![]() |
#51 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 683
![]() |
![]()
Wünsche Dir viel Erfolg und erzähl uns, wie es gelaufen ist. Liebe Grüße Bambi_69
__
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen stellen keinerlei Rechtsberatung dar sondern entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. |
|
![]() |
![]() |
#52 | |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 261
![]() |
![]()
Danke Bambi
![]()
![]() Erst danach könnten sie das wohl verlangen, dann könnte ich es immer noch nur Nebenberuflich ausüben. Ich denke und hoffe ja, dass es bald anlaufen wird. ![]() Hmm, jemand fremden mitnehmen...... es geht wohl eh so aus, das ich da allein hingehen muss, weil keiner meiner Eltern Zeit hat. Es geht ja angeblich nur darum mir einmal zu erklären wie sich das mit den Leistungen zusammensetzt, für was ich eine EKS brauche etc., also nichts schlimmes. ![]() Alles andere, da wehre ich mich schon dagegen! |
|
![]() |
![]() |
#53 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 728
![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
"Wie funktioniert eine EKS?", "Wie berechnen wir unsere Leistungen?". Lass uns nachher bitte an deinen Erkenntnissen teil haben. ![]() Ich denke auch, dass du das alleine schaffst ! ![]()
__
|
|
![]() |
![]() |
#54 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 261
![]() |
![]()
Den Termin hätte man sich sparen können.
![]() Fahrtgeld zur Arge bekomme ich nicht, weil es ein Termin bei der Leistungabteilung war und kein Termin z.B. bei meiner SBin. Der Typ war nicht viel älter als ich. Erklärt wurde mir der Zusammenhang mit den Leistungen und der EKS. Alles das, was man auch nachlesen kann! ![]() Die wollen nach Ablauf des Bezugzeitraumes die abschließende EKS und zusätzlich alle Rechnungen in denen meine Ausgaben und Eingaben hervorgehen. ![]() Sie unterscheiden 3 Bereiche, u.a. notwenige und unnötige Ausgaben. Ich kann mir doch von meinem ALGII kaufen was ich will?! Es muss sogar ersichtlich sein, woher ich ein Darlehen bezogen habe - ich habe private Geldgeber. Das gilt soweit ich weiß als Betriebseinnahmen. Mir wurde sogar erklärt, dass man am Anfang (weil ja noch kein Geld) in der Zeitung keine ganze Seite als Werbung schalten lassen "darf". Das würde dann unter unnötige Ausgaben fallen. Ich hab nur kleine Anzeigen geschaltet. Businessplan wurde kopiert und behalten! Anhand dessen entscheidet er wohl - weil ich ja für März und April 2010 keine neue EKS ausgefüllt habe....... Die wirtschaftlichen Kurzberichte reichen ihm nicht, auch nicht die Tabellen welche die kurzfristige Erfolgsrechnung und Summen und Salden der einzelnen Monate zeigt. Bearbeitet wird mein neuer ALGII-Antrag noch diese Woche ![]() Allerdings ob die volle Summe, da wollte er sich nicht dazu äußern bzw. nichts versprechen. Wird die abschließende EKS ohne alle Unterlagen (Rechnungen) - nach dem Zeitraum - abgegeben und fehlt somit etwas, dann wird das Einkommen geschätzt. Wegen der Kostenübernahme meiner Einschreiben - Unterlagen die die Arge wollte - habe ich gefragt, das wird mir (auch) nicht erstattet! |
![]() |
![]() |
#55 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 1.031
![]() |
![]()
Also eigentlich kann ich nur nochmal auf meinen zweiten Beitrag hier verweisen.
