Allgemeine Fragen Nur Fragen zu Themen die nicht in bereits vorhandene Hilfeforen passen. |
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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 20.01.2016
Beiträge: 240
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Hallo liebe Leute & Forum,
Wir eine 3 Köpfige Familie bestehen aus meiner Partnterin 22 mir 23 und unserer Tochter 4. Wir machen z.Z eine Lehre zum Erzieher nun da es dort kein Gehalt gibt sind wir auf Bafög angewiesen zu Anfang dachten wir es würde reichen. Aber wir haben festgestellt es ist sehr knapp und so haben sich paar Strom Schulden angesammelt. Jetzt haben wir schließlich aufstockend AlG2 beantragt mir kommt es etwas wenig vor und 1 Monat würde nicht berücksichtigt könnte bitte paar Profis drüber gucken. Kurze Angaben unten wegen der Einkommensverhältnisse. Ich bzw meine Freundin hat am 28.02 Formlos per Fax mit Rechtssicheren Sendeprotokoll gesendet und ist auch angekommen. Es wurde rein geschrieben das bitte dee AlG2 Antrag sowie alle nötigen Formulare an unsere Adresse gesendet werden sollen. Es kam nicht Ende März ist sie dann hin hat alles erklärt mit Fax usw .. da war dann ein Ober Professor und meine so ein Fax Wisch kann ja jeder machen ist abgelaufen ihr Monat Feb(ich kenne es so das es rückwirkend zum 1 gezahlt wird). So und nun wird es erst ab März berechnet der Bescheid. Was ich nicht nach vollziehen kann.. Also im Klartext: Muss der Februar mir gezahlt werden ? Stimmt dee Bescheid so? Ich sehe keine Zahlung an Energieversorger? Einkommen: ~ sage ich so aus Kopf Ich hab Bafög 590€ 190€ Kindergeld 300-400€ Nebenjob. =1130€ Partnerin hat glaube 240€ Bafög 190€ kindergeld ( teilbafög weil Vater kein Unterhalt zählt..keine chance) =430 Kind: Kindergeld 190 Also knapp 1780€ minus Miete 580€ minus Krankenkasse 90€ minus Energieversorgen 300€ Schulgebühr 80€ Kindergartenmittag 50€.Bleeiben ca 630€ über da ist nicht Lebensmittel Körperhygien und Vertäge&Haustiere drine... Ich hoffe jmd findet einen Fehler im Bescheid und mann kann etwas mehr bekommen. Anhang: Bescheid Geändert von 37492745a (23.05.2017 um 12:02 Uhr) |
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#2 |
Elo-User/in
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Oder solle ich einen Anwalt aufsuchen? Mit Beratungshilfe
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#3 |
Elo-User/in
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 5.981
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Kannst du das Faxsendeprotokoll vom 28.2. bitte auch einstellen?
Ansonsten ist euer Problem wohl das Schulgeld. Das wird nicht extra abgesetzt und daher nicht berücksichtigt. Wenn ihr nicht mit Strom heizt, sind diese Kosten schon im Regelsatz enthalten und werden nicht extra nochmal berücksichtigt. Wenn der Vater deiner Partnerin keinen Unterhalt zahlt, dann muss sie das der Bafögstelle nachweisen und einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Dann bekommt sie auch mehr Bafög.
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"Rules and responsibilities. These are the ties that bind us. If we did otherwise, we would not be ourselves. I will do what I have to, and I will do what I must. The only announcement is, that there is no announcement... quote the Raven, nevermore." - RAVEN Geändert von TazD (23.05.2017 um 18:40 Uhr) |
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#4 |
Foren-Moderator/in
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Beiträge: 3.790
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Für die pauschale Überprüfung eines Bescheids wird Beratungshilfe nicht bewilligt, sondern nur dann, wenn du ins Widerspruchsverfahren gehst.
Abe auch dann musst du dem Gericht die konkreten Beeinträchtigungen aufzeigen.
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audiatur et altera pars [lat.: Man höre auch die andere Seite. ]
fiat iustitia [lat.: Es möge Gerechtigkeit geschehen. ] |
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#5 |
Elo-User/in
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Helga@ Hier findest du das Protokoll.
Also das mit Unterhalt war schon Thema und Bafög weiß alles in vollen Zügen aber es ist Total kompliziert und das ganze Familien Verhältnis ist kaputt deswegen ich kann das nicht alles erklären das würde den Rahmen sprengen sorry. Und wenn ich in den Beratungshilfe Schein schreibe Überprüfung Bescheid ggf. Widerspruch einlegen? |
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#6 |
Elo-User/in
Registriert seit: 31.12.2010
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Der Bescheid ist doch bis auf den fehlenden Februar korrekt, jedenfalls kann ich erstmal nichts erkennen.
Schnapp dir deinen Faxsendebericht und mach dem JC klar, dass sie ab 1.2. rechnen müssen.
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#7 | |
Foren-Moderator/in
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Ich kenne Rechtspfleger, für die ist als Angelegenheit "Widerspruch gegen den Bescheid des JC vom xx.xx.xxxx" ausreichend. Es gibt aber auch welche, die da ein bisschen mehr Substanz haben möchten.
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#8 |
Elo-User/in
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Danke.
Ehm wenn man AlG2 bekommt stehen ja einen Bildung und Teilhabe zu... Wie sieht es mit anderen Vorteilen aus wie z.B wird Gas übernommen bzw Nachzahlungen |
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#9 |
Foren-Moderator/in
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Heizkosten und auch die Nachzahlungen gehören zu den Kosten der Unterkunft und müssten von daher auch übernommen werden.
Es kann aber auch sein, dass die Kosten hinsichtlich der qm-Zahl gedeckelt sind. Dazu kann sich aber mit Sicherheit noch jemand äußern, der da besser in der Materie steckt.
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#10 |
Elo-User/in
Registriert seit: 11.05.2011
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Heizt ihr mit Gas oder kocht ihr mit Gas? Wenn ihr nur mit Gas kocht, sind die Gaskosten von euch zu zahlen. Wenn mit Gas geheizt wird gehört Gas zu den KdU und müssen bei den KdU berücksichtigt werden. Haustiere interessieren das JC nicht.
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