trotz dieser Begründung keine Genehmigung kriege, darf ich doch trotzdem umziehen oder nicht? Ich weiss dass in dem Fall meiner Kündigung werden welche Probleme mit dem Jobcenter entstehen, aber das wird ganz anderer Jobcenter sein (im anderen Bezirk) und ich kann doch nicht dafür verantwortlich sein, dass ich gekündigt wurde, oder? Diese Sitaution finde ich voll komisch, wieso ist das eigentlich so schwer? Es ist doch klar dass niemand Bock auf Arbeit für NIX hat! (Meine Eltern empfangen auch Hartz4 und wenn ich jetzt bei ihnen wochnen bleibe wird der ganze Lochn auf unsere Familie geteil, somit werden wir alle schlechter versorgt als davor!) |
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 1.428
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Hallo Girl !
Wenn Du einen Arbeitsvertrag in der Tasche hast, dann fällst Du aus ALG II heraus ! Warum noch um Genehmigung betteln, wenn sicher ist, dass Du kein Aufstocker wirst und keinerlei Leistungen mehr beziehen wirst. Absoluter Schwachsinn, was der SB redet ! ![]() Wichtig ist, dass Du Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst und während des Arbeitsverhältnisses umziehst. Die Höhe des künftigen Verdienstes geht die Arge dann nichts an. Das ist Deine Sache, wie Du mit 900,00 € auskommst. Wichtig ist nur, die künftige Wohnung ist angemessen für Deinen Wohnort, sonst könnte es bei erneutem ALG II-Bezug Probleme geben. Wie lange das Arbeitsverhältnis andauert, ist egal. Du bist während einer Zeit umgezogen, als Du keine Leistungen bezogen hast. Bei einer evtl. Kündigung, auch während der Probezeit, wirst Du dann erneut bedürftig und Dir stehen KdU zu, wie jedem anderen. Also flotti flotti, arbeiten und umziehen. Bei einer evtl. Kündigung musst Du nicht aus Deiner Wohnung raus. Auch wenn Du U 25 bist. Das sieht das Gesetz nicht vor. ![]() |
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#3 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Genau so ist es . Und ich würde dem SB mal zum Abschiedsgeschenk eine Beschwerde zuans Kundenreaktionsmanagement reindrücken. ![]() Hoffe nur du bist da mit Beistand hin. Wenn nicht lass es auf sich beruhen. Lerne und Arbeite. ich denke das sollte der SB auch tun ![]() |
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#4 |
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Beiträge: 14
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Danke für die Information. Das habe ich mir auch gedacht, aber die "nette" Beraterin meine, ich darf nicht ohne Genehmigung umziehen!
Grobheiten will ich ihr nicht sagen, da meine Eltern noch da bleiben. Aber wenn es gesetzlich nicht verboten ist, warum machen sie da sonne Kake? ![]() ![]() ![]() ![]() Ich habe Angst dass ich morgen wieder umsonst hingehe, dass SB sagt dass ich es nich darf und basta! Soll ich vielleicht gar nicht mehr hin? Aber ich will nicht meinen Eltern Probleme machen! Falls ich später gekündigt werde (schon nach dem ich meine Wohnung gewechselt habe) und wieder ALGII beantrage, werde ich sicher keine Schwirigkeiten mit dem neuen Jobcenter haben? |
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#5 |
Elo-User/in
Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 1.428
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Hallo Girl !
Die "nette Beraterin" hat schon Recht, dass man ohne Genehmigung nicht umziehen darf, allerdings nur während ALG II-Bezug. Ich gehe aber davon aus, Du willst erst nach Arbeitsbeginn umziehen ! ![]() Du musst keine Papiere zeigen, um Deine Freiheit zu bekommen. Dafür reicht eine Veränderungsmitteilung, die Du am besten persönlich und gegen Bestätigung abgibst. Arbeitsaufnahme ab ............ und fertig ! Diese kannst Du eventuell aus dem Internet ausdrucken, falls es Deine zuständige Arge anbietet. Den Umzug brauchst Du nicht ansprechen, wenn er nicht während ALG II-Bezug stattfindet. Wenn Du irgendwann wieder ein Hartzi wirst, was ich Dir nicht wünsche, dann wird ein Neuantrag für ALG I oder II gestellt und was in vergangenen Bewilligungszeiträumen war ist ![]() |
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#6 | |
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Beiträge: 14
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Also ich gebe morgen diese Veränderungsmitteilung ab und somit frei werde. Kann es nicht sein, dass ich trotzdem eine Genehmigung brauche, da ich noch nicht 25 bin? ![]() |
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#7 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 1.642
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Du bist volljährig und somit voll geschäftsfähig. Wenn du deinen Lebensunterhalt selbst bestreitest, kannst du dein Leben selbst gestalten und bist niemanden Rechenschaft schuldig. Also, Kopf hoch, Brust raus und Veränderungsmitteilung nachweislich abgeben oder hinschicken
Viel Glück catwoman |
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#8 |
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Beiträge: 14
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Vielen Dank.
