Allgemeine Fragen Nur Fragen zu Themen die nicht in bereits vorhandene Hilfeforen passen. |
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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 12.06.2012
Beiträge: 23
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Hallo zusammen,
ich habe ein kurzes Anliegen. Meine Freundin erhält derzeit ALG II. Ich ziehe nun im nächsten Monat zu Ihr. Da wir somit eine BG bilden, wird Sie in Zukunft aus den Leistungen fallen, da ich zu viel verdiene. Nun hat Sie zeitgleich einen Antrag auf Weiterbewilligung von ALG II erhalten. Nun meine Frage: Soll dieser einfach ignoriert werden oder soll ich bzw. Sie lieber einen kurzen 2 Zeiler schreiben, das ab sofort keine Leistungen mehr benötigt werden. Wenn ja muss dies begründet werden ? Danke euch schonmal Viele Grüße |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 02.03.2012
Ort: zu hause
Beiträge: 313
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Hi
ich würde keinen neuen Antrag mehr stellen, sonst kommen die noch auf dumme Ideen..... ![]() |
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Nun, selbst wenn das deine Freundin ist, heisst das nicht automatisch, dass ihr gemeinsam aus einem Topf wirtschaftet und somit nicht zwangsläufig eine Einstandsgemeinschaft bildet.
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#4 |
Foren-Moderator/in
Registriert seit: 19.11.2010
Beiträge: 21.214
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Hallo,
bitte denke auch an die Krankenversicherung es besteht eine Pflicht dazu, das heisst sie muß diesen Beitrag selbst zahlen ca. 150 Euro. Und es geht ihr in der Zeit wo sie nicht gemeldet ist, die Anwartschaftszeit in dieser Zeit auf die Rente verloren, also für diese Monate/Jahre, da sie ja nicht arbeitssuchend gemeldet ist beim JC. Das sollte man wirklich sich in Ruhe überlegen. ![]()
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#5 |
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Beiträge: 23
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Nun ja das Problem ist einfach, dem Jobcenter eine Haushaltsgemeinschaft zu erzählen, stelle ich mir gerade sehr sehr schwer vor. ?! Danke vorab für eure Antworten!
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#6 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 1.051
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Also Ihr habt 2 Möglichkeiten:
Entweder stellt Ihr einen Weiterbewilligungsantrag und schaut, ob Ihr trotzdem noch ergänzend was bekommt oder Ihr schickt ein Schreiben, geht hin, ruft an, tanzt am Empfang, dass ab dem Tag X eine Abmeldung vom Jobcenter erfolgt. Wenn Ihr keine Leistungen möchtet, dann führt das Jobcenter Deine Freundin trotzdem noch und versucht sie dann einzuladen. Da muss sie schon sagen, wenn sie nicht mehr vom JC betreut werden will. P.S. Wenn sie kein ALG2 mehr bekommt und sich vom JC abgemeldt hat, kann sie sich bei der Agentur für Arbeit alo melden. Dann bekommt sie Unterstützung bei Bewerbungen etc. |
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#7 |
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Beiträge: 23
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Okey super vielen Dank für eure Informationen!
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#8 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 11.05.2011
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.527
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Wer sagt, dass ihr eine BG bildet ?
Oder eine Haushaltsgemeinschaft o.ä. ? Nur wenn ihr euch gegenseitig finanziell unterstützt und gemeinsam wirtschaftet, käme das in Frage. Ansonsten nicht. Du bist nicht verpflichtet, deine Freundin finanziell oder sonstwie zu unterstützen. Wäre ja noch schöner. Des weiteren gibt es eine Art Probejahr, in dem das JC euch nachweisen muss, dass ihr eine BG oder etwas anderes seid. Da das JC so etwas nicht kann, werdet ihr auf jeden Fall im ersten Jahr quasi getrennt behandelt. Kommt aber auf den Antrag an, was deine Freundin da reinschreibt. Wenn sie reinschreibt, wir bilden eine BG oder Haushaltsgemeinschaft, siehts schlecht aus. Natürlich kann deine Freundin keinen Antrag mehr stellen und du finanzierst sie. Wenn ihr beide damit einverstanden seid, ist alles ok. |
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