Allgemeine Fragen Nur Fragen zu Themen die nicht in bereits vorhandene Hilfeforen passen. |
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#1 |
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hallo,
habe morgen noch einmal die chance bei meiner sb wg. des bildungsgutscheins vorzusprechen. diesmal lasse ich mich nicht abwimmeln. nun quäle ich mich die ganze zeit mit der formulierung des antrags und komme nicht weiter-habe vor lauter aufregung ein brett vorm kopf. vielleicht könnt ihr mir ja ein bißchen helfen. also fakten zu mir: -weiblich -29 jahre alt -keine berufsausbildung -mehrjährige berufserfahrung als assistentin in einer unternehmensberatung -danach 4 jahre selbstständig im dienstleistungsbereich -seit über 3 jahren arbeitssuchend -abitur letztes jahr nachgeholt (abendgymansium) -zzt. teilzeitstudium der wirtschaftswissenschaften an der fu hagen mit dem bildungsgutschein möchte ich einen vorbereitungslehrgang für die IHK-Externenprüfung absolvieren --> nach erfolgreicher prüfung wäre ich dann z.b. bürokauffrau. die annerkennung und zulassung zur prüfung durch die ihk liegt mir seit heute vor. ebenso habe ich bereits einen bildungsträger gefunden, der auch über den bildungsgutschein abrechnen kann. es liegt ebenfalls infomaterial, maßnahmennr.,preis etc. vor. stellenanzeigen mit der qualifikation "abgeschlossene kaufmännische ausbildung/ oder konkret bürokauffrau habe ich auch schon en masse ausgedruckt. und nun ? also irgendwie krieg ich die formulierung des antrags nicht ordentlich hin. aber lest selbst... Antrag für einen Bildungsgutschein Sehr geehrte Frau xyz , hiermit beantrage ich einen Bildungsgutschein. Begründung:
xyz Anlage Kurzantrag mit Maßnahmenr. Stellenanzeigen Informationsmaterial/ Kursbeschreibung IHK-Prüfungszulassung ________________________________________________________________ irgendwie ist das nicht das wahre ... vielleicht habt ihr ja noch ein paar tips/vorschläge/formulierungen oder § ,die ich mit einbauen könnte. vielen dank eure bildungsgutschein77 |
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#2 |
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Beiträge: 20
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also eine firma die mir heute unterschreibt, dass sie mich in 6 monaten (dann mit abgeschlossener ausbildung) einstellt, habe ich natürlich nicht.
aber zig aussagen von personalvermittlern und personalabteilungen mit dem wortlaut" ...schade, dass sie keine abgeschlossene ausbildung haben, dann könnten wir sie unserem kunden vorschLagen" |
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#3 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Antrag für einen Bildungsgutschein bei..... (IHK oder welche Institution auch immer) Sehr geehrte Frau xx, ich möchte meine Arbeitslosigkeit schnellstmöglich beenden. Trotz all meinen Bemühungen und guten Vorkenntnissen bei (... hier gibst du den Unternehmensberater und alle Firmen an, bei denen du erfolgreich gearbeitet hast, sowie alle Aus- und Weiterbildungen), und trotz meinem (... hier bitte alle persönlichen Fähigkeiten reinschreiben: Engagement, Organisationstalent, Motivation, Flexibilität... ) gelingt es mir nicht, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, da ich keine abgeschlossene Ausbildung zum Bürokaufmann besitze. In Bewerbungsgesprächen werde ich immer wieder nach meiner Ausbildung gefragt. Es fehlt mir an einem entsprechenden Nachweis. Würde mir eine passende Bildungsmaßnahme genehmigt werden, würden sich meine beruflichen Chancen erheblich vergrößern. Deshalb bitte ich Sie, mir in meiner Weiterbildung behilflich zu sein und die Kosten für eine Bildungsmaßnahme bei...... zu übernehmen. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus. Schaue heute Abend bis ca. 24 Uhr noch in dieses Forum rein. Wenn du es wünschst, tippe das fertige Schreiben doch mal ein. Ich schaue nochmal drüber. Gruß Rotkäppchen |
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#4 |
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vielen dank erstmal.
weitere anregungen nehme ich gerne entgegen |
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ja eigentlich kannst du nur noch reinschreiben, was dir so alles passiert ist, weil du keine Ausbildung hattest (z.B. über eine Super-Chance, die dir entgangen ist, und man dir klipp und klar sagte, dass die entsprechende Ausbildung fehlt). Das sind Dinge, die weisst nur du.