![]() Hier Link: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...gen-Alg-II.pdf ist das die richtige? |
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#9 |
Elo-User/in
Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 1.428
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Ankreuzen:
Ich nehme eine Tätigkeit ab ............... auf. Kopie vom Arbeitsvertrag beilegen, weil meistens wollen die diese haben. Deine neue Anschrift musst Du erst bei einer evtl. späteren neuen ALG II-Beantragung mitteilen. Wäre aber besser, nach Umzug das zu machen, denn manchmal kommt noch Post nach Abmeldung. Und ![]() Wenn Du dann in Arbeit bist und keine Leistungen mehr beziehst, dann kannst Du ja zu Deiner Beruhigung eine Umzugsgenehmigung beantragen. Oller Angsthase ! ![]() Da wird dann bestimmt geantwortet, dass dafür niemand zuständig ist, weil kein Leistungsbezug. |
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#10 |
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Beiträge: 14
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Vielen vielen Dank!!!
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#11 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 04.04.2007
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#12 |
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Leute, die letzte Frage:
Kann es sicher nicht passieren, dass Jobcenter entscheidet, dass ich meine Eltern versorgen muss? Das mein ganzer Verdienst auf die ganze 3-Köpfige Familie verteilt wird, zumindest solange ich noch im Elternshaus wohne? |
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#13 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Buxtehude, den20.05.2009 Betreff: Abmeldung des Leistungsbezuges nach SGB II Betreff: Bla bla Nummer:36237745938 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 31..5.2009 erfülle ich nicht mehr die Kriterien die einen Leistungsbezug nach SGB II erforderlich machen. Freundliche Grüße Feddisch |
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#14 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 13.371
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Bei einer Bekannten hat auch geholfen: "Bin für längere Zeit ortsabwesend". Das war's.
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#15 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 12.09.2008
Beiträge: 281
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diesem scheinheiligen mob von ar-ge geht das nix an . und JEDER hat das recht auf widerstand . nutze es. bist doch kein angestellter von so einem ple-ite-laden.
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wer sich nicht wehrt hat schon verloren !!!! DAS ist meine Meinung nach GG Art. 5 und übergeordnet MRK Art 16. Und KEINE Rechtberatung. |
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#16 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 13.12.2007
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Es gibt keine Pflicht, Leistungen zu beziehen. Darum kann man - aus welchen Gründen auch immer - auf sie verzichten und seinen Verzicht erklären (oder es auch bleiben lassen). Die würden von mir auch keinen Arbeitsvertrag bekommen, wenn ich damit nicht selbst etwas bezwecken wollen würde. Im Prinzip reicht also aus:
Ob du für deine Eltern zumindest im ersten Monat (also bevor du umziehst) geradestehen musst - kann ich nicht genau sagen. Erinnert euch, dass man ja etwa Geld aus einem Schülerjob auch angeben muss, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft verwurstet wurde. Und dann wird das ggf. auf den Bedarf der BG angerechnet. Mario Nette
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Im Süden, im Osten, im Norden, im Westen, es sind überall dieselben, die uns verpesten. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Fehlende Tagesstruktur? Quatsch! Ich lebe in Gleitzeit. Bescheiß das Elend! Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
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#17 |
Forumnutzer/in
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Kinder sind ihren Eltern nicht zu Unterhalt verpflichtet (beim SGB XII mag das anders aussehen); wenn, dann darf nur das den Bedarf des Kindes übersteigende Kindergeld zurück an die kindergeldberechtigten Eltern fließen.
Da hier kein Kindergeld mehr gezahlt wird, da die TE auch über 25 ist, war's das. Dass im Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft dann von Seiten der ARGE eine Unterstützung vermutet wird ... dafür gibt' dann die eidesstattliche Versicherung, dass dem nicht so ist ... wenn dem nicht so ist ... bei 900 € und den höheren Freibeträgen kann eh nichts angerechnet werden, fällt mir gerade ein. Arbeitslosengeld verstehen: Arbeitslosengeld II: Haushaltsgemeinschaft Korrektur: Ich seh' gerade: Girl ist doch u25 ... das ändert aber nichts in der Sache.
