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#26 |
Redaktion
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Ist mir ziemlich egal,ich weiß nur,das ich hier einen kompetenten SB habe.
Das heisst nicht,das es keinen Stress geben könnte,aber der weiß wenigstens wovon er redet und das ist doch schon mal etwas wert. Kann ja sein,das die anderen mich nicht leiden konnten.Wobei die Vermittlung weiter über das ehemalige AA läuft,hier werden nur die Leistungen bearbeitet. Schöne Grüße Silvia
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Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) |
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#27 | |
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Es lohnt sich also, gegen den Strom zu schwimmen. Was die große Mehrheit der Erwerbslosen tut (nachdem es die die ARGEN gefordert haben), nämlich ohne jede Kritik die Auszüge vorzulegen (und noch kopieren zu lassen) muss eeebn nicht unbedingt richtig sein. Etwas mehr "Aufsässigkeit" könnte man auch machem Erwerbslosen wünschen.
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"Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer) ----------------------------------------------------- |
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#28 |
Elo-User/in
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Meine FM wollte auch die letzten 3 Monate Kontoauszüge sehen, stand sogar Handschriftlich oben auf dem Folgeantrag - habe ihn beim Gespräch gleich mitgenommen.
Bei der Abgabe am Tresen schaute man mich an und sagte ist nicht nötig, obwohl sich an meiner Miete was geändert hatte. |
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#29 |
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Kontoauszüge können bei einem konkretem Tatverdacht verlangt werden. Wobei ein konkreter Tatverdacht nicht das ist, was ein Sachbearbeiter irgendwo gehört haben will.
Hier ist es aber eine persönliche Grundsatzentscheidung. Entweder Harmoniekurs versuchen, vorlegen und hoffen, es geht schon irgendwie gut. Oder eben Rechtsweg gehen und sich die Geldzahlung erkämpfen müssen. einen freundlichen Gruß narssner |
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#30 |
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@ narssner
... Tatverdacht??? wir bewegen uns im SGB nicht im StGB! Der bekannte Beschluss des Hessischen LSG wird inzwischen meinen Informationen nach auch befolgt - war am Anfang (August/September) nicht so. Die auch im Beschluss gerügte Vorlage der 'Vermieterbescheinigung' wurde sogar schriftlich zurückgenommen. Allerdings muss immer der aktuelle Auszug in Kopie dem Antrag beigefügt werden als Nachweis der Bedürftigkeit. Das kann auch so verlangt werden. Es bewegt sich also etwas. Allerdings kann ich die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten NRW nicht gutheissen: ziemlich undifferenzierte Zustimmung. Werner |
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#31 |
Forumnutzer/in
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Moinse
Fortzahlung ALG2 Ich habe jetzt auch einen neuen Fortzahlungs Antrag gestellt,und es werden von meiner Freundin Gehaltsnachweise ab 01.01.06 Verlangt. Es sind aber nur zwei, mit Unterschiedlichem Einkommen weil sie Stundenlohn bekommt. Wird das jetzt nach dehm Durchschnitt berechnet? Im Januar waren es 943 eu und Februar 866 eu. Gruß Michel |
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#32 |
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hallo @ all,
auch ich habe heute so eine aufforderung mit folgendem inhalt bekommen: sehr gehrter herr....... ...... ..... ...... im rahmen ihrer mitwirkungspflicht bitte ich sie, bis spätestens 26.08.2006 folgende unterlagen bzw. nachweise vorzulegen: 1. kontoauszüge der letzten 6 monate (lückenlos) 2. finanzstatus der bank 3. letzte jahresabrechnung des wärmelieferanten 4. letzte nebenkostenabrechnung ..... das problem bei mir ist: 1. ich habe kein konto (das alg 2 geld wird auf das konto meiner freundin überwiesen und darüber habe ich keine vollmacht) 2. geht nicht ohne 1 :? 3. warte ich selbst schon einige wochen drauf 4. (der heikelste punkt) mein vermieter ist vor ca. 2 1/2 jahren verstorben, seitdem weiß ich nicht wer für das haus zu ständig ist. im hausflur waren mal mitteilungen wer sich um das haus kümmert, doch diese wurden schon vor langer zeit entfernt. auch ein eingestellter hausmeister wird schon lange nicht mehr gesichtet. meine frage: wie soll ich bei den einzelnen punkten am besten vorgehen? ps: komisch finde ich: datiert ist der brief vom 09.08.2006, erhalten heute am 18.08.2006, letzter termin zum einreichen der nachweise 26.08.2006 (samstag) :icon_kinn:
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MfG sugarman1974 |
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#33 | |
Elo-User/in
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das wundert mich das die bank das so mit macht weil ohne vollmacht lassen die das nicht zu das fremd gelder wie sozial leistungen gehälter auf das konnto gebucht werden |
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#34 | |
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ist ne volksbank und die dame sagte das es kein prob ist
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MfG sugarman1974 |
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#35 |
Forumnutzer/in
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bei mir schaut es jetzt so aus,das ich jeden monat die lohnabrechnung meiner freundin abgeben muss.
wird verrechnet und nachgezahlt wenn sie weniger als sonst verdient hat. ich war auch beim anwalt,und habe eine nachzahlung für ein ganzes jahr bekommen weil falsch berechnet wurde. leider musste ich ständig druck machen damit ich das bekomme was mir zusteht....aber das ist ja bei der arge so üblich. |
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#36 |
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ich lebe nicht mit meiner freundin zusammen... sie studiert, lebt im elternhaus und hat mir freundlicherweise ihr konto für die überweisung von der arge zur verfügung gestellt (nach dem meines vor 1 jahr dank fruchtloser kontopfändung gekündigt wurde)
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MfG sugarman1974 |
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#37 | |
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mein problem ist es nämlich zurzeit, da ich umgezogen bin, die haben auch den nachweis verlangt der ersten miete, was ich auch gemacht habe, nun wollen sie mir aber höchstwahrscheinlich die mietkostenerhöhung nicht zahlen. dazu auch anderer topic: http://www.elo-forum.org/forum/ftopic13170.html |
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