Ich bin mir nicht sicher, ob es günstig zu erwähnen ist, dass du Wirtschaft studierst. Möglicherweise fragt man sich denn da nämlich zu recht: "Für was sollen wir sie den jetzt dann noch zur Bürokauffrau ausbilden". (Das wäre dasselbe, wie wenn ein Medizinstudent um eine Ausbildung zur Krankenschwester bittet, weil er sich mehr berufliche Chancen erhofft). |
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#6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Bildungsgutschein,
mir fiel soeben noch etwas ein: Eigentlich ist eine Ausbildung zur Bürokauffrau für dich einen Nummer zu klein. Jetzt stelle ich mich mal in die Position einer SB, die beurteilen soll, wie sinnvoll diese Maßname für dich ist. Ich würde mir denken: "Die Frau hat doch schon als Assistentin gearbeitet, sie hat sogar schon selbständig gearbeitet, sie studiert z.Z. Wirtschaft. Was will denn diese Frau noch in einer Ausbildung zur Bürokauffrau lernen? Telefone bedienen? Ablage machen? Tippen? Office-Package? Das muss die doch schon aus dem ff können!!" Ich würde das als SB ablehen. Und das mit der "abgeschlossenen Ausbildung zur Bürokauffrau" in Stellenanzeigen würde ich nicht so ernst nehmen. Wenn man einmal in dem Job gearbeitet hat, zählt ein aussagekräftiges Zeugnis viel mehr. Das mit der Bildungsmassnahme würde ich an deiner Stelle mal mit einem intensiven Englischkurs probieren. Oder mit einer Ausbildung als Networker. Vielleicht kannst du auch das bei dem Träger wenigstens als "Office-Management" umbenennen. Das hört sich etwas gehobener an und so ein Behördenpfuzzi kann das evtl. von einer Bürokauffrau nicht so genau unterscheiden. |
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#7 | |
Redaktion
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.512
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Vorschlag 'Ungelernte' durch Helfertätigkeiten im Bürobereich ersetzen. Weiterer Tipp: Bevor du mit der Begründung loslegst, den Verwendungszweck angeben Ich habe mich um eine Zulassung zur IHK-Externenprüfung zur Bürokauffrau bemüht und die Zulassung erhalten. Vorbereitungslehrgang Bildungsträger Zeitraum Begründung:
Als Formulierungshilfe bin ich eigentlich gar nicht geeignet, hoffe trotzdem, dass eine brauchbare Anregung dabei ist. Die Sätze musst Du aber selbst bilden. Ich grüße Dich auch schön und drücke Dir für morgen ganz fest die Daumen. |
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#8 |
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hallo.
vielen dank für eure hilfe. ich studiere zwar momentan wirtschaftswissenschaften aber solange ich noch keinen abschluss habe, verfüge ich faktisch über keine abgeschlossene ausbildung. sollte ich super schnell studieren, wäre ich frühsten in 4 jahren fertig-mit einem mini-abschluss. da ich aber nicht weitere 4 jahre ohne arbeit sein will, brauche ich dringend einen abschluss, deutschland ist leider ein papierland. es zählt weniger was man kann, als das was auf bunten zettelchen steht. ich sag mal nachher bescheid wie es war. lg bildungsgutschein77 |
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#9 |
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Beiträge: 21
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ja so ist es tatsächlich...z.B. ist es dem öffentlichen Dienst bei gewissen Stellenausschreibungen nicht erlaubt, ungelernte bzw. Menschen einzustellen ohne Abschluss. Um auf den medizinstudenten zurück zu kommen, der dürfte tatsächlich nicht als Krankenpfleger arbeiten...er wäre lediglich Krankenpflegehelfer und selbst dafür braucht man nen Schein, der ein Medizinstudent nicht zwangsläufig hat.
Das ist alleine Versicherungstechnisch nicht möglich für Krankenhäuser, nicht mal im Altenheim würde er eine Chance als vollwertige Kraft bekommen. wollt ich nur mal so anmerken schönes Wochenende
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...ich kann dir nicht sagen, WAS zum Erfolg führt, aber was NICHT zum Erfolg führt: es jedem recht machen zu wollen ![]() |
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#10 |
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für eure unterstützung. hat tatsächlich geklappt. könnt euch alle knutschen :-)
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