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#18 |
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Das bisschen Geld würde ich doch jetzt noch mitnehmen. Abmelden kann man sich natürlich auch, deswegen sollte den Abmeldeanträgen stattgegeben werden. Der Lohn kommt aber erst später, solange der Bezug des Lohns in einem Monat nicht da ist, hast Du Anrecht auf ALGII und das würde ich doch nutzen. Von alleine bezahlt sich nüscht. Verlust machst Du dabei nicht, also verstehe ich die Aufregung nicht ganz.
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#19 |
Forumnutzer/in
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Ich bin ü 50 und habe seit dem 6.5. einen Job in einer Entfernung von 45 km. Habe vor Unterschrift Mobilitätshilfe beantragt und bekomme für zweiMonate die Monatskarte erstattet.
Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass ich einen Umzug bezahlt bekäme, wenn ich in den nächsten zwei Jahren zum Arbeitsort umziehen möchte. Gibts sowas nicht für u 25? |
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#20 | |
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#21 |
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Nutze ein Gespräch, um Umzugskosten und Mobilitätshilfen zu beantragen. Falls Du das nicht vorhaben solltest, sehe ich keinen Anlass, warum Du zu einem weiteren Gespräch ins JC gehen solltest, sofern Du keine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten hast.
Eine Veränderungsmitteilung, deren Eingang Du nachweisen kannst, reicht. Eine Kopie des Arbeitsvertrages würde ich nicht einreichen, weil es das JC nichts angeht, was Du im Detail mit Deinem Arbeitgeber vereinbarst. Das einzige, was relevant ist, ist das Gehalt.
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Viele Grüße rheinländerin |
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#22 |
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Morgen!
Ich bin gerade aus JC, habe mit selber Frau gesprochen. Sie meinte wieder, dass ich nicht ohne Genehmigung umziehen darf und bla bla bla. Ich hab gesagt dass es nicht um Umzug geht, sondern um Abmeldung von ALGII. Sie sagte dass in meinem Fall reicht Veränderungsmitteilung nicht aus, weil ich noch unter 25 bin und bei Eltern wohne (dass es irgendwie gesetzlich vorgeschrieben, k.A.) Ich sollte also von der Hand eine Klage an JC schreiben, dass ich mich freiwillig von dem ALGII abmelde. Jetzt muss ich auf eine positive Antwort warten und erst dann umziehen, weil sonst wird das heissen das ich während des Hartz4-Empfang ohne Genehmigung ausgezogen bin! Wie lange soll ich auf diese Antwort warten und wie hoch meine Chancen auf gute Nachrichten für mich hat die Frau nicht gesagt. Heute war sie noch böser als gestern! |
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#23 |
Redaktion
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Ich habe schwer den Eindruck, dass Du immer alleine in Amt gehst. Dies ändere bitte sofort und nimm dir jemanden mit, dann wird wahrscheinlich nicht mehr so viel Unsinn erzählt.
Sobald Du dein erstes Gehalt bekommst, kannst du umziehen wohin du willst. Ich würde mich da überhaupt nicht beeindrucken lassen. Es gibt keine Verpflichtung, dass Du bei deien Eltern wohnen musst, wenn du aus eigenen Kräften dein Leben selbst bewältigen kannst. Sag uns doch mal welcher Jobcenter das ist.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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#24 | |
Forumnutzer/in
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Denn volljährig ist der Mensch mit 18. Deine Eltern können dir nix mehr vorschreiben und die Olle vom JC erst recht nicht. Und wenn die Frau noch böser war, Dienstaufsichtsbeschwerde. Denn was die Olle da betreibt ist Nötigung ohne jede Rechtsgrundlage. Hier würde es mir ums Prinzip gehen, die bist ein erwachsener Mensch und ein freier Mensch. Und du mußt die Macht, die diese schreckliche Frau über dich ausübt( und das auch noch ohne Rechtsgrundlage)abschütteln. Das ist jedenfalls meine Meinung. LG Hexe |
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#25 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 14
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Also es geht um JobCenter Merzahn-Hallersdorf (Berlin).
Eine Beschwerde auf diese Frau würde ich vielleicht schreiben, aber ich glaube nicht das sie sich verändern wird und ausserdem meine Eltern auch bei ihr sind. Ich will nicht dass sie ihre Wut an ihnen auslassen wird. Hauptsache werde ich bald frei (hoffentlich) und sehe diese Frau nie wieder! |
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