Was macht ihr da eigentlich immer mit den Sbs und Steuerberatern usw. wenn die steuerlichen regelungen keine Anwendungen mehr finden. Währe ich SB in einer Arge und du als natürliche Person würdest vor meinem Schreibtisch sitzen und mir erzählen das du als natürliche Person die ein Gewerbe betreibt Betriebsausgaben hättest, dann würde ich dich einfach auslachen, tut mir echt leid, aber wie soll das den gehen. Versuch mir doch einmal nur die Fragen aus meinem Beitrag zu erklären , das müßtest ihr ja können wenn ihr mit dem SB über die EKS diskutiert. Also: hallo, also erstmal ist die anlage EKS nicht rechtsverbindlich. Da brauchst du dir keinen Kopf zu machen. Du trägst da einfach ein was du glaubst das du einnehmen und ausgeben wirst, was da hinterher rauskommt ist eine ganz andere Sache. Du forderst die Arge unverzüglich auf das sie dir die Begrifflichkeiten der Anlage EKS (voraussichtliche Einnahmen / Ausgaben) rechtsverbindlich erklären soll. Der Steuerberater kann dir da eigentlich nicht helfen und darf es eigentlich auch gar nicht. Da die steuerrechtlichen Vorschriften nicht angewandt werden dürfen ist er raus. Dann gehst du sofort zum zuständigen Sozialgericht und beantragst eine einstweilige Anordnung da du kein Geld für deinen Unterhalt hast und die Arge sich weigert dir bei der Anlage EKS zu helfen und sich weigert dir rechtsverbindlich die einzelnen Begrifflichkeiten zu erklären. Was sind Betriebseinnahmen ? Wie sind diese genau definiert Was sind Privatentnahmen von Waren ? Bei einer natürlichen Person die ein Gewerbe ausübt sind alle waren die er besitzt, automatisch auch sein Privatbesitz da es ja keine eigenständige Firma gibt. Was sind sonstige betriebliche Einahmen? Wo ist den die Definition für die Zuwendung von Dritten/Darlehen Ein Darlehen darf doch überhaupt nicht als Einkommen berücksichtigt werden! Während eine Zuwendun von Dritten gegebenenfalls als Einkommen zu werten ist. vereinnahmte / zu vereinnahmende Umsatzsteuer ? vom Finanzamt erstattete/zu erstattende Umsatzsteuer ? Keine Betriebseinnahme? wie ist die definierung für eine private und eine betriebliche Fahrt ? Was ist ein Betriebsfahrzeug und was ist ein Privatfahrzeug ? Achtung hier dürfen auch keine steuerlichen Vorschriften angewandt werden. Hast du überhaupt einen Betrieb ? Oder bist du nur eine natürliche Person die ein Gewerbe ausübt ? All diese Fragen sind eigentlich kein Thema wenn die steuerliche Vorschriften angewand werden aber diese sind ja ausdrücklich ausgeschlossen im SGB II ! Diese Begrifflichkeiten stammen nämlich alle aus dem Steuerrecht das damit eine eigenständige und künstliche Grenze zieht. Wenn das Steuerrecht nicht mehr angewandt werden darf dann gibt es auch keinen Unterschied mehr ob der Erwerb einer Ware privat oder betrieblich erfolgt. Bei einer natürlichen Person gibt es nämlich keinen Unterschied im Besitz. So und das nun mal sacken lassen. Bei uns hat das der Rechtsabteilung komplett gereicht die arbeiten da wohl schon ein Jahr dran. Und ist ja alle kein Problem, sollte mann auf die Anlage EKS bestehen dann treffen wir uns vor dem SG und dann können die Herren und Damen die Begrifflichkeiten im Sinne des SGB II ausfüllen. |
![]() |
![]() |
#56 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 02.03.2006
Beiträge: 153
![]() |
![]()
Hallo,
ich muss mich hier mal kurz mit einklinken^^ Ich soll eine "Abschließende EKS" einreichen, und zwar für die Zeiträume: 01.01.2008-30.04.2008, 01.05.2008-31.10.2008 und 01.11.2008-31.01.2008. "Bitte beachten Sie, dass sämtliche angaben entsprechend zu belegen sind." Das Problem ist, dass wenn ich das nach deren Vorstellungen ausfülle, ich wegen der Fahrtkostenregelung über den Freibetrag von 100€ komme. Nach geltendem Steuerrecht hätte ich ca. 80€ monatlich Gewinn. Könnte ich jetzt der ARGE erstmal eine Aufforderung schicken, dass sie mir rechtsverbindlich die einzelnen Begrifflichkeiten erklären?
__
Wir brauchen dringend einige Verrückte. Guckt euch an, wo uns die Normalen hingebracht haben. George Bernard Shaw (1856-1950) |
![]() |
![]() |
#57 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 261
![]() |
![]()
Heute kam das Schreiben in dem steht, dass die Leistungen nicht bewilligt werden können weil ich mit den von mir nachgewiesenen Einkommensverhältnissen (§ 11 SGB II) nicht hilfebedürftig sei und ich deshalb keinen Anspruch auf Leistungen habe.
