Allgemeine Fragen Nur Fragen zu Themen die nicht in bereits vorhandene Hilfeforen passen. |
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#1 |
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Registriert seit: 02.12.2005
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Beiträge: 18
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Hallo, ich habe nun viele unterschiedliche Auskünfte zu dem Thema "freiwilliger Umzug " bekommen.
Dazu habe ich noch in der Fachliteratur nachgeschlagen. Nun brauche ich dringend jemand der sich wirklich auskennt und nicht irgendwas erzählt, was er mal gehört hat oder was vermutet werden kann. Ich möchte von einem bundesland in ein anderes ziehen, sozusagen wieder zurück in die Heimat. Ich brauche weder Umzugskosten noch sonstige Aufwendungen, die vom Amt bezahlt werden sollen. Ich werde eine djWohnung anmieten, die die KDU nicht übersteigt. Darf ich umziehen? Muss ich um ERlaubnis bitten? Aussagen der Fachlieteratur: Man kann ohne Genehmigung umziehen. Ich bin ja wohl auch nicht im Gefängnis, oder? wie siehts ansonsten mit dem Grundgesetz , Ich glaube Artikel 11 aus? Meine Mutter ist inzwischen 70 Jahre und ich möchte gerne in der Nähe sein, falls mal ewtas sein sollte. Dann habe ich gehärt,, wenn man umzieht und nicht fragt ob es recht sei, werden einem die Leistungen voll gestrichen und man bekommt kein ALGII mehr. Nahc Auskunft unserer Sozialberatung ist das rechtswidrig und wird wohl nicht passieren. Ich möchte einfach eine allgemeingültige Auskunft bzw. eine auskunft die rechtsgültigkeit hat. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn jemand antwortet der sich auskennt, da ich schon ganz irre bin. ansonsten zieh ich einfach um, ich bin 41 Jahre und doch ein freier Mensch!!!!!!!!!!
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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Hallo jodi,
du bist nicht nur ein freier Bürger dieses unseres Landes, sondern dies steht auch im GG "Freizügigkeit". Da du keinerlei Leistung wegen des Umzuges beantragen willst und du auch die angemessenen Größe und Kosten der neuen Wohnung (Achtung in der neuen Stadt) beachten willst, brauchst du auch keinen zu fragen. Also bei der jetzigen Arge abmelden und bei der neuen Arge anmelden. Dies allerdings wenn möglich rechtzeitig. Wäre gut bei der neuen Arge schon mal wegen der "Zulässigkeit" der neuen Wohnung vorher nachfragen. Du fragst wo das alles gesetzlich geregelt ist, mal andersherum gedacht, ich finde nirgendswo wo steht das du das nicht darfst. Sollte ich mich irren, andere Meinungen einstellen. |
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#3 | |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 2.549
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Eine rechtsgültige Antwort wirst und darfst Du hier nicht bekommen,denn
wie Dir sicher bekannt ist,wäre dies ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Du kannst also nur Ratschläge erhalten,ansonsten mußt Du einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren. Man wird Dir einen Umzug in die Nähe Deiner Mutter kaum verbieten können. Die Umzugskosten,Kaution und Ähnliches wirst Du sicher nicht erstattet bekommen. Weiteres findest Du hier...
diesem Thema Gruß Silvia
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Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) |
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#4 |
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Das sehe ich genauso, aber wenn Du eh keine Kosten erstattet haben möchtest kannst Du - meiner Meinung nach- umziehen wann und wohin Du willst, musst Dich halt nur bei Deiner Arge abmelden und bei der nächsten wieder anmelden
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Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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#5 |
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Ort: Hamburg
Beiträge: 18
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Danke für die zahlreichen Antworten!
Ich werde wohl auch noch zur öffentlichen Rechtsberatung gehen. wie gesagt ich will keine Leistungen, für Aufwendungen, sondern nur umziehen und dann meine Miete in der Höhe der KDU die übernommen werden. (hab mich schon erkundigt, was die zahlen). Ok, erstmal vielen Dank. Wo kann ich denn Anwälte rauskriegen, die in dem jeweiligen Bundesland zuständig sind??? gruß Jodi
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#6 |
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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Hallo jodi,
ich (keine Rechtsberatung) würde noch kein Geld für eine Rechtsberatung ausgeben. Das würde ich machen wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist". Aber wie gesagt, ich würde dies so machen. Du bist frei in deinem Handeln. |
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#7 | |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 2.549
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http://www.anwalt-suchservice.de/htm...ozialrecht.htm http://www.anwaltssuche.de/kms/anwal...zialrecht.html
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#8 |
Redaktion
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: im Pott
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Gruß vagabund ...................................................................... .............. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. Ist nicht sofort ersichtlich, welche politischen oder sozialen Gruppen, Kräfte oder Größen bestimmte Vorschläge, Maßnahmen usw. vertreten,sollte man stets die Frage stellen: Wem nützt es? (Wladimir Iljitsch Lenin - 1870-1924) |
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