![]() Wie bitte?! ![]() Welche nachgewiesenen Einkommensverhältnisse? Für Sept. und Okt. wurden 0€ Einnahmen verzeichnet. Habe gestern nur meinen Businessplan abgegeben der ja nur Schätzungswerte enthält. Die Realität sieht ja anders aus, sieht man ja anhand der letzten 2 Monate! ![]() Der Businessplan wurde damals mit den Aktivsenioren Bayern e.V. "aufgesetzt" und die gaben die geschätzten Einnahmen halbwebs vor. Nun kann ich Widerspruch einlegen, nur wie sieht das Schreiben dazu aus und vor allem was soll ich schreiben? ![]() |
![]() |
![]() |
#58 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 261
![]() |
![]()
Kurze Zusammenfassung:
Bin selbständig seit Sept.09, habe aber für Sept. und Okt. keine Einnahmen. ALGII ist Ende Oktober ausgelaufen, also neuen Antrag gestellt. Heute kam das Schreiben, dass der Antrag auf ALGII nicht bewilligt wird. Wer mehr wissen will, der liest sich auf Seite 2 von dem Thread mal den Beitrag von mir zu dem heutigen Schreiben der Arge durch. Wie formuliere ich einen Widerspruch? Gibt es irgendwo Vorlagen? Das Forum ist so groß... die SuFu bringt micht nicht wirklich weiter. |
![]() |
![]() |
#59 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 5.213
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Gar kein langes drumherum schreiben:
Der ARGE wurden selbstverständlich für den künftigen Zeitraum keinerlei Gewinne nachgewiesen, ein Nachweis für die Zukunft ist bis heute wohl noch niemandem gelungen. Die der ARGE vorgelegten geschätzten Gewinne liegen bei € XXXX für den kommenden BWZ, eine Abweichung von dieser Schätzung entbehrt jeglicher gesetzlichen grundlage und ist daher rechtswidrig. Ich erwarte Ihren positiven Widerspruchsbescheid bis zum (14 Tage), anderenfalls muss ich sofrt einstweiligen Rechtsschutz beim SG beantragen, da ich mittellos bin und mein Lebensunterhalt nicht gesichert werden kann.
__
Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.(Lord Acton) |
![]() |
![]() |
#60 | |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 261
![]() |
![]()
Danke für die schnelle Antwort.
![]()
![]() Wenn dem so ist, dann gut. ![]() Aber Gewinne? Im Businessplan werden doch eher Einnahmen aufgeführt. ![]() In der Rentabilitätsvorschau habe ich Reingewinn vor Steuern, da aber ein Minus vor dem €-Betrag! Das ist Quartalsmäßig aufgebaut: 1.Qu. (Minus)-€, 2.Qu. (Plus)+€ ergibt trotzdem noch ein Minus von ~1.000€. |
|
![]() |
![]() |
#61 | |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 327
![]() |
![]()
Hallo, Muss auch kurz meinen Senf dazutun Ja schreib das schnellstens so wie Koelschejung dir vorschlägt! Ich hab mein "ehemaliges" Lieblingsformular EKS auch immer mit Kopfschütteln betrachtet und einmal sogar ganz höflich angemerkt, dass ich leider nicht die Fähigkeit besäße, in die Zukunft schauen zu können, denn sonst hätte ich die Lottozahlen stets richtig angekreuzt und müsse demzufolge auch nicht bei der Arge betteln.... Da das Verlangen danach (EKS) jedoch bestand, habe ich mich hingesetzt und im Kaffeesatz gelesen.....also es k ö n nt e ja in 3 Monaten theoretisch möglich sein, dass ich eine neue Kasse bräuchte,,....ergo geschätzte Ausgaben von satten 500,00 .....usw....dadurch hab ich meine ohnehin nicht mehr erzielbaren Umsätze also noch mal minimiert Wollten die ja so haben, wenn ich vorausschauende Angaben machen soll Aber nichtdestotrotz kommen bei deren Schätzungen eben auch keine richtigen Zahlen raus und weil dem so ist hast du auch keinen Bewilligungsbescheid erhalten, sondern man m e i n t halt, DASS DU NICHT HILFEBEDÜRFTIG BIST Frech, unverschämt, dass die das überhaupt behaupten und festlegen dürfen, ich hab zwar damals eine Bewilligung bekommen, hatte keinerlei Umsätze mehr(krankheitsbedingt) und der Schuldernberg wurde immer mehr......die Bewilligung erfolgte allerdings nur als Darlehen!!! und mußte demnach zurückgezahlt werden. Du willst Schuldenmachen vermeiden, aber die Arge treibt dich dahin und deine dann gemachten Schulden aus dem Betrieb darfst du nicht einmal vom ALG II Bezug zurückzahlen.... Diese Zwickmühle hat sich heute, ( ade Selbstständigkeit) bei mir bereits aufgetan.... Hab noch Gläubigerschulden, selbst Ratenzahlungen vom Argegeld darf ich nicht vornehmen, da der Staat nicht für meine Schulden zahlt, sondern für meinen Lebensunterhalt,( was ich natürlich einsehe) und so kommen noch Zinsen drauf, Gerichtskosten usw. Übrigens : wenn die Arge meint oder unberechtigter weise annimmt, dass deine Selbstständigkeit keinen Gewinn bringt, kann sie dir tatsächlich den Vorschlag machen, dich daraus zu lösen....aber dann WIDERSRRÄCHE sie sich gleichzeitig mit ihrem Satz.....Sie sind nicht hilfebedürftig...verstehst du was ich meine.....die legen immer alles nach ihren Ermessen aus Ich konnte dir zwar nicht wirklich helfen, aber ohne schnellsten Widerspruch trittst du auf der Stelle und läufst vor die Wand Hoffe für dich, dass alles noch gut wird Hopefull
__
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind nicht als Rechtsberatung anzusehen "Es ist einfacher eine Audienz beim Papst zu bekommen, als RECHT bei der ARGE" |
|
![]() |
![]() |
#62 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 14.823
![]() |
![]()
Widerspruch gegen Bescheid vom.....(datum)genügt.
__
"10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
![]() |
![]() |
#63 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 1.031
![]() |
![]()
Ach Leute ,
springt doch nicht auf deren verhalten an. Du bittest die Arge darum das Sie dir die Begrifflichkeiten der Anlage EKS doch rechtsverbindlich erklären möchten da du das nicht kannst!! Damit bittest du um Hilfe und die Arge ist verpflichtet dir zu Helfen. Kann die Arge dir da nicht helfen aber Sie kürzt oder streicht dir die leistungen dann geht es sofort zum SG. Dort kommt es wohl immer öfter vor das ein Richter mit einer normalen Betriebswirtschaftlichen Abrechnung klarkommt und die Beklagte ihm die Anlage EKS auch nicht erklären kann. Das ist so als wenn euch der Sb ein gesetzbuch aus Tunesien unter die Nase hält und sagt das das was er so von sich gibt da auch drin steht. Und ihr fangt dann an in diesem Buch aus Tunesien Sachen zu suchen die euch weiterhelfen könnten. Manchmal muß mann einfachmal einen Schritt zurücktreten um die Sache als ganzes zu sehen. Es mag nervig sein aber niemand in diesem Forum ist in der Lage mir zu erklären was ein Betriebsausgabe im Sinne des SGB II ist und wo dies nachzulesen ist. Also ein Eisverkäufer, der eine natürliche Person ist , also keine GmbH oder ähnliches, kauft im Supermarkt einen Liter Vanilie Eis. Ist es eine Betriebsausgabe oder eine Privatausgabe laut SGB II ? ![]() Die anwendung der steuerlichen Regelungen finden keine Anwendung!!! |
![]() |
![]() |
#64 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.305
![]() |
![]()
Beiträge zusammen geführt. bitte nicht wegen des gleichen Themas laufend neue Beiträge aufmachen. kein Mensch weiß sonst, um was es geht.
__
Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
![]() |
![]() |
#65 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 261
![]() |
![]()
@Martin
Dann bitte ich aber auch darum die Beiträge, die nicht zu meinem Thema gehören extra in einen neuen Thread zu verschieben! |
![]() |
![]() |
#66 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 5.213
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Mit solchen Glaubenskriegen wirst Du bei ARGE und wohl auch bei keinem SG weiter kommen. Hast Du z.B. auch nur eine einzige Sozialgerichtsentscheidung vorzuweisen, die Deine Ansichten stützt. Was Du hier vorschlägst, bringt außer unendlichen Verzögerungen nach meiner Überzeugung gar nichts.
__
Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.(Lord Acton) |
|
![]() |
![]() |
#67 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 1.031
![]() |
![]()
Es kommt gar nicht erst zu einer Entscheidung des SG !!!
Doug schreibt den SB an und bittet ihn um Hilfe damit er den Auflagen die der SB aufgelegt hat zu genügen. Der SB kann die EKS nämlich auch nicht erklären. Also handelt der SB im negativsten Falle mit der Leistungsentsagung. Das geht richtig schnell. Wenn die Leistung nun verwehrt wird dann geht Doug zum Sozialgericht und stellt eine EA ! Er benötige das Geld zum Überleben und er kann die Anlage EKS nicht ausfüllen da der SB und die Arge sich weigern ihm diese rechtssicher zu erklären. Er erklärt dem gericht gegenüber das die Beklagte es nicht hinnimmt das er die einzelnen Posten nach steuerlichen Regelungen definiert. Daraufhin wird die Beklagte erklären (um sich zu entlasten)das die steuerlichen Regelungen nicht mehr angewandt werden dürfen. Mann nennt das den schwarzen Peter weiter schieben. Natürlich reicht Doug den Fragenkatalog zur Anlage EKS mit ein, bei dem Antrag der EA und eine normale betriebswirtschaftliche Auswertung. Das ist ein normales EA Verfahren !!! Also wenige Wochen. Das Gericht schreibt die Beklagte nun an und bittet um eine Stellungnahme und die Erklärungen für die Fragen die der Hilfeempfänger gestellt hat. Dann, da die bei Gericht auch keinen Bock haben wird das Gericht anmerken das alle positionen die leistungsrelevant sind aus der normalen betriebswirtschaftlichen Auswertung heraus ersichtlich sind. Und dann bekommt Doug seinen Regelsatz im zuge der EA oder eine rechtsverbindliche Erklärung der EKS. Da es keine rechtsverbindliche Definition gibt kannst du dir wohl ausmalen was bleibt. Das ist alles schon vor Gericht durchgefochten worden. Ich selbst habe noch nie eine abschließende Anlage zur EKS abgegeben. Kann ich auch nicht da es dann unwahre Angaben währen. ![]() ![]() |
![]() |
![]() |
#68 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 5.213
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
@michaelulbricht - Die Leistung ist eingestellt, lies doch mal bevor Du antwortest. Und mit Deiner Argumentation wird er eine ganz fürchterliche Bauchlandung vor dem SG hinlegen, da spiel ich gerne mal das Orakel von Delphi. Bist Du schon mal mit dieser Argumentation vor's SG gezogen? Hast Du überhaupt schon mal vorm SG geklagt? Die Richter da sind in aller Regel ziemlich pragmatisch und haben wenig Lust auf solche Grundsatzdiskussionen. Allein das Argument, es stünde keine Definition im Gesetz ist, dürfte bestenfalls Kopfschütteln hervorrufen.
Die Gerichte entscheiden dauernd über Sachen, die im Gesetz nicht definiert sind, das ist das harte Juristenlos. Wenn's nämlich im Gesetz stünde, käm's in vielen Fällen erst gar nicht zum Gericht.
__
Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.(Lord Acton) |
![]() |
![]() |
#69 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 1.031
![]() |
![]()
Hallo,
bitte ließ meinen letzten Beitrag nochmal genau durch. Wo habe ich da geschrieben das Doug vor dem SG argumentieren soll das es keine Definition im Gesetz gibt ? Ich habe geschrieben: "Er erklärt dem Gericht gegenüber das die Beklagte es nicht hinnimmt das er die einzelnen Posten nach steuerlichen Regelungen definiert." Ich weiß wie pragmatisch so ein Sozialgericht ist und daher kann ich dir sogar sagen das es sich lohnt manchmal vor dem SG und dem LSG mit einer EA zu unterliegen um an das zu kommen was du benötigst. So habe ich bei Einführung der EAO sofort eine EA beim Gericht eingereicht das die ARGE sofort ihre Erreichbarkeit auch am Wochenende und nach Feierabend sicherstellt, da ich als Selbständiger öfter mich auch am Wochenende außerhalb des orts-und zeitnahen Bereichs bewegen muß. (Einholung der Erlaubnis) Des weiteren habe ich ganz klar geschrieben das ich wenn die EAO auf mich angewandt wird keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II habe, da meine Betriebsstätte im EU - Ausland liegt. Da das Gericht sehr pragmatisch (nennen wir es mal entscheidungsscheu) ist , hat es die Arge dazu "überredet" eine EGV mit mir abzuschließen. Der Inhalt der EGV hatte nur ein Thema. Ich darf zur Berufsausübung mich selbstverständlich frei innerhalb Deutschlands bewegen und habe wenn ich ins EU-Ausland fahre nur eine Meldung an die Arge zu machen wie lange ich weg sein werde. Da steht dann auch nichts von Erlaubnis einholen oder einer zeitlichen Begrenzung. Seltsamerweise bin ich bisher keinem Selbständigen der Leistungen nach dem SGB II bezieht begegnet der ähnliches vorweisen konnte. Was habe mir hier damals nicht alle geschrieben, von Normkontrollklage die nicht zulässig wäre usw.(genau so bei Tacheles ) Ansonsten 16 x |
![]() |
![]() |
#70 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 5.213
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Dein Weg und mein Weg sind eben grundverschieden. Ich suche nicht die Konfrontation sondern die Lösung, das ist letztendlich nach meiner Einschätzung stressärmer und schneller. Wobei Du in der Sache ja durchaus in etlichen Punkten Recht hast, aber diese Punkte thematisiere ich erst, wenn gar nichts anderes mehr geht - vorher versuche ich die Sichtweise der ARGEn für meine Belange zu nutzen - und das klappt bisher ganz gut.
__
Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.(Lord Acton) |
|
![]() |
![]() |
#71 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 1.031
![]() |
![]()
siehst du.
Woanders geht es also auch ohne SG. aha Aber wieso stehen eigentlich Regelungen zur EAO in deiner EGV ! Die Regelungen der EAO dürfen in einer EGV überhaupt nicht auftauchen, da der Gesetzgeber dieses schon abschließend geregelt hat. Der SB darf keine ausnahmen von der EAO machen !!! Also rechtswidrige kungelei bei der jeder meint er kommt gut weg. Damit unterstützen wir aber eigentlich das System Arge!! weil irgendwann niemand mehr so richtig weiß wo der Anfang und wo das Ende ist. All dies kann dazu führen das ein anderer Mitarbeiter oder die übergeordnete Stelle auf einmal deine Leistungen rückwirkend wiederruft und aufhebt und sich einfach auf die EAO beruft. Und bei Doug sieht mann ja wohl auch das es nicht im guten mit der Arge geht. Und diese ewigen Kompromisse bringen einen auch nicht weiter. ich habe bei noch keinem Selbständigen eine wirkliche Förderung erlebt und gesehen die es bringen würde das der Hilfebedürftige von den Leistungen des SGB II abgekoppelt ist. |
![]() |
![]() |
#72 | |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 261
![]() |
![]()
Ich schreibe jetzt erstmal das was Koelschejong in seinem Beitrag (#59) geschrieben hat, dann sehe ich weiter.
![]()
![]() PS: Bleibt auch bitte beim Thema. |
|
![]() |
![]() |
#73 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 261
![]() |
![]()
Meine Krankenkasse hat mir jetzt auch geschrieben, dass sie den Beitrag rückwirkend (Beitragsrückstand) zum 01.11.2009 möchte.
![]() Ich dachte, dass ich 1 Monat nach Leistungsbezug noch versichert bin? ![]() Kann ich meiner Krankenkasse telefonisch irgendetwas mitteilen oder soll ich den Betrag erstmal überweisen den ich dann von der Arge (hoffentlich) auch wieder erstattet bekomme? ![]() |
![]() |
![]() |
#74 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 261
![]() |
![]()
Noch hat die Arge 1 Woche Zeit zu reagieren.
Was mache ich, wenn die Woche vorüber ist, wie gehe ich dann weiter vor? ![]() Was schreibe ich an das SG und vor allem wo ist dies in meiner Nähe? ![]() |
![]() |
![]() |
#75 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 261
![]() |
![]()
Ich bitte um Hilfe da ich nicht glaube, dass von der Arge noch ein positiver Bewilligungsbescheid bis kommenden Montag kommen wird.
Einstiegsgeld wurde für Dezember überwiesen ![]() Wie kann das denn sein, wenn ich keine Leistungen bekomme? ![]() Bin natürlich froh, dass wenigstens das überwiesen wurde ![]() Vielleicht kann ja doch jemand auf meinen Beitrag vom 30.11. antworten. Danke! |
![]() |
![]() |
Stichwortsuche |
algii, anlage, eingestellt, leistungen, selbständig |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
selbständig und nur leistungen für die familie | jiggler | Existenzgründung und Selbstständigkeit | 0 | 07.09.2009 10:17 |
Leistungen eingestellt nach § 40 Abs.1 Nr.2 SGB II u. § 331 SGB III | identic | ALG II | 12 | 23.08.2009 12:25 |
Anspruch auf Leistungen? Selbständig.. | Frank231 | Existenzgründung und Selbstständigkeit | 4 | 30.04.2008 15:28 |
Leistungen eingestellt und nun??? | Byron | Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie | 1 | 10.03.2008 08:15 |